Schwangerschaftswegweiser
Finanzielle Unterstützung
Es ist wichtig zu wissen, dass jede*r das Recht auf Unterstützung hat – niemand muss sich dafür schämen, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Ein Kind zu bekommen bedeutet oft, dass man finanziell abhängiger wird. Man hat vielleicht weniger oder kein Einkommen während der Elternzeit oder Mutterschutz. In solchen Fällen können verschiedene finanzielle Hilfen sehr wichtig sein, um gut durch diese Zeit zu kommen. Schwangerenberatungsstellen unterstützen Sie bei Ihren Fragen zu finanziellen Hilfen und Anträgen.
Informationen und Berechnungshilfen zu einigen Leistungen finden Sie zusätzlich auf der Internetseite www.familienportal.de – Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Weitere Informationen über Elternzeit, flexible Arbeitsmodelle und bewusste Lebensplanung: www.lebenskarte.info/lebenskarte/lebensstationen/familie-und-vereinbarkeit
Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld sichert Ihr Einkommen, wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes nicht arbeiten dürfen. Dies gilt zum Beispiel während der Mutterschutzzeit sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt.
Auch nicht berufstätige Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können Mutterschaftsgeld erhalten.
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, wird das Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Wenn Sie privat krankenversichert oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind, wird der Antrag bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes gestellt.
Zeitpunkt
Antragsstellung spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Mutterschaftsgeld kann auch nach einer Fehl- oder Totgeburt gezahlt werden.
Adressen / Links
Antragstellung für gesetzlich Krankenversicherte: Bei der eigenen Krankenkasse
Antragstellung für Privat- oder Familienversicherte: www.bundesamtsozialesicherung.de/de/mutterschafts-geld/antrag-stellen
Weitere Informationen zum Mutterschaftsgeld unter: www.familienportal.de
Unterlagen
- Formular der Krankenkasse
- ärztliche Bescheinigung über den berechneten Geburtstermin
Mutterschutzlohn
Sie bekommen Mutterschutzlohn, wenn Sie wegen eines Beschäftigungsverbots nicht arbeiten dürfen – zum Beispiel, wenn ein*e Arzt*Ärztin das Arbeiten verbietet. Das gilt vor und nach der Mutterschutzfrist.
Um den Mutterschutzlohn zu bekommen, muss so schnell wie möglich ein Attest über das Beschäftigungsverbot von dem*der Arzt*Ärztin bei
dem*der Arbeitgeber*in eingereicht werden.
Das Attest muss folgende Informationen enthalten:
- Wie lange und in welchem Umfang nicht mehr gearbeitet werden darf
- Welche Aufgaben eventuell noch gemacht werden können
Bei einem vollständigen Beschäftigungsverbot übernimmt der*die Arbeitgeber*in die Berechnung des Mutterschutzlohns. Es muss kein Antrag gestellt werden. Der*die Arbeitgeber*in zahlt Ihnen den Mutterschutzlohn automatisch weiter, wie normalen Lohn.
Zeitpunkt
- Bei Bedarf
Adressen / Links
Ihr*e Arbeitgeber*in
Weitere Informationen finden Sie hier: www.familienportal.de
Unterlagen
- Attest über das Beschäftigungsverbot
- elektronische Gesundheitskarte
Kindergeld
Kindergeld erhalten alle Eltern mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. In bestimmten Fällen – etwa bei Ausbildung oder Studium – wird es bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, in Ausnahmefällen sogar bis zum 27. Lebensjahr. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder.
Zeitpunkt
Beantragung innerhalb der ersten 6 Monate nach der Geburt.
Adressen / Links
Familienkasse: annehilft.region-hannover.de
Unterlagen
- Antrag auf Kindergeld (siehe www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder)
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit kleinem Einkommen. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt, wenn das Einkommen der Eltern für sich selbst reicht, aber nicht oder nur knapp für die ganze Familie. Die Höhe hängt vom Einkommen und der Anzahl der Kinder ab.
Zeitpunkt
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, am besten zeitnah nach der Geburt und sobald das Einkommen bekannt ist.
Adressen / Links
Online-Infos und Antrag: www.kinderzuschlag.de
Familienkasse: annehilft.region-hannover.de
Unterlagen
- Einkommensnachweise
- gegebenenfalls Mietkosten
- Antrag auf Kindergeld (siehe www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder)
Elterngeld / Elterngeld-Plus
Elterngeld erhalten alle Eltern, die ihr Kind zuhause selbst betreuen. Die Höhe des Elterngeldes hängt von Ihrem Einkommen ab. Sie bekommen auch Elterngeld, wenn Sie nicht berufstätig waren. Ihr*e Partner*in kann ebenfalls Elterngeld beantragen. Mit dem Elterngeldrechner können Sie ganz einfach ausrechnen, wie viel Elterngeld Sie voraussichtlich bekommen.
ElterngeldPlus ist für Eltern, die in der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchten. Sie bekommen dann weniger Geld pro Monat, aber dafür länger
als beim Basiselterngeld. Beide Eltern können ElterngeldPlus nehmen und zusammen in Teilzeit arbeiten, um sich die Betreuung zu teilen.
Zeitpunkt
Innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt
Adressen / Links
Digital beantragen unter:
www.elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld
Elterngeldstellen vor Ort:
www.familienportal.de/dynamic/action/familienportal/125008/suche
Thema „Elterngeld“ wählen & Postleitzahl eintragen
Elterngeldrechner:
www.familienportal.de/familienportal/meta/egr#/allgemeine-angaben
Weiterführende Informationen:
www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld
Unterlagen
- Antragsformular
- Geburtsurkunde
- Einkommensnachweis und Bescheinigungen zum Mutterschaftsgeld
Grundsicherungsgeld (zuvor: "Bürgergeld")
Wenn Ihr Geld nicht für Ihren Lebensunterhalt ausreicht, können Sie das Grundsicherungsgeld beantragen. Wenn Sie arbeiten, und das Geld trotzdem nicht für Ihren Lebensunterhalt reicht, können Sie das Grundsicherungsgeld auch aufstockend beantragen. Der Antrag muss beim Jobcenter gestellt werden.
Zeitpunkt
Bei Bedarf
Adressen / Links
Das Jobcenter hat 20 Standorte in der Region Hannover. Alle Stellen sind zu finden unter: www.jobcenter-region-hannover.de/standorte
Der Antrag kann auch online gestellt werden:
www.arbeitsagentur.de/grundsicherung/grundsicherungsgeld-beantragen
Unterlagen
- Gültiges Ausweisdokument
Weiteres wird im Erstgespräch beim Jobcenter besprochen
Sozialhilfebezug / Grundsicherung
Wenn Sie Sozialhilfe / Grundsicherung bekommen, übernimmt das Sozialamt die Kosten für ärztliche Behandlungen, Hebammen und weitere
notwendige Ausgaben. Die Geburt muss dem Sozialhilfeträger gemeldet werden. Es können dann weitere finanzielle Hilfen für Ihr Kind geprüft werden.
Bevor Sie die Hebamme, die ärztliche Praxis oder die Klinik kontaktieren, sollten Sie den Kostenübernahmeantrag beim Sozialamt einholen und zum Behandlungstermin mitbringen.
Zeitpunkt
- Während der Schwangerschaft und nach der Geburt
Adressen / Links
Hier finden Sie Informationen, wenn Sie in einer der Umlandkommunen der Region Hannover wohnen: www.serviceportal.region-hannover.de/Erwerbsminderung
Hier finden Sie Informationen, wenn Sie in der Stadt Hannover wohnen: www.nol.is/xHm
Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Mutterpass
- Personalausweis
Mehrbedarf und Erstausstattung (bei Grundsicherungsgeld und Sozialhilfe)
Wenn Sie Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe bekommen, können Sie monatlich in der Regel einen Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent Ihrer Regelleistungen beantragen. Sie können auch einmalige Leistungen, wie zum Beispiel Schwangerschaftsbekleidung, Babyausstattung, Kinderwagen oder -möbel, beim Jobcenter oder Sozialamt beantragen.
Zeitpunkt
- Ab der 13. Schwangerschaftswoche
Adressen / Links
Den Antrag auf Grundsicherungsgeld (einschließlich Mehrbedarf und Erstausstattung) stellen Sie beim Jobcenter. Den Antrag auf Sozialhilfe (einschließlich Mehrbedarf und Erstausstattung) stellen Sie beim Sozialamt.
Sozialhilfe (Sozialamt):
Hier finden Sie Informationen, wenn Sie in einer der Umlandkommunen der Region Hannover wohnen: www.serviceportal.region-hannover.de/Erwerbsminderung
Hier finden Sie Informationen, wenn Sie in der Landeshauptstadt Hannover wohnen: www.nol.is/xHm
Grundsicherungsgeld (Jobcenter):
Übersicht über alle 20 Standorte des Jobcenters in der Region Hannover: www.jobcenter-region-hannover.de/standorte
Weitere Informationen zu Mehrbedarfen beim Grundsicherungsgeld:
www.jobcenter-region-hannover.de/mehrbedarfe
Unterlagen
- Bescheinigung der gynäkologischen Praxis
- Mutterpass
Siehe auch: Bundesstiftung Mutter und Kind, Stiftung „Familie in Not“
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Alle Kinder sollen gleiche Chancen für ein gesundes Aufwachsen haben. Deshalb können Eltern mit wenig Einkommen Zuschüsse für Babykurse beantragen, wie zum Beispiel PEKiP-Kurse, Krabbelgruppen oder Babyschwimmen.
Anspruch haben Familien, die Grundsicherungsgeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bekommen. Wer keine dieser Leistungen erhält, kann den Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen beim örtlichen Jobcenter prüfen lassen. Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Zeitpunkt
- Bei Bedarf
Adressen / Links
Empfänger*innen von Bürgergeld finden Informationen und Standorte unter: www.jobcenter-region-hannover.de/bildung-und-teilhabe
Empfänger*innen von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen finden Informationen unter: www.hannover.de/but
Unterlagen
- Formlos oder mit dem Antragsformular (www.hannover.de/but)
Asylbewerberleistungsbezug (AsylbLG)
Wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, kann Ihr Kind nach der Geburt ebenfalls Leistungen bekommen. Wenden Sie sich dazu an das zuständige Sozialamt.
Zeitpunkt
- Zeitnah nach der Geburt
Adressen / Links
Anlaufstellen, wenn Sie in einer der Umlandkommunen in der Region Hannover wohnen: Wenden Sie sich bitte an das zuständige Sozialamt von Ihrem Wohnort.
Hier finden Sie Informationen, wenn Sie in der Landeshauptstadt Hannover wohnen:
https://nol.is/xHn
Siehe auch: Sozialhilfebezug / Grundsicherung
Unterlagen
- Antragsformular
- Geburtsurkunde
Asylbewerberleistungsbezug – Mehrbedarf für werdende Mütter
Wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können Sie während der Schwangerschaft einen Mehrbedarf beantragen. Sie erhalten dann bis zur Geburt Ihres Kindes mehr Geld. Während der Schwangerschaft und nach der Geburt werden medizinische Untersuchungen und Hebammen bezahlt.
Zeitpunkt
- Ab der 13. Schwangerschaftswoche
Adressen / Links
Anlaufstellen, wenn Sie in einer der Umlandkommunen in der Region Hannover wohnen: Wenden Sie sich bitte an das zuständige Sozialamt von Ihrem Wohnort.
Hier finden Sie Informationen, wenn Sie in der Landeshauptstadt Hannover wohnen:
https://nol.is/xHn
Siehe auch: Sozialhilfebezug / Grundsicherung
Unterlagen
- Mutterpass
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Jugendamt beantragen.
Zeitpunkt
- Bei Bedarf nach der Geburt
Adressen / Links
Zuständiges Jugendamt je nach Wohnort. Eine Übersicht finden Sie hier:
www.hannover.de/jugendaemter
Unterlagen
Der Antrag mit Merkblatt sowie folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis (oder Reisepass/Aufenthaltstitel)
- Meldebescheinigung
- gegebenenfalls Scheidungsurteil
- schriftliche Bestätigung des Getrenntlebens durch einen Rechtsanwalt
- gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennungsurkunde oder Urteil über die Vaterschaftsfeststellung
- gegebenenfalls amtliche Festlegung über die Höhe
der Unterhaltsverpflichtung (Unterhaltstitel) - Einkommensnachweise wie z. B. Kindergeld, Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen.
Siehe auch: Kinderfreibetrag
Bundesstiftung Mutter & Kind
Schwangere in finanzieller Notlage können bei der Stiftung „Mutter und Kind“ einmalige Geldhilfen bekommen. Der Antrag wird vertrauensvoll und einfach in einer Schwangerenberatungsstelle gestellt. Nachweise müssen nicht erbracht werden.
Gefördert werden zum Beispiel Baby- und Kinderkleidung, Kinderwagen, Möbel fürs Kinderzimmer oder Schwangerschaftskleidung.
Zeitpunkt
- Ab der 16. Schwangerschaftswoche
- (Antrag muss rechtzeitig vor der Geburt eingereicht werden)
Adressen / Links
www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de
Siehe auch: Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Unterlagen
- Personalausweis
- Mutterpass
- Einkommensnachweise (unter anderem Wohngeld, Sozialhilfe, ...) und Vermögensnachweise
- eventuell Mietvertrag
Stiftung " Familie in Not"
Familien in einer finanziellen Notlage oder Familien, die einen Schicksalsschlag erlebt haben, erhalten finanzielle Hilfe durch die Stiftung. Der Antrag kann nur in einer Schwangerenberatungsstelle gestellt werden. Eine Begleitung durch die Beratungsstelle soll Ihnen helfen, schwierige Lebenssituationen zu überwinden.
Die Stiftung hilft, wenn:
- Sie ein Kind unter 18 Jahren haben oder schwanger sind,
- Sie in Niedersachsen wohnen,
- Sie sich in einer akuten finanziellen Notlage befinden (zum Beispiel durch Krankheit, Trennung, Arbeitslosigkeit, Todesfall), andere Hilfen (wie zum Beispiel vom Jobcenter) nicht oder nicht rechtzeitig möglich sind.
Die Stifzung hilft nicht:
- wenn kein besonderer Notfall vorliegt,
- wenn es um die allgemeine Schuldentilgung oder regelmäßige Ausgaben geht,
- wenn Sie Kosten nachträglich ersetzt bekommen möchten.
Zeitpunkt
- Persönliche Notlage oder Schicksalsschlag
Adressen / Links
Siehe auch: Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Unterlagen
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate,
- Nachweis über das schwerwiegende Ereignis, das zu Ihrer Notlage führte (falls dazu Unterlagen vorhanden sind)
Wohngeld
Wenn Sie Wohngeld beziehen, wird auch Ihr Kind in die Berechnung einbezogen. Hatten Sie bisher keinen Anspruch auf Wohngeld, können Sie durch Ihr Kind wohngeldberechtigt werden.
Gut zu wissen: Sobald Sie Wohngeld beziehen, können Sie meist automatisch das Bildungs- und Teilhabepaket nutzen und haben
oft Anspruch auf den Kinderzuschlag.
Zeitpunkt
- Bei Bedarf nach der Geburt
Adressen / Links
Zuständige Wohngeldstelle je nach Kommune
Unterlagen
- Antrag der Wohngeldstelle
- Einkommensnachweise
- Nachweise über Miete oder Belastung
Kinderfreibetrag
Wenn Sie ein Kind haben und eine Einkommensteuererklärung abgeben, prüft das Finanzamt automatisch den Kinderfreibetrag. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen. Der Kinderfreibetrag sorgt dafür, dass ein Teil Ihres Einkommens nicht versteuert wird, weil er für die Versorgung Ihres Kindes gedacht ist. Das Finanzamt prüft automatisch, ob dieser Steuervorteil für Sie günstiger ist als das Kindergeld. Ohne eine Steuererklärung kann der Kinderfreibetrag nicht genutzt werden.
Zeitpunkt
- Bei Bedarf nach der Geburt
Adressen / Links
Zuständiges Finanzamt
Weitere Informationen zum Kinderfreibetrag finden Sie hier:
www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/steuerentlastungen/was-sind-freibetraege-fuer-kinder--125198
Unterlagen
- „Anlage Kind“ bei der Einkommenssteuererklärung
Pflegegeld
Wird bei einem Kind eine Beeinträchtigung oder Krankheit festgestellt, kann unter bestimmten Umständen Pflegegeld beantragt werden. Das
ist möglich, wenn vorauszusehen ist, dass die Pflege des Kindes dauerhaft mindestens für sechs Monate einen erhöhten Aufwand für die Eltern bedeutet.
Das können zum Beispiel viele ärztliche Termine und Therapien sein oder wenn das Füttern erschwert ist. Manche Kinder brauchen sehr
viel medizinische Unterstützung und Pflege zu Hause. Von dem Pflegegeld kann auch eine häusliche Pflege / ambulante Pflege gezahlt werden.
Pflegegeld wird in der Regel bei der Pflegekasse beantragt. Oft ist es sinnvoll, sich vorher bei der Pflegekasse beraten zu lassen. Es gibt Unterstützung bei der Beantragung.
Zeitpunkt
- Bei Beeinträchtigung des Kindes
Adressen / Links
Der Antrag für Pflegegeld kann digital gestellt werden: www.digitaler-pflegeantrag.de
Pflegeberatungen der Kranken- beziehungsweise Pflegekassen
Pflegegeld: annehilft.region-hannover.de
Unterlagen
- Keine
Geburtenfonds
Der Geburtenfonds ist für:
Schwangere ohne Geld, die seit mindestens drei Monaten in der Region Hannover leben und keine Krankenversicherung haben und keine Hilfe vom Staat für ihre Gesundheit bekommen.
Der Geburtenfonds bezahlt:
- Wichtige medizinische Behandlungen
- Heilmittel und Hilfsmittel
- Medikamente
- Zuzahlungen
Der Geburtenfonds bezahlt die Kosten für die Geburt. Damit Sie den Geburtenfond bekommen können, müssen Sie sich an die „Clearingstelle für Gesundheitsversorgung“ wenden.
Den Geburtenfonds bekommt man dann, wenn die Clearingstelle keine Krankenversicherung oder andere Hilfe finden kann. Mit einer Bescheinigung von der Clearingstelle können die Frauen ihr Baby in einer Klinik in der Region Hannover bekommen.
Zeitpunkt
- Während der Schwangerschaft
Adressen / Links
Erstkontakt ausschließlich über die Clearingstelle: Clearingstelle für Gesundheitsversorgung
Große Packhofstraße 27–28, 30159 Hannover
Telefon: 0511 21 33 91 66
E-Mail: info@clearing-gesundheit-hannover.de
Gegebenenfalls danach weitere Beratungsmöglichkeiten bei Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit
Weinstraße 2–3, 30171 Hannover
Telefon: 0511 616-43148
E-Mail: sexuelleGesundheit@region-hannover.de
Unterlagen
- Bescheinigung der Clearingstelle (für die Kostenübernahme der Geburt)
Kostenübernahme von Verhütungsmitteln
In bestimmten Fällen können die Kosten für Verhütungsmittel übernommen werden. Wenn Sie unter 22 Jahre alt und gesetzlich krankenversichert sind, zahlt in der Regel die Krankenkasse. Ab dem 18. Geburtstag müssen Sie meist einen Teil selbst bezahlen. Ab dem 22. Geburtstag müssen die gesamten Kosten für Verhütungsmittel in der Regel selbst übernommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten aber trotzdem übernommen werden.
Wenn Sie in der Region Hannover wohnen und Sozialleistungen bekommen, können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Das geht im Sozial-amt Ihres Wohnortes. Sie brauchen dafür zum Beispiel ein Rezept oder einen Kostenvoranschlag von Ihrer ärztlichen Praxis. Auch eine Beratung kann nötig sein, zum Beispiel bei einer geplanten Sterilisation.
Zeitpunkt
- Der Antrag sollte vor dem Kauf oder der Behandlung gestellt werden, da eine nachträgliche Rückerstattung nicht möglich ist.
Adressen / Links
Unterlagen
- Nachweis über Sozialleistungen, Rezept oder Kostenvoranschlag von ärztlicher Praxis
- Möglicherweise Nachweis einer Beratung (zum Beispiel für Sterilisation)
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