Ganztagsförderung für Grundschulkinder in der Region Hannover

Kinderbetreuung

Ganztagsförderung für Grundschulkinder in der Region Hannover

Mehr Zeit für Bildung, Betreuung, Spiel und Teilhabe. Mehr Verlässlichkeit für Eltern und Sorgeberechtigte.


Seit dem Schuljahr 2026/27 wird der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder schrittweise eingeführt. Auf dieser Seite erfahren Sie, was Ganztagsförderung bedeutet, wann der Anspruch für Ihr Kind gilt, wie die Betreuung in Schul- und Ferienzeiten organisiert wird und an wen Sie sich in Ihrer Kommune wenden können.

 

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Rechtsanspruch wird seit dem 1. August 2026 jahrgangsweise
    eingeführt.
  • Er umfasst grundsätzlich fünf Werktage pro Woche und acht Stunden täglich – einschließlich der Unterrichtszeit.
  • Der Anspruch gilt grundsätzlich auch in den Schulferien; Schließzeiten von bis zu vier Wochen im Jahr sind möglich.
  • Die Anmeldung und Organisation der Ganztagsbetreuung erfolgt über die Grundschule Ihres Kindes.
    Für Fragen zur Ferienbetreuung sowie allgemeine Fragen (z.B. zum
    Rechtsanspruch, zu kommunalen Angeboten) steht Ihnen zusätzlich
    die kommunale Serviceeinheit Ihrer Stadt oder Gemeinde zur
    Verfügung.
  • Der Rechtsanspruch gilt auch für Kinder im Grundschulalter, die eine
    Förderschule besuchen.

 

Was bedeutet Ganztagsförderung?

Ganztagsförderung bedeutet mehr als Betreuung nach dem Unterricht. Für Grundschulkinder schafft sie einen verlässlichen Rahmen über den Schultag hinaus und verbindet Bildung, Betreuung, Förderung und Freizeit. Dabei sollen Kinder Zeit zum Lernen und Ausruhen haben, gemeinsam essen, spielen, sich bewegen, kreativ sein und soziale Erfahrungen machen können.

Wie ein Ganztag konkret aussieht, kann sich von Schule zu Schule und von
Kommune zu Kommune unterscheiden. Zum Ganztag können zum Beispiel gehören:

  • pädagogische Bildungs- und Förderangebote
  • Spiel-, Bewegungs- und Freizeitangebote
  • gemeinsames Mittagessen
  • Lern- und Hausaufgabenzeiten
  • musische, kreative oder sportliche Angebote
  • Angebote, die Gemeinschaft, Selbstständigkeit und Teilhabe stärken

Für Eltern und Sorgeberechtigte bedeutet Ganztagsförderung vor allem mehr
Verlässlichkeit im Alltag und eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Was ist das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)?

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wurde der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter geschaffen. Der Anspruch ist in § 24 Absatz 4 SGB VIII geregelt. Er wird nicht auf einmal für alle Grundschulkinder eingeführt, sondern schrittweise nach Klassenstufen.

Rechtsgrundlage: § 24 Absatz 4 SGB VIII

Ab wann und für wen gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung?

Der Rechtsanspruch gilt seit dem 1. August 2026 und wird jahrgangsweise eingeführt:
 

SchuljahrAnspruchsberechtigte Klassenstufen
2026/271. Klassenstufe
2027/281. und 2. Klassenstufe 
2028/291. bis 3. Klassenstufe
ab 2029/301. bis 4. Klassenstufe

 

Ein Kind, das ab dem Schuljahr 2026/27 in die erste Klasse eintritt, behält den Anspruch bis zum Ende der Grundschulzeit beziehungsweise bis zum Beginn der fünften Klassenstufe.

Wie umfangreich ist der Rechtsanspruch?

  • fünf Werktage pro Woche
  • acht Stunden täglich – dabei zählt die Unterrichtszeit mit
  • grundsätzlich auch während der Schulferien

Das bedeutet: Der Anspruch umfasst nicht zusätzlich acht Betreuungsstunden nach dem Unterricht. Entscheidend ist der gesamte Zeitraum aus Unterricht und den ergänzenden Ganztags- beziehungsweise Jugendhilfeangeboten. 

Während der Schulferien können Schließzeiten von insgesamt bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr vorgesehen werden.

Muss mein Kind den Ganztag besuchen?

Nein. Der Rechtsanspruch gibt Familien ein Recht auf ein ganztägiges Angebot, verpflichtet sie aber nicht, dieses zu nutzen. Wenn ein Kind für ein schulisches Ganztagsangebot angemeldet wird, gelten für die Teilnahme die jeweiligen schulischen Regelungen.

Wie wird der Rechtsanspruch während der Schulzeit erfüllt?

In Niedersachsen wird der Rechtsanspruch während der Schulzeit vor allem über Ganztagsgrundschulen umgesetzt. Unterricht und Ganztagsangebote werden dabei zusammen betrachtet. Reicht das schulische Angebot zeitlich nicht aus, muss der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe dafür sorgen, dass der Anspruch durch ein ergänzendes Angebot erfüllt werden kann.

Je nach örtlichem Modell können dabei Schulen, Kommunen, Horte und freie Träger zusammenarbeiten.

Wie melde ich mein Kind zum Ganztag an?

Die Anmeldung für die Ganztagsbetreuung in der Schulzeit erfolgt direkt an der jeweiligen Ganztagsgrundschule oder Einrichtung in Ihrem Wohnort. Für die Ferienbetreuung sowie für allgemeine Fragen (z. B. zum Ganztagsförderungsgesetz oder kommunalen Angeboten) können Sie sich zusätzlich an die Anlaufstellen Ihrer Kommune wenden. Diese finden Sie innerhalb der nächsten Frage: „Wer ist Anlaufstelle für meinen Wohnort?“ aufgelistet.

Wichtig: In einigen Kommunen organisieren die Schulen die Ferienbetreuung selbst. Bitte fragen Sie direkt bei der Ganztagsgrundschule Ihres Kindes nach, ob dies für Ihren Wohnort gilt.

Wer ist Anlaufstelle für meinen Wohnort?

Die kommunalen Serviceeinheiten Ihrer Wohnortkommune beraten Sie gerne zu:

  • Allgemeinen Fragen (z.B. zum Rechtsanspruch)
  • Ferienbetreuung (sofern nicht die Schule zuständig ist)

Hier finden Sie die Kontakte für Ihre Kommune:

 

KommuneAllgemeine Fragen zum Ganztag – KontaktFerienbetreuung – Kontakt
BarsinghausenStadt Barsinghausen – Ganztagsbetreuung in der SchulzeitStadt Barsinghausen Ferienbetreuung für Grundschulkinder
BurgdorfVerlinkung folgt in Kürze.Verlinkung folgt in Kürze.
BurgwedelVerlinkung folgt in Kürze.Verlinkung folgt in Kürze.
GarbsenVerlinkung folgt in Kürze.Verlinkung folgt in Kürze.
GehrdenVerlinkung folgt in Kürze.Verlinkung folgt in Kürze.
HannoverVerlinkung folgt in Kürze.Verlinkung folgt in Kürze.
HemmingenVerlinkung folgt in Kürze.Verlinkung folgt in Kürze.
LaatzenVerlinkung folgt in Kürze.Verlinkung folgt in Kürze.
LangenhagenStadt Langenhagen – Weitere Informationen zur Ganztagsbetreuung in der SchulzeitStadt Langenhagen – Ferienbetreuung für Grundschulkinder
LehrteStadt Lehrte – Weitere Informationen zur Ganztagsbetreuung in der SchulzeitStadt Lehrte – Ferienbetreuung für Grundschulkinder
IsernhagenVerlinkung folgt in Kürze.Verlinkung folgt in Kürze.
Neustadt am
Rübenberge
Verlinkung folgt in Kürze.Verlinkung folgt in Kürze.
PattensenVerlinkung folgt in Kürze.Verlinkung folgt in Kürze.
RonnenbergVerlinkung folgt in Kürze.Verlinkung folgt in Kürze.
SeelzeStadt Seelze – Weitere Informationen zur Ganztagsbetreuung in der SchulzeitVerlinkung folgt in Kürze.
SehndeVerlinkung folgt in Kürze.Stadt Sehnde – Ferienbetreuung für Grundschulkinder
SpringeVerlinkung folgt in Kürze.Verlinkung folgt in Kürze.
UetzeVerlinkung folgt in Kürze.Verlinkung folgt in Kürze.
WedemarkVerlinkung folgt in Kürze.Verlinkung folgt in Kürze.
Wennigsen
(Deister)
Verlinkung folgt in Kürze.Verlinkung folgt in Kürze.
WunstorfStadt Wunstorf – Weitere Informationen Ganztagsbetreuung in der SchulzeitStadt Wunstorf – Ferienbetreuung für Grundschulkinder

Wie ist die Betreuung in den Ferien geregelt?

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gilt auch während der Schulferien – allerdings kann die Organisation von der Betreuung in der Schulzeit abweichen. In der Regel gibt es folgende Modelle:

  • Betreuung durch die Schule selbst
  • Betreuung durch kommunale Einrichtungen (z. B. Horte, Tageseinrichtungen
    oder Angebote der Kinder- und Jugendarbeit).
     

Wichtig: Die konkrete Ausgestaltung (Standorte, Zeiten, Kosten, Anmeldung, Schließzeiten) wird vor Ort festgelegt. Bitte fragen Sie daher direkt bei der Ganztagsgrundschule Ihres Kindes nach, ob diese die Ferienbetreuung organisiert. Falls nicht, wenden Sie sich bitte an die kommunale Anlaufstelle Ihrer Wohnortkommune (siehe Tabelle in der Frage: „Wer ist Anlaufstelle für meinen Wohnort?“).

Ferienbetreuung für Kinder an Förderschulen

Auch Kinder im Grundschulalter, die eine Förderschule besuchen, werden vom Rechtsanspruch erfasst. Damit sie Ferienangebote gleichberechtigt nutzen können, können je nach Unterstützungsbedarf besondere Rahmenbedingungen erforderlich sein. 

Die Region Hannover fördert ergänzend Ferienbetreuungsprojekte für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf. Die Angebote werden von freien Trägern an verschiedenen Standorten umgesetzt. Bitte beachten Sie: Zielgruppe, Einzugsbereich, Betreuungsumfang und Teilnahmevoraussetzungen können sich je nach Angebot unterscheiden.

Informationen für Kommunen und freie Träger

Sie sind Mitarbeiter*in einer regionsangehörigen Kommune oder freier Träger und haben Fragen zur Ganztagsbetreuung? Dann wenden Sie sich gerne an:

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