Schulverweigerung
Die 2. Chance
Den Ursachen von Schulverweigerung begegnen durch enge Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule
70 Plätze für Kinder und Jugendliche im Alter ab 12 Jahren.
70 Plätze für Kinder und Jugendliche ab der 5. Klasse.
14 sozialpädagogische Fachkräfte, je 2 Fachkräfte und 10 Plätze pro Standort Standorte: Neustadt a. Rbge., Ronnenberg, Uetze , Garbsen, Seelze, Sehnde und Barsinghausen
- Angebot für aktiv und passiv schulverweigernde Kinder und Jugendliche mit dem Ziel ihrer Reintegration in das bestehende Schulsystem
Individuelle Einzelbetreuung
- Wöchentliche Einzeltermine
- Erstellung eines individuellen Förderkonzeptes
- Unterstützung bei der persönlichen und schulischen Perspektiventwicklung
- Kriseninterventionen bei persönlichen und schulischen Problemen
Sozialpädagogische Gruppenarbeit
- wöchentliche Gruppentreffen (3-4 Stunden)
- gemeinsames Kochen und Mittagsessen
- Hausaufgabenbetreuung/Unterstützung bei Schulproblemen
- Training sozialer Kompetenzen
- strukturierte Gruppenarbeit mit Methoden des Pädagogischen Rollenspiels, Interaktionsspielen, Kreativem Gestalten und Gesprächsrunden
- Förderung der sinnvollen Freizeitgestaltung durch gemeinsame Freizeitaktionen mit erlebnispädagogischen Inhalten und Angebote in den Ferien
- Förderung der Motivation, Konflikt – und Reflexionsfähigkeit durch Bewertung von Verhalten und Anwesenheit in einem Teilnehmerpass
Elternarbeit
- regelmäßige Elterngespräche und –kontakte, Familiengespräche, Kriseninterventionen
- Begleitung zu Gesprächen in der Schule/ Klassenkonferenzen
- Begleitung/Vermittlung in fortführende Hilfeangebote
Netzwerkarbeit/Zusammenarbeit
- enge Zusammenarbeit mit kooperierenden Schulen, örtlichem Allgemeinen Sozialen Dienst, Polizei, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, örtlichen Vereinen und Verbänden
- Bewilligung nach Aufnahme: 1 Jahr, Höchstverweildauer: 1,5 Jahre
„Die 2. Chance“-MOBIL:
Da nicht alle Kommunen der Region Hannover das Angebot der „2. Chance“ nutzen können, wurde die „2. Chance“- MOBIL entwickelt, ein beratendes und kooperierendes Angebot für Schulen.
Ziel des Angebotes ist es, die Schulen zu dem Thema „Schulverweigerung“ zu sensibilisieren und langfristig handlungssicher zu machen. Von der technisch unterstützten Erhebung von Fehlzeiten über individuelle pädagogische Handlungsmöglichkeiten bis zu den formalrechtlichen Interventionen, bietet das Angebot Beratung und Unterstützung.
Rechtsgrundlage: § 27 Abs. 2 SGB VIII, §13 SGB VIII
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