Schulverweigerung

Die 2. Chance

Den Ursachen von Schulverweigerung begegnen durch enge Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule 

70 Plätze für Kinder und Jugendliche im Alter ab 12 Jahren.

14 sozialpädagogische Fachkräfte, je 2 Fachkräfte und 10 Plätze pro Standort Standorte: Neustadt a. Rbge., Ronnenberg, Uetze , Garbsen, Seelze, Sehnde und Barsinghausen

  • Angebot für aktiv und passiv schulverweigernde Kinder und Jugendliche mit dem Ziel ihrer Reintegration in das bestehende Schulsystem

Individuelle Einzelbetreuung

  • Wöchentliche Einzeltermine
  • Erstellung eines individuellen Förderkonzeptes
  • Unterstützung bei der persönlichen und schulischen Perspektiventwicklung
  • Kriseninterventionen bei persönlichen und schulischen Problemen

Sozialpädagogische Gruppenarbeit

  • wöchentliche Gruppentreffen (3-4 Stunden)
  • gemeinsames Kochen und Mittagsessen
  • Hausaufgabenbetreuung/Unterstützung bei Schulproblemen
  • Training sozialer Kompetenzen
  • strukturierte Gruppenarbeit mit Methoden des Pädagogischen Rollenspiels, Interaktionsspielen, Kreativem Gestalten und Gesprächsrunden
  • Förderung der sinnvollen Freizeitgestaltung durch gemeinsame Freizeitaktionen mit erlebnispädagogischen Inhalten und Angebote in den Ferien
  • Förderung der Motivation, Konflikt – und Reflexionsfähigkeit durch Bewertung von Verhalten und Anwesenheit in einem Teilnehmerpass

Elternarbeit

  • regelmäßige Elterngespräche und –kontakte, Familiengespräche, Kriseninterventionen
  • Begleitung zu Gesprächen in der Schule/ Klassenkonferenzen
  • Begleitung/Vermittlung in fortführende Hilfeangebote

Netzwerkarbeit/Zusammenarbeit

  • enge Zusammenarbeit mit kooperierenden Schulen, örtlichem Allgemeinen Sozialen Dienst, Polizei, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, örtlichen Vereinen und Verbänden

     

  • Bewilligung nach Aufnahme: 1 Jahr, Höchstverweildauer: 1,5 Jahre

  

Rechtsgrundlage: § 27 Abs. 2 SGB VIII, §13 SGB VIII