Seniorenzentrum Willy-Platz-Heim

Pflegeangebote und Preise

Informationen zu Leistungen, Heimentgelt und Pflegekosten

Computernutzung im Willy-Platz-Heim

Das Willy-Platz-Heim bietet:

  • Dauer- und Kurzzeitpflege
  • Wohnen überwiegend in Einzelzimmern
  • fachkompetente Grundpflege
  • ärztlich verordnete Behandlungspflege
  • ärztliche und fachärztliche Behandlung bei freier Arztwahl
  • Beratung vor und nach Heimaufnahme
  • soziale Betreuung
  • Betreuung von demenziell erkrankten Bewohnerinnen und Bewohnern in besonderem Wohnbereich
  • altersgerechte Ernährung in hauseigener Küche
  • zum Mittagessen zwei Gerichte zur Auswahl
  • Wäsche- und Reinigungsservice
  • freie Besuchszeiten für die Angehörigen
  • Friseur und Fußpflege
  • Hausfeste und kulturelle Aktivitäten
  • regelmäßige Gottesdienste

Heimentgelt (Stand: 01.08.2021):

1. Dauerpflege

Die Preise in der vollstationären Pflege sind pro Monat:

Monatliche Kosten für Unterkunft:

€ 572,20

Monatliche Kosten für Verpflegung:

€ 161,53

Monatlicher Investitionskostenanteil:

€ 535,39

Monatliche Kosten in Euro

Grad

Pflege­bedingter Aufwand

Heimkosten Gesamt

Zuschuss d. gesetzlichen Pflegevers.

Eigenanteil

1

1.445,25

2.714,37

   125,00

2.589,37

2

1.852,88

3.122,00

   770,00

2.352,00

3

2.344,77

3.613,89

1.262,00

2.351,89

4

2.857,96

4.127,08

1.775,00

2.352,08

5

3.087,93

4.357,05

2.005,00

2.352,05

Sofern das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, sind grundsätzlich ergänzende Hilfeleistungen nach dem Sozialhilfegesetzbuch (SGB XII) bzw. im Rahmen der Kriegsopferfürsorge möglich. Die Leistungen nach dem SGB XII sind nachrangig gegenüber den möglichen Unterhaltsbeiträgen des Ehepartners und der Kinder.

2. Kurzzeitpflege

Tägliches Entgelt in Euro

Grad

Inves­ti­tions­kosten

Unter­kunft

Verpfle­gung

Pflege­bedingter Aufwand

Heim­kosten Gesamt

1

17,60

18,81

5,31

47,51

 89,23

2

17,60

18,81

5,31

60,91*

 102,63

3

17,60

18,81

5,31

77,08*

118,80

4

17,60

18,81

5,31

93,95*

135,67

5

17,60

18,81

5,31

101,51

143,23

*Sofern Sie direkt aus dem Krankenhaus in die Kurzzeitpflege kommen, wird aufgrund vertraglicher und gesetzlicher Grundlage der nächsthöhere Pflegegrad abgerechnet.

Die Pflegekassen bezuschussen ab Pflegegrad 2 im Rahmen einer Kurzzeitpflege die anfallenden Pflegekosten mit einem Pauschalbetrag von 1.612 Euro für den pflegebedingten Aufwand.