Schwangerschaftswegweiser
Behörden
Anmeldung der Geburt und Beantragung der Geburtsurkunde
Die Geburt Ihres Kindes muss beim Standesamt gemeldet werden. Meist übernimmt die Geburtsklinik oder das Geburtshaus die Anmeldung für Sie. Fragen Sie aber sicherheitshalber nach.
Wenn Ihr Kind zu Hause geboren wurde, müssen Sie die Geburt selbst beim Standesamt melden. Ihre Hebamme stellt dafür eine Geburtsbescheinigung aus, die Sie mitnehmen. Beim Standesamt bekommen Sie auch die Geburtsurkunde. Sie erhalten in der Regel drei kostenlose Urkunden.
Weitere Urkunden können Sie gegen Gebühr bekommen. Die Geburtsurkunde brauchen Sie, um wichtige Dinge für Ihr Kind zu beantragen – zum Beispiel Elterngeld, Kindergeld, eine Krankenversicherung oder einen Pass.
Zeitpunkt
- Innerhalb einer Woche nach der Geburt
Adressen / Links
Standesamt ihres 1. Wohnsitzes
Informationen zu Ihrer Anlaufstelle vor Ort finden Sie hier:
www.serviceportal.region-hannover.de/Standesamt
Unterlagen
- Geburtsanzeige der Klinik/Geburtshaus und Namenserklärung
- Geburtsurkunden und Ausweise der Eltern
- Wenn verheiratet: Eheurkunde
- Wenn nicht verheiratet: Vaterschafts-anerkennung und gegebenenfalls Sorgeerklärung
- Wenn die Kindesmutter geschieden ist: Eheurkunde und Scheidungsurteil
- Bei ausländischen Staatsangehörigen: Nachweis des Aufenthaltsstatus
Namensrecht
Den Vornamen des Kindes bestimmen die Eltern. Bei Eltern mit gleichem Nachnamen erhält das Kind automatisch diesen Familiennamen.
Bei Eltern mit unterschiedlichen Nachnamen, aber gemeinsamer elterlicher Sorge, bestimmen die Eltern den Nachnamen des Kindes gemeinsam.
Bei weiteren Fragen berät Sie auch vor der Geburt das Standesamt.
Zeitpunkt
- Wenige Tage nach der Geburt
Adressen / Links
Standesamt ihres 1. Wohnsitzes
Informationen zu Ihrer Anlaufstelle vor Ort finden Sie hier:
www.serviceportal.region-hannover.de/Standesamt
Unterlagen
- Namenserklärung
Krankenversicherung
Nach der Geburt informieren Sie Ihre Krankenkasse, um Ihr Kind zu versichern. Die elektronische Gesundheitskarte bekommen Sie dann in der Regel nach zwei Wochen. Die ersten beiden U-Untersuchungen können Sie noch über Ihre Gesundheitskarte laufen lassen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Zeitpunkt
- Wenige Tage nach der Geburt
Adressen / Links
Ihre Krankenkasse
Unterlagen
- Formular der Krankenkasse
- Geburtsurkunde des Kindes
Allgemeiner Sozialer Dienst / Kommunaler Sozialdienst
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) beziehungsweise der Kommunale Sozialdienst (KSD) ist ein Angebot des Jugendamtes. Er unterstützt bei
Problemen und Konflikten, die Kinder, Jugendliche und Familien belasten. In Krisensituationen (zum Beispiel häusliche Gewalt, soziale Ängste)
beraten die Mitarbeitenden des Jugendamtes und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen. Es können auch Anträge auf Erziehungshilfe oder auf die Aufnahme in eine Mutter-Kind-Einrichtung gestellt werden.
Zeitpunkt
- Bei Bedarf jederzeit vor oder nach der Geburt
Adressen / Links
Zuständiges Jugendamt je nach Kommune. Eine Übersicht finden Sie hier:
www.hannover.de/jugendaemter
Unterlagen
- Keine
Beistandschaften – Beratung und Unterstützung
Jedes Elternteil hat eine Unterhaltspflicht gegenüber dem eigenen Kind. In einer Beratung wird berechnet, wie viel Unterhalt das Kind und der allein-erziehende Elternteil bekommen können. Auch wenn das Kind bei beiden Eltern abwechselnd lebt (Wechselmodell), gibt es Beratung dazu.
Die Beistandschaft hilft alleinerziehenden Eltern dabei, den Unterhalt für das Kind einzufordern. Sie unterstützt auch bei extra Kosten, wie zum Beispiel für die Baby-Erstausstattung, oder bei der Vaterschaftsfeststellung.
Wenn der Unterhalt nicht oder nicht vollständig bezahlt wird, kann man nach der Prüfung durch die Beistandschaft Unterhaltsvorschuss beantragen.
Zeitpunkt
- Vor oder nach der Geburt
Adressen / Links
Zuständiges Jugendamt je nach Kommune. Eine Übersicht finden Sie hier:
www.hannover.de/jugendaemter
Unterlagen
- Schriftlicher Antrag beim Jugendamt Siehe auch: „Unterhaltsvorschuss“ auf der Seite Finanzielle Unterstützung
Sorgerechtserklärung
Sind Eltern bei der Geburt ihres Kindes verheiratet, bekommen sie automatisch gemeinsam das Sorgerecht. Sind sie nicht verheiratet,
hat erstmal die Mutter allein das Sorgerecht.
Nicht verheiratete Eltern, die das Sorgerecht gemeinsam ausüben möchten, müssen eine sogenannte Sorgerechtserklärung abgeben. Empfehlenswert ist dies schon vor der Geburt des Kindes.
Regenbogenfamilien können sich hierzu informieren: „Regenbogenfamilien & Queere Elternschaft“ auf der Seite Beratung
Zeitpunkt
- Vor oder nach der Geburt (empfehlenswert)
- oder nach der Geburt
Adressen / Links
Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären, wenn Sie in der Region Hannover in einer Umlandkommune wohnen:
www.serviceportal.region-hannover.de/gemeinsame-sorge
Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären, wenn Sie in der Stadt Hannover wohnen:
https://nol.is/xHo
Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Ausweisdokumente (Personalausweise oder Reisepässe) der Eltern
Vaterschaftsanerkennung
Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet, dann ist zunächst kein Vater des Kindes festgestellt. Die Vaterschaft kann jedoch durch eine öffentliche Beurkundung durch den Vater hergestellt werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung, ebenso durch eine Beurkundung, zustimmen. Dies kann schon vor der Geburt durchgeführt werden.
Bei verheirateten Eltern wird der Ehemann automatisch als Vater des Kindes eingetragen.
Zeitpunkt
- Vor der Geburt oder nach der Geburt
Adressen / Links
Vaterschaftsanerkennung, wenn Sie in der Region Hannover in einer Umlandkommune wohnen:
www.serviceportal.region-hannover.de/vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennung, wenn Sie in der Stadt Hannover wohnen:
https://nol.is/xHo
Unterlagen
- Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) des Beurkundenden.
- Die Vorlage einer Geburtsurkunde oder eines Auszugs aus dem Familienbuch kann in Einzelfällen zudem hilfreich sein.
Vormundschaften (bei minderjährigen Müttern)
Kinder von minderjährigen, nicht verheirateten Müttern bekommen gesetz-lich geregelt einen Amtsvormund gestellt. Die Vormundschaft kann auch auf einen geeigneten Einzelvormund übertragen werden (zum Beispiel aus der Familie). Der Vormund übt die rechtliche Vertretung des Kindes aus, da die minderjährige Mutter nicht geschäftsfähig ist. Die Mutter ist im Rahmen ihrer Personensorge jedoch in Entscheidungen für ihr Kind einzubeziehen. Es ist empfehlenswert, bereits vor der Geburt mit dem zuständigen Jugendamt oder Amtsgericht Kontakt aufzunehmen.
Zeitpunkt
- Vor der Geburt (empfehlenswert)
- oder nach der Geburt
Adressen / Links
Zuständiges Jugendamt je nach Kommune. Eine Übersicht finden Sie hier:
www.hannover.de/jugendaemter
Unterlagen
- Mutterpass (vor der Geburt)
- Geburtsurkunde (nach der Geburt)
Verfahrenslots*innen
Verfahrenslots*innen helfen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahre, die eine Behinderung haben oder davon bedroht sind – sowie ihren Familien.
Sie beraten zu allen Fragen rund um die Eingliederungshilfe und erklären, wie die Verfahren ablaufen. Außerdem unterstützen sie bei der Antragstellung, beim Formulieren von Wünschen und bei der Suche nach passenden Angeboten.
Zeitpunkt
- Beratung ist zu jedem Zeitpunkt möglich
Adressen / Links
Verfahrenslots*innen: www.annehilft.region-hannover.de
Unterlagen
- Keine
Deutsch
English
中文
Danish
Eesti
Español
Suomi
Français
Italiano
日本語
한국
Nederlands
Norge
Polski
Portugues
Русский
Svenska
Türkçe
العربية
Romanesc
български