Schwangerschaftswegweiser
Arbeit, Ausbildung, Schule und Studium
Informationen zum Studieren mit Familie:
Elternzeit
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Beruf, die Eltern ermöglicht, sich um die Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu kümmern. Arbeitnehmende haben das Recht, bei ihren Arbeitgebenden Elternzeit zu beantragen.
Während der Elternzeit müssen Ihre Arbeitgebenden Sie pro Kind bis zu drei Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zum Ausgleich können Sie zum Beispiel Elterngeld beantragen. Ihr Arbeitsverhältnis bleibt während der Elternzeit bestehen.
Zeitpunkt
- Spätestens 7 Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit
- Den Antrag auf Elterngeld sollten Eltern innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Kindes stellen, um das Geld rechtzeitig zu bekommen.
Adressen / Links
Arbeitgebende
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit
Siehe auch: "Elterngeld" auf der Seite Finanzielle Unterstützung
Unterlagen
Der Antrag auf Elternzeit wird formlos bei den Arbeitgebenden gestellt. Dieser sollte das voraussichtliche Geburtsdatum, den Geburtsnamen des Kindes und den Zeitraum der gewünschten Elternzeit enthalten. Die Geburtsurkunde muss nach der Geburt eingereicht werden.
Mutterschutz
Die Schwangerschaft sollten Sie Ihren Arbeitgebenden möglichst früh mitteilen. So können alle Regeln zum Mutterschutz eingehalten werden.
Denn der Mutterschutz dient der Gesundheit der (werdenden) Mutter und des Babys. Sie dürfen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. In dieser Zeit erhalten Sie trotzdem Einkommen.
Wenn Sie Zwillinge, Drillinge oder weitere Mehrlinge bekommen, dürfen Sie 12 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Auch in dieser verlängerten Zeit erhalten Sie trotzdem Einkommen.
Die Mutterschutzbestimmungen gelten auch für Schüler*innen, Studierende und Auszubildende. Für Schüler*innen können längere Schutzfristen vor und nach der Entbindung gelten.
Schwangere, die ihr Kind ab der 13. Schwangerschaftswoche verlieren, haben Anspruch auf Mutterschutz und Zeit zur Erholung.
Zeitpunkt
- Möglichst zeitnah nach Feststellung der Schwangerschaft
Adressen / Links
www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz
Unterlagen
- Bescheinigung von der gynäkologischen Praxis oder Hebamme über den errechneten Entbindungstermin
Kündigungsschutz
Wenn Sie schwanger sind, darf Ihnen Ihr*e Arbeitgeber*in nicht kündigen. Dieser Schutz gilt ab dem ersten Tag der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung.
Sollten Sie nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, besteht auch ein viermonatiges Kündigungsverbot.
Zeitpunkt
- Ab dem 1. Tag der Schwangerschaft
Adressen / Links
Weitere Informationen finden Sie unter: www.familienportal.de/familienportal
Unterlagen
- Keine
Koordinierungsstelle Frau und Beruf
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt oft eine Herausforderung dar. Wenn Sie nach einer familienbedingten Pause wieder ins Berufsleben einsteigen möchten, eine berufliche Veränderung anstreben oder eine bessere Balance zwischen Arbeit und Freizeit suchen, können Sie sich beraten lassen.
Die Koordinierungsstelle Frau und Beruf der Region Hannover bietet kostenlose und vertrauliche Beratungsgespräche sowie vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten, um den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Auch speziell für zugewanderte Frauen gibt es ein Beratungsangebot.
Die Beratung kann entweder online oder persönlich vor Ort erfolgen.
Zeitpunkt
- Bei Bedarf
Adressen / Links
Vahrenwalder Str. 7, 30165 Hannover
Telefon: 0511 616 23542
E-Mail: frauundberuf@region-hannover.de
Weitere Informationen finden Sie hier: www.frau-und-beruf-hannover.de
Unterlagen
- Keine
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