Schwangerschaftswegweiser

Gesundheit

Wenn eine Schwangerschaft festgestellt oder vermutet wird, gibt es viele Angebote zur Unterstützung. Gynäkologische
Praxen und Hebammen helfen während der Schwangerschaft. Untersuchungen und Medikamente werden meist von der Krankenkasse bezahlt.

Gynäkogische Praxen

Frauen können schon zur Familienplanung oder bei einem Kinderwunsch eine gynäkologische Praxis aufsuchen. Dort werden Sie beraten, worauf vor Beginn einer Schwangerschaft geachtet werden sollte.

Wenn Sie vermuten oder festgestellt haben, dass Sie schwanger sind, vereinbaren Sie einen Termin für die erste gynäkologische Untersuchung.

Die meisten Frauen suchen in der 6.–8. Schwangerschaftswoche eine gynäkologische Praxis auf. Sie werden zu Mutterschutz, zur allgemeinen Lebensführung und zu Möglichkeiten der vorgeburtlichen Diagnostik bera-ten. Es empfiehlt sich von Anfang an eine gynäkologische Praxis zu suchen, in der Sie sich wohlfühlen. Daher ist es empfehlenswert, schon den ersten Termin in einer Praxis zu vereinbaren, zu der Sie Vertrauen haben und in der Sie bleiben möchten.

Zeitpunkt

  • Bei Kinderwunsch oder eingetretener Schwangerschaft

Adressen / Links

Unterlagen

  • Elektronische Gesundheitskarte

Mutterpass

Nach Feststellung einer Schwangerschaft wird von der gynäkologischen Praxis oder der Hebamme ein Mutterpass ausgestellt. Darin finden sich der errechnete Geburtstermin, die Krankenvorgeschichte der Mutter, medizinische Befunde und das Wachstum des Kindes. Nach der Geburt werden die Daten zur Geburt und der Verlauf des Wochenbetts eingetragen. 

Ein Mutterpass ist ein medizinisches Dokument und unterliegt der Schweigepflicht. Die Schwangere bestimmt, wer Einblick darin hat. Der Mutterpass ist nicht als Dokument zur Vorlage bei den Arbeitgebenden oder bei anderen Behörden geeignet. Die Schwangere sollte den Mutterpass immer bei sich haben.

Zeitpunkt:

  • Bei Feststellung der Schwangerschaft

Adressen / Links:

  • Gynäkologische Praxis oder Hebamme

Unterlagen:

  • Elektronische Gesundheitskarte

Hebammen

Hebammen sind zuständig für Schwangerschaft, Geburt und das Wochenbett

Sie können eine Schwangerschaft feststellen und die Vorsorgeunter-suchungen während der Schwangerschaft durchführen. Alle Frauen haben in der Schwangerschaft, während der Geburt, im Wochenbett und in der Stillzeit Anspruch auf eine Hebamme. Diese Leistungen übernimmt die Krankenkasse. Damit Sie keine Schwierigkeiten haben, eine Hebamme zu finden, ist es wichtig, sich frühzeitig darum zu kümmern.

Hebammenbetreuung

Jede Schwangerschaft ist anders, deshalb wird jede Frau auch ganz individuell von ihrer Hebamme betreut. Ob es dabei um Fragen zu Veränderungen geht, die eine Schwangerschaft mit sich bringt, oder um konkrete Beschwerden – mit all diesen Belangen sind Schwangere bei ihrer Hebamme gut aufgehoben. Auch für Sorgen und Ängste, die möglicherweise während der Schwangerschaft auftreten, hat eine Hebamme ein offenes Ohr. Sie kennt bewährte Hilfsmittel, mit denen Beschwerden wie Sodbrennen, Übelkeit, Schlafstörungen oder Wassereinlagerungen gelindert werden können. 

Vor allem in der Zeit danach, im Wochenbett, ist die Hebamme da und unterstützt. Sie beobachtet die Gesundheit von Mutter und Kind und steht bei Fragen zum Stillen oder zur Ernährung des Babys zur Seite.

Auch im Falle einer Fehlgeburt kann die Hebamme helfen.

Schwangerschaftsvorsorge

Die regulären Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft können – wenn die Schwangere dies wünscht – auch von der Hebamme übernommen werden. Im Zuge dieser Untersuchungen werden unter anderem die Herztöne des Kindes kontrolliert und die Lage des Kindes bestimmt. Auch körperliche Veränderungen und Beschwerden der werden-den Mutter werden betreut.

Die Vorsorgeuntersuchungen werden entsprechend der Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt. Sie können von der Hebamme selbstständig und eigenverantwortlich oder in Zusammenarbeit mit der betreuenden gynäkologischen Praxis übernommen werden.

Zeitpunkt

  • In der Schwangerschaft

Adressen / Links:

Die Hebammenzentrale berät Sie gerne telefonisch bei Fragen zu den Hebammenleistungen und unterstützt Sie bei der Suche nach einer Hebamme. Außerdem bietet sie eine Online-Hebammensuche auf der Webseite an.

www.hebammenzentrale-region-hannover.de

Unterlagen

  • Elektronische Gesundheitskarte, Mutterpass

 


 

Hebammen- und Familien-hebammensprechstunde

In einer Hebammensprechstunde können Schwangere und Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern von einer Hebamme beraten werden. In der Beratung kann es rund um die Themen Stillen, Ernährung des Säuglings, Wochenbett, Schlaf oder die Entwicklung des Kindes gehen. 

Die Hebammensprechstunde richtet sich vor allem an Schwangere und Familien, die keine Hebamme haben.

Eine Familienhebammensprechstunde geht darüber hinaus auf psychosoziale Belastungen ein und bietet speziell Familien in schwierigen
Lebenssituationen weiterführende Hilfe und Beratung. Die (Familien-)Hebammensprechstunde ist kostenlos.

Zeitpunkt

  • Während einer Schwangerschaft und nach der Geburt

Adressen / Links

Alle Informationen zu den Sprechstunden und Terminen sind hier zu finden:

www.hebammenzentrale-region-hannover.de/fuer-eltern/notfallsprechstunden

Unterlagen

  • Keine

Fachkräfte Frühe Hilfen

Die Fachkräfte der Frühen Hilfen sind Familienhebammen und Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpfleger*innen (FamKi).

Die Fachkräfte Frühe Hilfen begleiten Familien mit besonderen Belastungen oder Lebenslagen vom Beginn der Schwangerschaft bis zum ersten Geburtstag des Kindes. Sie beraten und unterstützen zu allen Themen rund um Schwangerschaft, Geburt, Elternschaft und die Entwicklung des Kindes.

Das Angebot ist kostenfrei. Es muss kein Antrag gestellt werden, ein Anruf bei der Koordination genügt.

Die Fachkraft Frühe Hilfen begleitet Sie zuhause und unterstützt:

  • Beim Aufbau einer sicheren Bindung zum Kind
  • Bei allen Fragen zum Stillen und alternativen Formen der Ernährung des Kindes
  • Wenn das Kind zu früh oder mit einer Krankheit/Behinderung geboren ist und besondere Fürsorge benötigt
  • Bei der Strukturierung und Organisation des neuen Alltags mit dem Kind
  • Beim Erlernen Ihrer neuen Rolle als Mutter und / oder Vater / erziehungsberechtigte Person
  • Wenn Sie Ihr Kind nicht mit Freude wahrnehmen können
  • Bei schwierigen Amtsgängen (zum Beispiel Jobcenter) und bei ärztlichen Besuchen
  • Bei der Anbindung an andere Angebote, Gruppen und Kontaktaufbau zu anderen Müttern / Familien

Zeitpunkt

  • Bei Bedarf ab Beginn der Schwangerschaft bis zum ersten Geburtstag des Kindes

Adressen / Links

www.annehilft.region-hannover.de

Unterlagen

  • Keine

Schwanger mit schwerer Erkrankung

Manche Frauen sind vor und / oder während der Schwangerschaft von (schweren) chronischen oder akuten Erkrankungen betroffen. In dieser
Situation kann mehr medizinische Unterstützung notwendig werden. Auch organisatorische Aufgaben nehmen häufig zu.

Frauen mit einer (Vor-)Erkrankung sollten ihre Schwangerschaft möglichst früh ärztlich begleiten lassen. Zusätzlich gibt es spezialisierte Beratungsangebote, die bei Unsicherheiten und Ängsten unterstützen können.

Zeitpunkt

  • Während der Schwangerschaft

Adressen / Links

Diabetes-Zentrum Hannover-Nord
Fachübergreifende Gemeinschaftspraxis | Diabetologische Schwerpunktpraxis (KVN)
Bohnhorststraße 2
30165 Hannover

Telefon: 0511 358 78 88

E-Mail: mail@diabeteszentrum-hannover.de

www.diabeteszentrum-hannover.de

 

Frauen- und MädchenGesundheitsZentrum Region Hannover e.V.
Escherstraße 10
30159 Hannover

Telefon: 0511 300 45 46

E-Mail: info@fmgz-hannover.de

www.fmgz-hannover.de/

 

Das Gynäkologische Krebszentrum der MHH
Onkologisch Operative Sprechstunde

Telefon: 0511 532 9760

Telefon: 0511 532 9761

E-Mail: gynaekologische-poliklinik@mh-hannover.de

www.mhh.de/gynaekologisches-krebszentrum

Siehe auch: 

  • Geburtsvorbereitung 👉 Vorgeburtliche Untersuchungen (Pränataldiagnostik)
  • Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen unter Beratung

Unterlagen

  • Mutterpass
  • wichtige ärztliche Briefe oder Befunde
  • Liste mit Ihren Medikamenten
  • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis

Geburtsvorbereitung

Ein Geburtsvorbereitungskurs bereitet Sie auf die Geburt und das Leben mit Ihrem Baby vor. Er wird von einer Hebamme geleitet. Geburtsvorbereitungskurse werden in unterschiedlichen Formen angeboten. Die Schwangeren können den Kurs allein oder mit einer anderen Person belegen. Die Kurse können über mehrere Wochen oder an einem Wochenende stattfinden. Kurse über mehrere Wochen sollten in der 28. bis 30. Schwangerschaftswoche begonnen werden. Wochenendkurse sollten zwischen der 34. bis 37. Schwangerschaftswoche besucht werden.

Die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs übernimmt die Krankenkasse.

Zeitpunkt

  • Anmeldung zum Kurs möglichst frühzeitig in der Schwangerschaft

Adressen / Links

Eine Hebammenpraxis in Ihrer Nähe oder Kurssuche über die Hebammenzentrale der Region Hannover:

www.hebammenzentrale-region-hannover.de

Unterlagen

  • Elektronische Gesundheitskarte

Vorgeburtliche Untersuchungen (Pränataldiagnostik)

In der Schwangerschaft gibt es regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen – zum Beispiel:

  • Ultraschalluntersuchungen
  • Blutdruckmessung
  • Urinuntersuchung
  • Abhören der Herztöne des Kindes

Diese Untersuchungen sind für alle schwangeren Frauen vorgesehen und werden von der Krankenkasse bezahlt.

Es gibt dazu zusätzliche Untersuchungen – die nennt man Pränataldiagnostik. Mit diesen Untersuchungen kann geprüft werden, ob sich das Kind im Bauch unauffällig entwickelt. Ziel ist es, mögliche Fehlbildungen oder genetische Besonderheiten frühzeitig zu erkennen. Diese Untersuchungen gehören nicht zur normalen Vorsorge. Sie werden nur durchgeführt, wenn die Eltern es möchten oder wenn ein besonderes Risiko besteht. Pränataldiagnostik ist freiwillig. Die Kosten werden nur übernommen, wenn es einen medizinischen Grund gibt.

Zu diesen Untersuchungen gehören zum Beispiel:

  • der Feinultraschall
  • die Messung der Nackenfalte
  • spezielle Bluttests
  • eine Fruchtwasseruntersuchung

Wenn Sie Fragen zu pränataldiagnostischen Untersuchungen haben oder überlegen, ob Sie so eine Untersuchung machen lassen möchten, wenden Sie sich an Ihre Hebamme oder gynäkologische Praxis. Die Untersuchungen werden dort oder in einer speziell ausgerichteten Praxis mit besonderer Ausstattung durchgeführt.

Manchmal zeigen die Ergebnisse etwas Auffälliges. Dann sind vielleicht weitere Untersuchungen nötig. In solchen Situationen ist es wichtig, gut informiert und nicht allein zu sein. Es gibt spezielle Beratungsstellen, die Sie unterstützen können. Dort bekommen Sie fachliche Informationen, können Ihre Sorgen ansprechen und gemeinsam mit den Beratenden über-legen, welcher Weg für Sie richtig ist.

Zeitpunkt

  • während der Schwangerschaft

Adressen / Links

Durchführung der Pränataldiagnostik und Therapie:

MVZ Pränatalmedizin Hannover – Medizinische Hochschule Hannover
Rundestraße 10
30161 Hannover

Telefon: 0511 532 95 81

E-Mail: praenatalmedizin@mh-hannover.de

www.mhh.de/praenatalmedizin-mvz

 

Beratung für Schwangere und Paare nach einem auffälligen Befund:

 

Beratungsstelle Menschenskind
Diakovere Annastift
Anna-von-Borries-Str. 1–7 (Hochhaus 5. Etage)
30625 Hannover

Telefon: 0511 5354-4466 oder -4467

Mobil: 0152 58 80 05 29

E-Mail: menschenskind@diakovere.de

www.diakovere.de/wohnen-leben/mit-behinderungen/menschenskind


Informationen, Hilfestellungen und Linkszu (fast) allen Fragen rund um vorgeburtliche Untersuchungen, die auf dem weiteren Weg unterstützen können:

 

PränatalNetzwerk Hannover

www.praenatalnetzwerk-hannover.de

Unterlagen

  • Mutterpass
  • Elektronische Gesundheitskarte
  • gegebenenfalls Überweisungsschein und Befund

Geburtskliniken

Im Verlauf der Schwangerschaft sollten Sie sich in Rücksprache mit der gynäkologischen Praxis Gedanken machen, wo Sie Ihr Kind zur Welt bringen möchten. Die meisten Schwangeren gebären in einem Krankenhaus. In der Region Hannover gibt es sechs Geburtskliniken. Einige Kliniken bieten Informationsabende oder Kreißsaal-Führungen an. Die Geburt kann in einer normalen Geburtsklinik stattfinden, wenn die Schwangerschaft ab der 36. Woche gut verläuft und keine Probleme zu erwarten sind.

Manchmal ist eine Geburt in einem „Level 1“ Klinikum notwendig, das ist eine Spezialklinik.

Zum Beispiel:

  • Wenn das Baby sehr früh zur Welt kommt (vor der 29. Woche)
  • Bei Drillingen (vor der 33. Woche) oder bei mehr als drei Babys
  • Wenn beim Baby oder bei der Mutter vor der Geburt eine ernste Krankheit festgestellt wurde, bei der das Baby nach der Geburt sofort intensiv behandelt werden muss (zum Beispiel bei Verdacht auf Fehlbildungen)
  • Wenn das Baby weniger als 1500 Gramm wiegt
  • Wenn die Mutter eine schwere Schwangerschaftserkrankung hat (zum Beispiel Bluthochdruck mit Schäden an Leber oder Blutbild, oder das Ungeborene sich nicht altersgerecht entwickelt)
  • Wenn die Mutter Diabetes hat, der mit Insulin behandelt werden muss, und das Baby dadurch gefährdet sein könnte

Solche Spezialkliniken sind in der Region Hannover die MHH, die Henrike und das KRH Neustadt.

Zeitpunkt

Eine Anmeldung zur Geburt sollte um die 30. Schwangerschaftswoche in der Klinik erfolgen

Adressen / Links

Diakovere Henrike
Mutter-Kind-Zentrum Auf der Bult
Janusz-Korczak-Allee 12
30173 Hannover

Telefon (Sekretariat): 0511 81 15 38 00

www.henrike-hannover.de

 

Vinzenzkrankenhaus
Lange-Feld-Str. 31
30559 Hannover

Telefon: 0511 950 2301/-2302

www.vinzenzkrankenhaus.de/fachabteilungen-zentren/geburtshilfe/

 

KRH Klinikum Großburgwedel
Fuhrberger Str. 8
30938 Burgwedel

Telefon: 05139 801 44 34

www.krh.de/geburt

 

KRH Klinikum Robert-Koch Gehrden
Von-Reden-Str. 1
30989 Gehrden

Telefon: 05108 69 25 40

www.krh.de/geburt

 

KRH Klinikum Neustadt am Rübenberge
Lindenstr. 75
31535 Neustadt am Rübenberge

Telefon: 05032 88 5500 / 05032 88 2400 (Geburtsplanung)

www.krh.de/geburt

 

Medizinische Hochschule Hannover Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Carl-Neuberg-Str. 1
30625 Hannover

Telefon: 0511 532 60 56

www.mhh.de/praenatalmedizin-und-geburtshilfe-im-perinatalzentrum

Unterlagen

  • Elektronische Gesundheitskarte
  • Mutterpass
  • Überweisung der gynäkologischen Praxis
  • gegenfalls Kostenübernahmebescheid (Finanzielle Unterstützung 👉 Geburtenfonds)

Geburtshäuser

Ein Geburtshaus ist eine Einrichtung, die von Hebammen geleitet wird, wo Sie Ihr Kind zur Welt bringen können. Während der gesamten Schwangerschaft werden Sie von einer Hebamme begleitet, die auch bei der Geburt und im Wochenbett für Sie da ist. Wenn der Geburtstermin näher rückt, ist Ihre Hebamme jederzeit erreichbar und triff sich mit Ihnen im Geburtshaus, sobald die Geburt beginnt. Im Geburtshaus kümmern sich ausschließlich Hebammen um Sie.

Ärzte*Ärztinnen sind nicht vor Ort. Sollte es während der Geburt zu Komplikationen kommen, sorgen die Hebammen sofort dafür, dass Sie rechtzeitig in ein Krankenhaus kommen. Dort werden Sie dann von Ärzten*Ärztinnen weiterbehandelt. Die Kosten für die Geburt im Geburtshaus übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse. Zusatzkosten können durch Rufbereitschaft und Geburtshauspauschale auf Sie zukommen.

Zeitpunkt

Anmeldung im Geburtshaus möglichst frühzeitig in der Schwangerschaft

Adressen / Links

Geburtshaus Eilenriede

Gehägestraße 20a
30655 Hannover

Telefon: 0511 71 37 01

E-Mail: info@geburtshaus-eilenriede.de

www.geburtshaus-eilenriede.de

 

Geburtshaus & Hebammerei Herrenhausen

Nienburger Straße 6
30167 Hannover

Telefon: 0511 64 69 37 33

E-Mail: geburtshaus.herrenhausen@posteo.de

www.geburtshaus-herrenhausen.de

Unterlagen

  • Mutterpass
  • elektronische Gesundheitskarte

Hausgeburt

Sie können Ihr Kind auch zu Hause bekommen, wenn Sie eine risikofreie Schwangerschaft haben. Die Hebamme kommt zu Ihnen nach Hause, wenn die Geburt beginnt und bleibt bis zu einigen Stunden nach der Geburt. Die Krankenkassen bezahlen die Hebamme für ihre Arbeit. Die Hebamme ist für die Schwangere bis zur Geburt immer erreichbar. Dafür bekommt die Hebamme eine sogenannte Rufbereitschaftspauschale. Für die Rufbereitschaftspauschale muss teilweise etwas dazu bezahlt werden, da es nicht von allen Krankenkassen komplett übernommen wird.

Zeitpunkt

Es sollte möglichst frühzeitig in der Schwangerschaft nach einer passenden Hebamme für die Hausgeburt gesucht werden

Adressen / Links

Bei der Suche nach einer passenden Hebamme für eine Hausgeburt hilft die Hebammenzentrale der Region Hannover:

Hebammenzentrale der Region Hannover

www.hebammenzentrale-hannover.de

Unterlagen

  • Mutterpass
  • elektronische Gesundheitskarte

U-Untersuchungen / U-Heft

Direkt nach der Geburt wird das Baby gründlich untersucht (U1). Diese Un-tersuchung findet im Krankenhaus oder im Geburtshaus statt. In der Regel wird im Krankenhaus auch die U2 durchgeführt – meist am dritten Lebens-tag. Wenn Sie eine Hausgeburt oder Geburt im Geburtshaus planen, müssen Sie selbst Termine für die U2 in einer kinderärztlichen Praxis vereinbaren.

Auch alle weiteren Untersuchungen (U3–U9) finden in einer kinderärztlichen Praxis statt.

Die weiteren U-Untersuchungen bestehen aus körperlichen Untersuchungen des Kindes und einer Beratung der Eltern. Je nach Alter werden dabei zum Beispiel Gewicht, Größe, Organe, Kopf und Bewegungsabläufe überprüft. Auch die Entwicklung des Kindes wird beurteilt – etwa Motorik, Wahrnehmung, Denken, soziales Verhalten und die Beziehung zu den Eltern.

Wenn dabei Auffälligkeiten oder Hinweise auf eine Erkrankung festgestellt werden, sorgt der*die Arzt*Ärztin dafür, dass das Kind weiter untersucht und gegebenenfalls behandelt wird.

Außerdem wird besprochen, ob es besondere Belastungen oder Gesundheitsrisiken gibt und wie man diese verringern kann. Der Impfstatus wird kontrolliert und fehlende Impfungen werden empfohlen. Vor dem ersten Besuch in der Kindertagesstätte (Kita) ist eine ärztliche Impfberatung verpflichtend. Bei Bedarf informiert der*die Arzt*Ärztin auch über passende Angebote für Eltern und Kinder in der Region Hannover.

Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in ein gelbes Heft eingetragen. Dieses Untersuchungsheft und den Impfpass Ihres Kindes erhalten Sie nach der Geburt.

In dem Heft ist ein genauer Zeitplan aufgeführt, wann die Untersuchungen und Impfungen für Ihr Kind vorgesehen sind (U2–U9). Das Untersuchungsheft ist sehr wichtig und sollte sorgfältig aufbewahrt werden. Bitte bringen Sie es zusammen mit dem Impfpass Ihres Kindes zu jedem Termin in der kinderärztlichen Praxis mit. Sollten Sie eine U-Untersuchung (U5–U8) verpasst haben, dann können Sie einen Termin beim Team Sozialpädiatrie und Jugendmedizin machen und dort die Untersuchung nachholen.

Zeitpunkt

Die Suche nach einer kinderärztlichen Praxis sollte bereits in der Schwangerschaft erfolgen.

Adressen / Links

Kinderärztliche Praxen finden Sie unter:

Weitere Informationen rund um die Früherkennung und Vorsorge finden Sie hier zum Download:

 

Unterlagen

  • Das gelbe U-Heft
  • Impfausweis
  • Elektronische
  • Gesundheitskarte des Kindes

Kinderkliniken

Kinderkliniken sind Krankenhäuser, die Kinder und Jugendliche behandeln. Sie bieten eine Versorgung, die auf die besonderen Bedürfnisse von Säuglingen, Kleinkindern und Jugendlichen abgestimmt sind.

In die Kinderklinik geht man, wenn das Kind ernsthaft krank oder verletzt ist.

Zum Beispiel: Bei starken Infektionen, nach einem Unfall, wenn eine Operation nötig ist oder bei chronischen Krankheiten. Auch wenn Kinder
schon seit der Geburt eine Erkrankung haben, helfen die Kinderkliniken. Bei leichten Krankheiten, wie einer normalen Erkältung oder kleinen
Verletzungen, geht man meistens zuerst zur kinderärztlichen Praxis. Wenn es nötig ist, werden die Kinder durch diese an eine Kinderklinik überwiesen.

Zeitpunkt

Wenn das Kind schwere Gesundheitsprobleme hat

Adressen / Links

Kinder- und Jugendkrankenhaus Auf der Bult
Janusz-Korczak-Allee 12
30173 Hannover

Telefon: 0511 8 11 50

www.auf-der-bult.de

 

Zentrum für Kinderheilkunde und Jugendmedizin – Krankenhausabteilung der MHH
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover

Telefon: 0511 532 32 20

www.mhh.de/kliniken-und-spezialzentren/zentrum-kinderheilkunde-und-jugendmedizin

 

Klinik für Kinderheilkunde und Jugendmedizin – KRH Klinikum Neustadt am Rübenberge
Lindenstr. 75
31535 Neustadt am Rübenberge

Telefon: 05032 88 23 00

E-Mail: kinderklinik.neustadt@krh.de

https://neustadt.krh.de/kliniken-zentren/kinderheilkundeund-jugendmedizin

Giftnotruf:

0551 19240

Unterlagen

  •  Elektronische Gesundheitskarte

Stillberatung

Wenn Sie Ihr Kind stillen möchten, kann es zu Herausforderungen kommen. Dabei können Hebammen und Stillberater*innen helfen. Diese können dann zu Ihnen nach Hause kommen und gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden. Während der gesamten Stillzeit haben Sie Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme – unabhängig davon, wie lange Sie stillen. Ihre Krankenkasse übernimmt bis zu acht Termine für Hausbesuche oder Telefongespräche mit der Hebamme.

Bei größeren Herausforderungen kann Ihre gynäkologische oder kinder-ärztliche Praxis zusätzliche Termine verordnen. Auch speziell ausgebildete Still- und Laktationsberater*innen stehen Ihnen in besonderen Situationen zur Seite. Diese Expert*innen kennen sich beim Stillen sehr gut aus, allerdings werden die Kosten für die Unterstützung in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Zusätzlich gibt es Stillberatungen, die von Ehrenamtlichen durchgeführt werden.

Eine weitere Möglichkeit ist der Besuch einer Stillgruppe. Dort können sich stillende Mütter regelmäßig treffen, Erfahrungen austauschen und gegen-seitig unterstützen.

Die Stillberatung kann auch während der Schwangerschaft in Anspruch genommen werden.

Zeitpunkt

Schwangerschaft, Stillzeit

Adressen / Links

Hebammenzentrale der Region Hannover:
www.hebammenzentrale-region-hannover.de

Stillgruppen:
www.bdl-stillen.de

Ehrenamtliche Stillberatung:
www.afs-stillen.de

La Leche Liga
www.lalecheliga.de

Unterlagen

  • Elektronische Gesundheitskarte
  • Mutterpass

Wochenbettbetreuung

Das Wochenbett ist die Zeit direkt nach der Geburt, in der Sie sich von der Geburt ausruhen und erholen.

Es ist auch eine wichtige Phase, um das Baby kennenzulernen, in Ruhe anzukommen und eine enge Bindung aufzubauen. Um gut in das neue Leben und den neuen Alltag zu starten, muss Vieles meist neu organisiert werden. Dafür kann man sich auch Unterstützung holen, zum Beispiel durch die eigenen Eltern, Freunde, eine Haushaltshilfe
oder die Hausbesuchsprogramme

Die Hebamme besucht Sie und Ihr Baby nach der Geburt zu Hause.

Die Hebamme unterstützt und berät...:

  • … bei Fragen und Sorgen
  • … bei der Pflege des Babys
  • … wann Sie mit Ihrem Kind zu einer ärztlichen Praxis gehen müssen
  • … beim Stillen und zur Ernährung des Babys

Bis zu zwölf Wochen nach der Geburt kann die Hebamme Sie und Ihr Kind zu Hause besuchen. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Zeitpunkt

Nach der Geburt

Adressen / Links

Bei der Suche nach einer Hebamme für die Wochenbettbetreuung hilft die Hebammenzentrale der Region Hannover:

www.hebammenzentrale-hannover.de

Unterlagen

  • Elektronische Gesundheitskarte
  • Mutterpass

Haushaltshilfe

Es gibt die Möglichkeit eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft oder für die Zeit nach der Geburt des Kindes zu beantragen. Eine Haushaltshilfe kann beantragt werden, wenn:

  • Sie eine ärztliche Bescheinigung haben, die bestätigt, dass Sie den Haushalt aus gesundheitlichen Problemen nicht führen können. Hierzu zählt zum Beispiel auch das Wochenbett oder wenn Sie eine chronische Krankheit haben.
  • Wenn ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt, das auf Hilfe angewiesen ist oder eine Behinderung hat.

Die Haushaltshilfe kann nur dann beantragt werden, wenn keine andere Person den Haushalt übernehmen kann.

In der ärztliche Bescheinigung sollten die gesundheitlichen Probleme der Mutter und die voraussichtliche Dauer der Einschränkung stehen. Die Bescheinigung kann bei Hausärzt*innen oder Gynäkolog*innen ausgestellt werden.

Zeitpunkt

Bei Bedarf

Adressen / Links

gynäkologische, hausärztliche Praxis:

kinderärztliche Praxis: 

Unterlagen

  • Elektronische Gesundheitskarte
  • ärztliche Bescheinigung

Rückbildungsgymnastik

Bei der Rückbildungsgymnastik handelt es sich um Übungen, die den Körper nach der Schwangerschaft und der Geburt kräftigen und die körperlichen Veränderungen zurückbilden sollen. Üblich sind Kurse in Gruppen bei einer Hebamme. In Ausnahmefällen, wenn aufgrund der Geburt zum Beispiel massive Beeinträchtigungen des Beckenbodens vorliegen, kann die gynäkologische Praxis Rückbildungsgymnastik für die Frau verordnen. Ein genereller Anspruch auf die Verordnung besteht nicht. Die Kosten für den Kurs werden direkt über die Versicherungskarte mit der Krankenkasse abgerechnet. Für eine Kostenübernahme muss der Kurs bis zum neunten Monat nach der Geburt abgeschlossen sein.

Zeitpunkt

In der Regel 8 bis 10 Wochen nach der Geburt, individuelle Absprache mit der Hebamme möglich

Adressen / Links

Hebammenpraxis oder Kurssuche über die Hebammenzentrale der Region Hannover:

www.hebammenzentrale-hannover.de

Unterlagen

  • Elektronische Gesundheitskarte
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