Schwangerschaftswegweiser

Finanzielle Unterstützung

Es gibt eine große Anzahl finanzieller Hilfen für Schwangere und Eltern. Im folgenden Abschnitt erhalten Sie einen Überblick über Leistungen, die alle beantragen können, sowie über Leistungen, die Personen in einer Notlage erhalten.

Es ist wichtig zu wissen, dass jede*r das Recht auf Unterstützung hat – niemand muss sich dafür schämen, Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Ein Kind zu bekommen bedeutet oft, dass man finanziell abhängiger wird. Man hat vielleicht weniger oder kein Einkommen während der Elternzeit oder Mutterschutz. In solchen Fällen können verschiedene finanzielle Hilfen sehr wichtig sein, um gut durch diese Zeit zu kommen. Schwangerenberatungsstellen unterstützen Sie bei Ihren Fragen zu finanziellen Hilfen und Anträgen.

Informationen und Berechnungshilfen zu einigen Leistungen finden Sie zusätzlich auf der Internetseite www.familienportal.de – Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Weitere Informationen über Elternzeit, flexible Arbeitsmodelle und bewusste Lebensplanung: www.lebenskarte.info/lebenskarte/lebensstationen/familie-und-vereinbarkeit

Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld sichert Ihr Einkommen, wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes nicht arbeiten dürfen. Dies gilt zum Beispiel während der Mutterschutzzeit sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt.

Auch nicht berufstätige Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können Mutterschaftsgeld erhalten.

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, wird das Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Wenn Sie privat krankenversichert oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind, wird der Antrag bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes gestellt.

Zeitpunkt

Antragsstellung spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Mutterschaftsgeld kann auch nach einer Fehl- oder Totgeburt gezahlt werden.

Adressen / Links

Antragstellung für gesetzlich Krankenversicherte: Bei der eigenen Krankenkasse

Antragstellung für Privat- oder Familienversicherte: www.bundesamtsozialesicherung.de/de/mutterschafts-geld/antrag-stellen

Weitere Informationen zum Mutterschaftsgeld unter: www.familienportal.de

Unterlagen

  • Formular der Krankenkasse
  • ärztliche Bescheinigung über den berechneten Geburtstermin

Mutterschutzlohn

Sie bekommen Mutterschutzlohn, wenn Sie wegen eines Beschäftigungsverbots nicht arbeiten dürfen – zum Beispiel, wenn ein*e Arzt*Ärztin das Arbeiten verbietet. Das gilt vor und nach der Mutterschutzfrist.

Um den Mutterschutzlohn zu bekommen, muss so schnell wie möglich ein Attest über das Beschäftigungsverbot von dem*der Arzt*Ärztin bei
dem*der Arbeitgeber*in eingereicht werden.

Das Attest muss folgende Informationen enthalten:

  • Wie lange und in welchem Umfang nicht mehr gearbeitet werden darf
  • Welche Aufgaben eventuell noch gemacht werden können

Bei einem vollständigen Beschäftigungsverbot übernimmt der*die Arbeitgeber*in die Berechnung des Mutterschutzlohns. Es muss kein Antrag gestellt werden. Der*die Arbeitgeber*in zahlt Ihnen den Mutterschutzlohn automatisch weiter, wie normalen Lohn.

Zeitpunkt

  • Bei Bedarf

Adressen / Links

Ihr*e Arbeitgeber*in

Weitere Informationen finden Sie hier: www.familienportal.de

Unterlagen

  • Attest über das Beschäftigungsverbot
  • elektronische Gesundheitskarte

Kindergeld

Kindergeld erhalten alle Eltern mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. In bestimmten Fällen – etwa bei Ausbildung oder Studium – wird es bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, in Ausnahmefällen sogar bis zum 27. Lebensjahr. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder.

Zeitpunkt

Beantragung innerhalb der ersten 6 Monate nach der Geburt.

Adressen / Links

Familienkasse: annehilft.region-hannover.de

Unterlagen

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit kleinem Einkommen. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt, wenn das Einkommen der Eltern für sich selbst reicht, aber nicht oder nur knapp für die ganze Familie. Die Höhe hängt vom Einkommen und der Anzahl der Kinder ab.

Zeitpunkt

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, am besten zeitnah nach der Geburt und sobald das Einkommen bekannt ist.

Adressen / Links

Online-Infos und Antrag: www.kinderzuschlag.de

Familienkasse: annehilft.region-hannover.de

Unterlagen

Elterngeld / Elterngeld-Plus

Elterngeld erhalten alle Eltern, die ihr Kind zuhause selbst betreuen. Die Höhe des Elterngeldes hängt von Ihrem Einkommen ab. Sie bekommen auch Elterngeld, wenn Sie nicht berufstätig waren. Ihr*e Partner*in kann ebenfalls Elterngeld beantragen. Mit dem Elterngeldrechner können Sie ganz einfach ausrechnen, wie viel Elterngeld Sie voraussichtlich bekommen.

ElterngeldPlus ist für Eltern, die in der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchten. Sie bekommen dann weniger Geld pro Monat, aber dafür länger
als beim Basiselterngeld. Beide Eltern können ElterngeldPlus nehmen und zusammen in Teilzeit arbeiten, um sich die Betreuung zu teilen.

Zeitpunkt

Innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt

Adressen / Links

Digital beantragen unter:
www.elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld

Elterngeldstellen vor Ort:
www.familienportal.de/dynamic/action/familienportal/125008/suche
Thema „Elterngeld“ wählen & Postleitzahl eintragen

Elterngeldrechner:
www.familienportal.de/familienportal/meta/egr#/allgemeine-angaben

Weiterführende Informationen:
www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld

Unterlagen

  • Antragsformular
  • Geburtsurkunde
  • Einkommensnachweis und Bescheinigungen zum Mutterschaftsgeld

Grundsicherungsgeld (zuvor: "Bürgergeld")

Wenn Ihr Geld nicht für Ihren Lebensunterhalt ausreicht, können Sie das Grundsicherungsgeld beantragen. Wenn Sie arbeiten, und das Geld trotzdem nicht für Ihren Lebensunterhalt reicht, können Sie das Grundsicherungsgeld auch aufstockend beantragen. Der Antrag muss beim Jobcenter gestellt werden.

Zeitpunkt

Bei Bedarf

Adressen / Links

Das Jobcenter hat 20 Standorte in der Region Hannover. Alle Stellen sind zu finden unter: www.jobcenter-region-hannover.de/standorte

Der Antrag kann auch online gestellt werden:
www.arbeitsagentur.de/grundsicherung/grundsicherungsgeld-beantragen

Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument

Weiteres wird im Erstgespräch beim Jobcenter besprochen

Sozialhilfebezug / Grundsicherung

Wenn Sie Sozialhilfe / Grundsicherung bekommen, übernimmt das Sozialamt die Kosten für ärztliche Behandlungen, Hebammen und weitere
notwendige Ausgaben. Die Geburt muss dem Sozialhilfeträger gemeldet werden. Es können dann weitere finanzielle Hilfen für Ihr Kind geprüft werden.

Bevor Sie die Hebamme, die ärztliche Praxis oder die Klinik kontaktieren, sollten Sie den Kostenübernahmeantrag beim Sozialamt einholen und zum Behandlungstermin mitbringen.

Zeitpunkt

  • Während der Schwangerschaft und nach der Geburt

Adressen / Links

Hier finden Sie Informationen, wenn Sie in einer der Umlandkommunen der Region Hannover wohnen: www.serviceportal.region-hannover.de/Erwerbsminderung

Hier finden Sie Informationen, wenn Sie in der Stadt Hannover wohnen: www.nol.is/xHm

Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Mutterpass
  • Personalausweis

Mehrbedarf und Erstausstattung (bei Grundsicherungsgeld und Sozialhilfe)

Wenn Sie Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe bekommen, können Sie monatlich in der Regel einen Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent Ihrer Regelleistungen beantragen. Sie können auch einmalige Leistungen, wie zum Beispiel Schwangerschaftsbekleidung, Babyausstattung, Kinderwagen oder -möbel, beim Jobcenter oder Sozialamt beantragen.

Zeitpunkt

  • Ab der 13. Schwangerschaftswoche

Adressen / Links

Den Antrag auf Grundsicherungsgeld (einschließlich Mehrbedarf und Erstausstattung) stellen Sie beim Jobcenter. Den Antrag auf Sozialhilfe (einschließlich Mehrbedarf und Erstausstattung) stellen Sie beim Sozialamt.

Sozialhilfe (Sozialamt):

Hier finden Sie Informationen, wenn Sie in einer der Umlandkommunen der Region Hannover wohnen: www.serviceportal.region-hannover.de/Erwerbsminderung

Hier finden Sie Informationen, wenn Sie in der Landeshauptstadt Hannover wohnen: www.nol.is/xHm

Grundsicherungsgeld (Jobcenter):

Übersicht über alle 20 Standorte des Jobcenters in der Region Hannover: www.jobcenter-region-hannover.de/standorte

Weitere Informationen zu Mehrbedarfen beim Grundsicherungsgeld:

www.jobcenter-region-hannover.de/mehrbedarfe

Unterlagen

  • Bescheinigung der gynäkologischen Praxis
  • Mutterpass

Siehe auch: Bundesstiftung Mutter und Kind, Stiftung „Familie in Not“

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Alle Kinder sollen gleiche Chancen für ein gesundes Aufwachsen haben. Deshalb können Eltern mit wenig Einkommen Zuschüsse für Babykurse beantragen, wie zum Beispiel PEKiP-Kurse, Krabbelgruppen oder Babyschwimmen.

Anspruch haben Familien, die Grundsicherungsgeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bekommen. Wer keine dieser Leistungen erhält, kann den Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen beim örtlichen Jobcenter prüfen lassen. Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Zeitpunkt

  • Bei Bedarf

Adressen / Links

Empfänger*innen von Bürgergeld finden Informationen und Standorte unter: www.jobcenter-region-hannover.de/bildung-und-teilhabe

Empfänger*innen von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen finden Informationen unter: www.hannover.de/but

Unterlagen

Asylbewerberleistungsbezug (AsylbLG)

Wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, kann Ihr Kind nach der Geburt ebenfalls Leistungen bekommen. Wenden Sie sich dazu an das zuständige Sozialamt.

Zeitpunkt

  • Zeitnah nach der Geburt

Adressen / Links

Anlaufstellen, wenn Sie in einer der Umlandkommunen in der Region Hannover wohnen: Wenden Sie sich bitte an das zuständige Sozialamt von Ihrem Wohnort.

Hier finden Sie Informationen, wenn Sie in der Landeshauptstadt Hannover wohnen:
https://nol.is/xHn

Siehe auch: Sozialhilfebezug / Grundsicherung

Unterlagen

  • Antragsformular
  • Geburtsurkunde

Asylbewerberleistungsbezug – Mehrbedarf für werdende Mütter

Wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können Sie während der Schwangerschaft einen Mehrbedarf beantragen. Sie erhalten dann bis zur Geburt Ihres Kindes mehr Geld. Während der Schwangerschaft und nach der Geburt werden medizinische Untersuchungen und Hebammen bezahlt.

Zeitpunkt

  • Ab der 13. Schwangerschaftswoche

Adressen / Links

Anlaufstellen, wenn Sie in einer der Umlandkommunen in der Region Hannover wohnen: Wenden Sie sich bitte an das zuständige Sozialamt von Ihrem Wohnort.

Hier finden Sie Informationen, wenn Sie in der Landeshauptstadt Hannover wohnen:
https://nol.is/xHn

Siehe auch: Sozialhilfebezug / Grundsicherung

Unterlagen

  • Mutterpass

Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Jugendamt beantragen.

Zeitpunkt

  • Bei Bedarf nach der Geburt

Adressen / Links

Zuständiges Jugendamt je nach Wohnort. Eine Übersicht finden Sie hier:
www.hannover.de/jugendaemter

www.familienportal.de

Unterlagen

Der Antrag mit Merkblatt sowie folgende Unterlagen:

  •  Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis (oder Reisepass/Aufenthaltstitel)
  • Meldebescheinigung
  • gegebenenfalls Scheidungsurteil
  • schriftliche Bestätigung des Getrenntlebens durch einen Rechtsanwalt
  • gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennungsurkunde oder Urteil über die Vaterschaftsfeststellung
  • gegebenenfalls amtliche Festlegung über die Höhe
    der Unterhaltsverpflichtung (Unterhaltstitel)
  • Einkommensnachweise wie z. B. Kindergeld, Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen.

Siehe auch: Kinderfreibetrag

Bundesstiftung Mutter & Kind

Schwangere in finanzieller Notlage können bei der Stiftung „Mutter und Kind“ einmalige Geldhilfen bekommen. Der Antrag wird vertrauensvoll und einfach in einer Schwangerenberatungsstelle gestellt. Nachweise müssen nicht erbracht werden. 

Gefördert werden zum Beispiel Baby- und Kinderkleidung, Kinderwagen, Möbel fürs Kinderzimmer oder Schwangerschaftskleidung.

Zeitpunkt

  • Ab der 16. Schwangerschaftswoche
    • (Antrag muss rechtzeitig vor der Geburt eingereicht werden)

Adressen / Links

www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

Siehe auch: Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen

Unterlagen

  • Personalausweis
  • Mutterpass
  • Einkommensnachweise (unter anderem Wohngeld, Sozialhilfe, ...) und Vermögensnachweise
  • eventuell Mietvertrag

Stiftung " Familie in Not"

Familien in einer finanziellen Notlage oder Familien, die einen Schicksalsschlag erlebt haben, erhalten finanzielle Hilfe durch die Stiftung. Der Antrag kann nur in einer Schwangerenberatungsstelle gestellt werden. Eine Begleitung durch die Beratungsstelle soll Ihnen helfen, schwierige Lebenssituationen zu überwinden.

Die Stiftung hilft, wenn:

  • Sie ein Kind unter 18 Jahren haben oder schwanger sind,
  • Sie in Niedersachsen wohnen,
  • Sie sich in einer akuten finanziellen Notlage befinden (zum Beispiel durch Krankheit, Trennung, Arbeitslosigkeit, Todesfall), andere Hilfen (wie zum Beispiel vom Jobcenter) nicht oder nicht rechtzeitig möglich sind.

Die Stifzung hilft nicht:

  • wenn kein besonderer Notfall vorliegt,
  • wenn es um die allgemeine Schuldentilgung oder regelmäßige Ausgaben geht,
  • wenn Sie Kosten nachträglich ersetzt bekommen möchten.

Zeitpunkt

  • Persönliche Notlage oder Schicksalsschlag

Adressen / Links

Siehe auch: Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen

Unterlagen

  • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate,
  • Nachweis über das schwerwiegende Ereignis, das zu Ihrer Notlage führte (falls dazu Unterlagen vorhanden sind)

Wohngeld

Wenn Sie Wohngeld beziehen, wird auch Ihr Kind in die Berechnung einbezogen. Hatten Sie bisher keinen Anspruch auf Wohngeld, können Sie durch Ihr Kind wohngeldberechtigt werden.

Gut zu wissen: Sobald Sie Wohngeld beziehen, können Sie meist automatisch das Bildungs- und Teilhabepaket nutzen und haben
oft Anspruch auf den Kinderzuschlag.

Zeitpunkt

  • Bei Bedarf nach der Geburt

Adressen / Links

Zuständige Wohngeldstelle je nach Kommune

Unterlagen

  • Antrag der Wohngeldstelle
  • Einkommensnachweise
  • Nachweise über Miete oder Belastung

Kinderfreibetrag

Wenn Sie ein Kind haben und eine Einkommensteuererklärung abgeben, prüft das Finanzamt automatisch den Kinderfreibetrag. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen. Der Kinderfreibetrag sorgt dafür, dass ein Teil Ihres Einkommens nicht versteuert wird, weil er für die Versorgung Ihres Kindes gedacht ist. Das Finanzamt prüft automatisch, ob dieser Steuervorteil für Sie günstiger ist als das Kindergeld. Ohne eine Steuererklärung kann der Kinderfreibetrag nicht genutzt werden.

Zeitpunkt

  • Bei Bedarf nach der Geburt

Adressen / Links

Zuständiges Finanzamt

Weitere Informationen zum Kinderfreibetrag finden Sie hier:
www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/steuerentlastungen/was-sind-freibetraege-fuer-kinder--125198

Unterlagen

  • „Anlage Kind“ bei der Einkommenssteuererklärung

Pflegegeld

Wird bei einem Kind eine Beeinträchtigung oder Krankheit festgestellt, kann unter bestimmten Umständen Pflegegeld beantragt werden. Das
ist möglich, wenn vorauszusehen ist, dass die Pflege des Kindes dauerhaft mindestens für sechs Monate einen erhöhten Aufwand für die Eltern bedeutet. 

Das können zum Beispiel viele ärztliche Termine und Therapien sein oder wenn das Füttern erschwert ist. Manche Kinder brauchen sehr
viel medizinische Unterstützung und Pflege zu Hause. Von dem Pflegegeld kann auch eine häusliche Pflege / ambulante Pflege gezahlt werden.

Pflegegeld wird in der Regel bei der Pflegekasse beantragt. Oft ist es sinnvoll, sich vorher bei der Pflegekasse beraten zu lassen. Es gibt Unterstützung bei der Beantragung.

Zeitpunkt

  • Bei Beeinträchtigung des Kindes

Adressen / Links

Der Antrag für Pflegegeld kann digital gestellt werden: www.digitaler-pflegeantrag.de

Pflegeberatungen der Kranken- beziehungsweise Pflegekassen

Pflegegeld: annehilft.region-hannover.de

Unterlagen

  • Keine

Geburtenfonds

Der Geburtenfonds ist für:

Schwangere ohne Geld, die seit mindestens drei Monaten in der Region Hannover leben und keine Krankenversicherung haben und keine Hilfe vom Staat für ihre Gesundheit bekommen.

Der Geburtenfonds bezahlt:

  • Wichtige medizinische Behandlungen
  • Heilmittel und Hilfsmittel
  • Medikamente
  • Zuzahlungen

Der Geburtenfonds bezahlt die Kosten für die Geburt. Damit Sie den Geburtenfond bekommen können, müssen Sie sich an die „Clearingstelle für Gesundheitsversorgung“ wenden.

Den Geburtenfonds bekommt man dann, wenn die Clearingstelle keine Krankenversicherung oder andere Hilfe finden kann. Mit einer Bescheinigung von der Clearingstelle können die Frauen ihr Baby in einer Klinik in der Region Hannover bekommen.

Zeitpunkt

  • Während der Schwangerschaft

Adressen / Links

Erstkontakt ausschließlich über die Clearingstelle: Clearingstelle für Gesundheitsversorgung
Große Packhofstraße 27–28, 30159 Hannover

Telefon: 0511 21 33 91 66

E-Mail: info@clearing-gesundheit-hannover.de

Gegebenenfalls danach weitere Beratungsmöglichkeiten bei Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit
Weinstraße 2–3, 30171 Hannover

Telefon: 0511 616-43148

E-Mail: sexuelleGesundheit@region-hannover.de

Unterlagen

  • Bescheinigung der Clearingstelle (für die Kostenübernahme der Geburt)

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln

In bestimmten Fällen können die Kosten für Verhütungsmittel übernommen werden. Wenn Sie unter 22 Jahre alt und gesetzlich krankenversichert sind, zahlt in der Regel die Krankenkasse. Ab dem 18. Geburtstag müssen Sie meist einen Teil selbst bezahlen. Ab dem 22. Geburtstag müssen die gesamten Kosten für Verhütungsmittel in der Regel selbst übernommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten aber trotzdem übernommen werden.

Wenn Sie in der Region Hannover wohnen und Sozialleistungen bekommen, können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Das geht im Sozial-amt Ihres Wohnortes. Sie brauchen dafür zum Beispiel ein Rezept oder einen Kostenvoranschlag von Ihrer ärztlichen Praxis. Auch eine Beratung kann nötig sein, zum Beispiel bei einer geplanten Sterilisation.

Zeitpunkt

  • Der Antrag sollte vor dem Kauf oder der Behandlung gestellt werden, da eine nachträgliche Rückerstattung nicht möglich ist.

Adressen / Links

Weitere Informationen

Unterlagen

  • Nachweis über Sozialleistungen, Rezept oder Kostenvoranschlag von ärztlicher Praxis
  • Möglicherweise Nachweis einer Beratung (zum Beispiel für Sterilisation)
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