Die Gärten an den Hausgemeinschaften Devrientstraße
Die Hausgemeinschaften Devrientstraße bieten den Bewohnerinnen und Bewohnern:
25 Einbettzimmer zwischen 16 und 23 m²
10 Zweibettzimmer zwischen 25 und 30 m²
behindertengerechte Ausstattung des Hauses
sämtliche Zimmer mit eigener Dusche und WC
liebevolle Pflege und Betreuung
kompetentes Fachpersonal
Beschäftigungsangebote
soziale Betreuung
Beratung von Angehörigen
altersgerechte Ernährung aus eigener Küche
Wäsche- und Reinigungsservice
wohnliche Atmosphäre durch die Hausgemeinschafts-Architektur
Garten mit Teich
Heimentgelt (Stand: 01.08.2021):
1. Dauerpflege
Die Preise in der vollstationären Pflege sind pro Monat:
Monatliche Kosten für Unterkunft:
€ 572,20
Monatliche Kosten für Verpflegung:
€ 161,53
Monatlicher Investitionskostenanteil:
€ 548,78
Monatliche Pflegekosten in Euro
Grad
Pflegebedingter Aufwand
Heimkosten Gesamt
Zuschuss d. gesetzlichen Pflegevers.
Eigenanteil
1
1.509,74
2.792,25
125,00
2.667,25
2
1.953,62
3.218,13
770,00
2.448,13
3
2.427,52
3.710,03
1.262,00
2.448,03
4
2.940,70
4.223,21
1.775,00
2.448,21
5
3.170,68
4.453,19
2.005,00
2.448,19
Sofern das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, sind grundsätzlich ergänzende Hilfeleistungen nach dem Sozialhilfegesetzbuch (SGB XII) bzw. im Rahmen der Kriegsopferfürsorge möglich. Die Leistungen nach dem SGB XII sind nachrangig gegenüber den möglichen Unterhaltsbeiträgen des Ehepartners und der Kinder.
2. Kurzzeitpflege
Tägliches Entgelt in Euro
Grad
Investitionskosten
Unterkunft
Verpflegung
Pflegebedingter Aufwand
Heimkosten Gesamt
1
18,04
18,81
5,31
49,63
91,79
2
18,04
18,81
5,31
63,63*
105,79
3
18,04
18,81
5,31
79,80*
121,96
4
18,04
18,81
5,31
96,67*
138,83
5
18,04
18,81
5,31
104,23
146,39
*Sofern Sie direkt aus dem Krankenhaus in die Kurzzeitpflege kommen, wird aufgrund vertraglicher und gesetzlicher Grundlage der nächsthöhere Pflegegrad abgerechnet.
Die Pflegekassen bezuschussen ab Pflegegrad 2 im Rahmen einer Kurzzeitpflege die anfallenden Pflegekosten mit einem Pauschalbetrag von 1.612 Euro für den pflegebedingten Aufwand.