Pflege

Auskunft und Beratung von den Pflegekassen

Pflegeversicherte haben einen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch Pflegeberater*innen. Wenn Versicherte einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen, ist die Pflegekasse verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen einen Termin zur Beratung anzubieten.

Die Pflegekasse kann auch andere Beratungsstellen beauftragen und an diese verweisen.

Die Beratung kann in der häuslichen Umgebung oder in einer Einrichtung, zum Beispiel in einem Pflegeheim, erfolgen. Sie ist vertraulich und kostenfrei.

Pflegende Angehörige haben zudem einen eigenen Anspruch auf Pflegeberatung. Alle Versicherten können das Beratungsangebot auch vorsorglich in Anspruch nehmen, wenn noch keine akute Pflegesituation eingetreten ist.

Informationen hierzu erteilt die Pflegekasse.

COMPASS Private Pflegeberatung

Die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH, ein Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, bietet privat Pflegeversicherten, kostenfreie und unabhängige Beratung.

Die telefonische Pflegeberatung steht allen Ratsuchenden offen und ist unter der gebührenfreien Servicenummer 08 00/1 01 88 00 bundesweit zu erreichen.