Um deutsche/r Staatsangehörige/r zu werden, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:
in der Regel mindestens 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
keine wesentlichen Vorstrafen
kein selbstverschuldeter Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
Besitz eines ausreichenden Aufenthaltstitels
Wenn Sie diese Voraussetzungen oder Ausnahmen (noch) nicht erfüllen, kann eventuell nach anderen Bestimmungen eingebürgert werden. Lassen Sie sich von uns beraten.
Nachfolgend haben wir für Sie detaillierte Informationen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zusammengestellt: