Welche Geldleistungen sind vorgesehen?
Geld erhält nur wer einen Antrag stellt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Geld erhält nur wer einen Antrag stellt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Pauschalierte monatliche Regelleistungen (RL) bei Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
Alleinstehende(r) oder Alleinerziehende(r) | Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | Kinder ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | Partner ab Beginn des 19. Lebensjahres | |
Betrag | 345,00 € | 207,00 € | 276,00 € | 311,00 € |
Bei Bedarf/Anspruch werden zusätzlich folgende Leistungen gezahlt:
Die Leistungen der Grundsicherung werden nur auf Antrag erbracht.
Achtung:
Für Zeiten vor der Antragstellung können Leistungen nicht bewilligt werden, so dass auch eine Übernahme von Schulden ausgeschlossen ist.
Wer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende beantragt oder erhält, hat alle für die Leistung erheblichen Tatsachen anzugeben und der Erteilung von Auskünften durch Dritte zuzustimmen (z.B. Behörden, Ärzte, Krankenhäuser, Banken), wenn die notwendigen Daten nicht selbst beigebracht werden können. Alle Änderungen in den für die Leistung erheblichen Verhältnissen sind unverzüglich dem Leistungsträger unaufgefordert mitzuteilen.
Insbesondere ist mitzuteilen:
Beweismittel sind auf Verlangen vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. Wird diesen Pflichten nicht nachgekommen und sind die Verhältnisse ungeklärt, kann die Leistung abgelehnt oder nicht weiter geleistet werden.
Für die Bundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
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