Texte in Leichter Sprache sind ein Beitrag zu mehr Barrierefreiheit. Viele Gruppen sind darauf angewiesen, dass die Sätze kurz und gut verständlich sind. Dazu gehören Menschen mit Lernschwierigkeiten, einer geistigen Behinderung oder Demenz ebenso wie Gehörlose oder Menschen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch.
Das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet alle öffentlichen Stellen, ihre Websites inhaltlich und technisch so zu gestalten, dass diese barrierefrei zugänglich sind (§9a). Das Portal in Leichter Sprache auf www.hannover.de ist dazu ein Beitrag.