Gender Mainstreaming bei der EU

1994
Ein Lenkungsausschuss für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern (CDEG) greift erstmals auf der Ebene des Europarates das Gender Mainstreaming-Konzept auf. Dieser Ausschuss ist direkt beim Ministerkomitee angesiedelt und für Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung verantwortlich.

Auf seiner Tagung in Essen erklärt der Europäische Rat die Förderung der Chancengleichheit für Frauen und Männer zu einer vorrangigen Aufgaben der EU.

1996
In der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 21.02.1996 "Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politische Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft" verpflichtet sich die EU der Strategie Gender Mainstreaming.

Die Europäische Kommission gibt den ersten Jahresbericht zum Thema „Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union" heraus. In diesem Bericht wird ein allgemeiner Überblick über Entwicklungen und Aktivitäten im Jahr 1996 gegeben. Fortan erstellt die Europäische Kommission jährlich einen solchen Bericht.  Er richtet sich an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen und stellt den aktuellen Umsetzungsstand und konkrete Maßnahmen zur Strategie Gender Mainstreaming dar.

Im 4. mittelfristigen Aktionsprogramm für Chancengleichheit von Männern und Frauen (1996-2000) wird Gender Mainstreaming zum zentralen Thema. Ziel des Aktionsprogramms ist, "die Einbeziehung der Dimension der Chancengleichheit von Frauen und Männern bei der Konzeption, Durchführung und Begleitung aller Politiken und Aktionen der Union und der Mitgliedstaaten – im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse - zu fördern". Chancengleichheit wird als Querschnittsaufgabe begriffen und Gender Mainstreaming auf nationale, regionale und lokale Ebene ausgeweitet.

1997
Europäische Kommission ernennt Gender Mainstreaming-Beauftragte: In 29 Dienststellen werden hochrangige Beamtinnen und Beamten zu Gender Mainstreaming-Beauftragten ernannt, um konkrete Gender Mainstreaming-Politiken zu entwickeln. Sie konzipieren unter anderem einen "Leitfaden zur Bewertung geschlechter-spezifischer Auswirkungen".

In seiner Entschließung vom September 1997 empfiehlt das Europäische Parlament die Fortsetzung der Doppelstrategie (Gender Mainstreaming plus spezielle Fördermaßnahmen) als einen weiteren Schritt zur Erreichung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Des Weiteren wird eine Schaffung geeigneter Koordinierungsstrukturen, eine Erarbeitung von Bewertungskriterien, eine Überprüfung aller Legislativvorschläge in Bezug auf ihre gleichstellungsrelevante Dimension hin (Gleichstellungsprüfung) und eine Erhebung von geschlechterdifferenzierenden Daten und Statistiken angeregt.

1998
Europarat definiert "Gender Mainstreaming": Der Europarat gibt die Publikation "Gender Mainstreaming: Conceptual framework, methodology and presentation of good practice" heraus. Darin wird Gender Mainstreaming wie folgt definiert wird: „the (re)organisation, improvement, development and evaluation of policy processes, so that a gender equality perspective is incorporated in all policies at all levels and at all stages, by the actors normally involved in policy-making“. Im Laufe des Jahres 1998 übernimmt die Europäische Kommission die Definition des Europarates zu Gender Mainstreaming.

Forschungsbericht zu GM: Im März 1998 veröffentlicht die Europäische Kommission den „Fortschrittsbericht der Kommission über Folgemaßnahmen zu der Mitteilung 'Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politischen Konzepte und Maßnah-men der Gemeinschaft'“. Der Bericht beschreibt erste Erfahrungen mit der Umsetzung der Strategie Gender Mainstreaming und Kriterien für den zukünftigen Prozess.

Das 5. Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (FTE) integriert die Strategie Gender Mainstreaming. Das Programm hat eine Laufzeit von fünf Jahren. In diesem Programm geht es zum einen um die Förderung des Dialogs zwischen WissenschaftlerInnen und politischen EntscheidungsträgerInnen zum Thema "Frauen in der Wissenschaft" und zum anderen um die Entwicklung eines Systems zur Beobachtung des Verhältnisses von Frauen und Wissenschaft. Während der gesamten Laufzeit  werden Studien zu den geschlechtsspezifischen Auswirkungen durchgeführt um zu prüfen, ob geschlechtsspezifische Belange angemessen berücksichtigt werden.

1999
Am 1. Mai 1999 tritt der Amsterdamer Vertrag in Kraft. Er schreibt  die Strategie Gender Mainstreamig auf EU-Ebene rechtlich verbindlich fest. Artikel 2 und Artikel 3, Absatz 2 dieses Vertrags verpflichten die Mitgliedstaaten zu einer aktiven Gleichstellungspolitik im Sinne des Gender Mainstreaming.

Mit der Verankerung der Strategie Gender Mainstreaming in den beschäfti-gungspolitischen Leitlinien der EU werden die Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen nicht nur im Rahmen der Säule 4 (Stärkung der Maßnahmen für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt) begriffen, sondern als Querschnittsaufgabe. Die Umsetzung dieser Leitlinien in den Nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung der einzelnen Mitgliedstaaten überprüft die Kommission jährlich.

2001
Das 5. EU-Aktionsprogramm für die Chancengleichheit von Frauen und Männern (2001-2005) soll insbesondere durch die Stützung und Stärkung der Rahmen-strategie der Gemeinschaft die Gleichstellung von Frauen und Männern fördern. Es soll Maßnahmen koordinieren,  unterstützen und finanzieren Werte und Verhaltensweisen fördern und verbreiten, die Voraussetzungen für die Gleichstellung sind. Dies soll durch Prüfung, Überwachung und Bewertung der Wirksamkeit von Politik und Praxis geschehen. Zudem soll der Informationsaustausch und die Netzwerkarbeit verstärkt werden.

2005
Der von der Europäischen Kommission am 14.02.2005 vorgelegte Jahresbericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern gibt einen Überblick über die Entwicklungen in Sachen Geschlechtergleichstellung. Es wird dargelegt, dass sich die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der EU bei Beschäftigung und Bildung zwar verringern, das geschlechterbezogene Lohngefälle jedoch nahezu unverändert geblieben ist.

2006
Der "Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern – 2006" erwartet von den Mitgliedstaaten mehr Unterstützung für Frauen bei der Bewältigung familiärer und beruflicher Belastungen. Der Bericht fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, sowohl Männer als auch Frauen beim Balanceakt zwischen Beruf und Privatleben zu unterstützen, zum Beispiel durch ein umfangreicheres und besseres Angebot zur Kinderbetreuung, durch innovative und flexible Arbeitsbedingungen oder eine gezieltere Gleichstellungspolitik. Des Weiteren werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Beschäftigungs- und Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern abzubauen und die über die EU-Strukturfonds bereitgestellten Mittel dafür zu nutzen.

Der "Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010" der EU-Kommission sieht u. a. vor, die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern zu beseitigen, die Work-Life-Balance zu verbessern, Gewalt und Menschenhandel zu bekämpfen, Gender Budgeting zu unterstützen und die Gleichstellung der Geschlechter innerhalb und außerhalb der EU zu fördern. Priorität wird auf folgende Aktionsbereiche gelegt:

  • gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer;
  • bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und Familienleben;
  • Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen;
  • Bekämpfung geschlechterbezogener Gewalt und geschlechterbezogenen Menschenhandels;
  • Abbau von Geschlechterstereotypen in der Gesellschaft;
  • Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU

2007
Das  Europäische Institut für Gleichstellungsfragen nimmt seine Arbeit auf. Es unterstützt die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten in der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und der Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Das Institut ist ein Exzellenzzentrum für Gleichstellungsfragen, das sein Fachwissen und Können zur Verfügung stellt. Es hat u. a. die Aufgabe, EU-BürgerInnen die Gleichstellungspolitik der Union näher zu bringen, objektive, zuverlässige, auf EU-Ebene vergleichbare Daten zu erheben und auszuwerten und neue methodische Instrumentarien zu entwickeln.

2010
Die Europäische Kommission verpflichtet sich am 21. September 2010 zur "Strategie zur Gleichstellung von Frauen und Männern (2010–2015)". Die Strategie bekräftigt den Ansatz des Gender Mainstreaming und  verdeutlicht den Nutzen für  Wirtschaftswachstum und nachhaltige Entwicklung. Sie soll zur Umsetzung der Gleichstellungsmaßnahmen im Rahmen der Strategie Europa 2020 beitragen.

Fragen der unterschiedlichen Entlohnung von Männern und Frauen in Europa werden auf der europäischen Fachtagung "How to close the Gender Pay Gap?" in Brüssel diskutiert. Die Konferenz versammelt  über 250 Teilnehmer, die sich aus Vertretern der nationalen Regierungen, der Sozialpartner, der Europäischen Institutionen, der Zivilgesellschaft und Vertreter der Wissenschaft zusammensetzen.