ärztliche und fachärztliche Behandlung bei freier Arztwahl
Beratung vor und nach Heimaufnahme
soziale Betreuung
Betreuung von demenziell erkrankten Bewohnerinnen und Bewohnern in besonderem Wohnbereich
altersgerechte Ernährung in hauseigener Küche
zum Mittagessen zwei Gerichte zur Auswahl
Wäsche- und Reinigungsservice
freie Besuchszeiten für die Angehörigen
Friseur und Fußpflege
Hausfeste und kulturelle Aktivitäten
regelmäßige Gottesdienste
Heimentgelt (Stand: 01.08.2021):
1. Dauerpflege
Die Preise in der vollstationären Pflege sind pro Monat:
Monatliche Kosten für Unterkunft:
€ 572,20
Monatliche Kosten für Verpflegung:
€ 161,53
Monatlicher Investitionskostenanteil:
€ 535,39
Monatliche Kosten in Euro
Grad
Pflegebedingter Aufwand
Heimkosten Gesamt
Zuschuss d. gesetzlichen Pflegevers.
Eigenanteil
1
1.445,25
2.714,37
125,00
2.589,37
2
1.852,88
3.122,00
770,00
2.352,00
3
2.344,77
3.613,89
1.262,00
2.351,89
4
2.857,96
4.127,08
1.775,00
2.352,08
5
3.087,93
4.357,05
2.005,00
2.352,05
Sofern das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, sind grundsätzlich ergänzende Hilfeleistungen nach dem Sozialhilfegesetzbuch (SGB XII) bzw. im Rahmen der Kriegsopferfürsorge möglich. Die Leistungen nach dem SGB XII sind nachrangig gegenüber den möglichen Unterhaltsbeiträgen des Ehepartners und der Kinder.
2. Kurzzeitpflege
Tägliches Entgelt in Euro
Grad
Investitionskosten
Unterkunft
Verpflegung
Pflegebedingter Aufwand
Heimkosten Gesamt
1
17,60
18,81
5,31
47,51
89,23
2
17,60
18,81
5,31
60,91*
102,63
3
17,60
18,81
5,31
77,08*
118,80
4
17,60
18,81
5,31
93,95*
135,67
5
17,60
18,81
5,31
101,51
143,23
*Sofern Sie direkt aus dem Krankenhaus in die Kurzzeitpflege kommen, wird aufgrund vertraglicher und gesetzlicher Grundlage der nächsthöhere Pflegegrad abgerechnet.
Die Pflegekassen bezuschussen ab Pflegegrad 2 im Rahmen einer Kurzzeitpflege die anfallenden Pflegekosten mit einem Pauschalbetrag von 1.612 Euro für den pflegebedingten Aufwand.