Das Herta-Meyer-Haus bietet seinen Bewohnerinnen und Bewohnern:
78 Pflegeplätze
70 Einbettzimmer
1 Doppelzimmer
3 Appartements
behindertengerechte Ausstattung des Hauses, sämtliche Zimmer mit eigener Dusche und WC
Förderung der Eigeninitiative und Selbständigkeit / aktivierende Pflege
liebevolle Pflege und Betreuung
kompetentes Fachpersonal
Krankengymnastik
Ergotherapie
Beschäftigungsangebote
Beratung von Angehörigen
soziale Betreuung
altersgerechte Ernährung aus eigener Küche
Wäsche- und Reinigungsservice
wohnliche Atmosphäre durch die Wohngruppen-Architektur
Kabelanschluss und Telefone
Gemeinschaftseinrichtungen wie Speisesaal, Wohngruppenräume, Friseur, Fußpflege
Garten mit Teich
Hausfeste, Veranstaltungen, kulturelle Angebote und kleine Ausflüge
zwei Mittagessen zur Auswahl
Heimentgelt (Stand: 01.08.2021)
1. Dauerpflege
Die Preise in der vollstationären Pflege sind pro Monat:
Monatliche Kosten für Unterkunft:
€ 572,20
Monatliche Kosten für Verpflegung:
€ 161,53
Monatlicher Investitionskostenanteil:
€ 797,00
Monatliche Pflegekosten in Euro
Grad
Pflegebedingter Aufwand
Heimkosten Gesamt
Zuschuss d. gesetzlichen Pflegevers.
Eigenanteil
1
1.145,25
2.975,98
125,00
2.850,98
2
1.852,88
3.383,61
770,00
2.613,61
3
2.344,77
3.875,50
1.262.00
2.613,50
4
2.857,96
4.388,69
1.775,00
2.613,69
5
3.087,93
4.618,66
2.005,00
2.613,66
Sofern das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, sind grundsätzlich ergänzende Hilfeleistungen nach dem Sozialhilfegesetzbuch (SGB XII) bzw. im Rahmen der Kriegsopferfürsorge möglich. Die Leistungen nach dem SGB XII sind nachrangig gegenüber den möglichen Unterhaltsbeiträgen des Ehepartners und der Kinder.
2. Kurzzeitpflege
Tägliches Entgelt in Euro
Grad
Investitionskosten
Unterkunft
Verpflegung
Pflegebedingter Aufwand
Heimkosten Gesamt
1
26,20
18,81
5,31
47,51
97,83
2
26,20
18,81
5,31
60,91*
111,23
3
26,20
18,81
5,31
77,08*
127,40
4
26,20
18,81
5,31
93,95*
144,27
5
26,20
18,81
5,31
101,51
151,83
*Sofern Sie direkt aus dem Krankenhaus in die Kurzzeitpflege kommen, wird aufgrund vertraglicher und gesetzlicher Grundlage der nächsthöhere Pflegegrad abgerechnet.
Die Pflegekassen bezuschussen ab Pflegegrad 2 im Rahmen einer Kurzzeitpflege die anfallenden Pflegekosten mit einem Pauschalbetrag von 1.612 Euro für den pflegebedingten Aufwand.