Landeshauptstadt Hannover

Jugend- und Konflikthilfe im Strafverfahren

14 bis 20 Jahre alt, straffällig geworden und keine Ahnung, wie es weitergehen soll? Unterstützung bietet der Kommunale Sozialdienst.

Wir begleiten und unterstützen während des gesamten Strafverfahrens.

Die Mitarbeiter*innen sind staatlich anerkannte Sozialpädagog*innen bzw. Sozialarbeiter*innen mit entsprechenden Zusatzausbildungen.

Neben der Jugendhilfe im Strafverfahren gehört zu dieser Abteilung auch der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA). Desweiteren sichten die Mitarbeiter*innen auch die Bewerbungen für die Jugendschöffenwahl.

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Jugendhilfe im Strafverfahren (Hannover)

In jugendgerichtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren werden junge Menschen im Alter von 14 bis 20 Jahren und deren Angehörige beraten, begleitet...

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Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)

Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet die Möglichkeit einer außergerichtlichen Konfliktschlichtung im Rahmen des Jugendstrafverfahrens.

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Ehrenamtliches Engagement

Jugendschöffenamt

Als Schöffin und Schöffe sind Sie in Gerichtsverhandlungen ehrenamtliche Richterin/ehrenamtlicher Richter.

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