Stadtverwaltung
Neue Regelung für geschlechtergerechte Sprache
Die Landeshauptstadt hat am 18. Januar 2019 eine neue "Empfehlung für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache" herausgegeben. Sie trägt der Vielzahl geschlechtlicher Identitäten Rechnung – und geht damit weiter als der bisherige Ausgleich zwischen männlichen und weiblichen Formulierungen. Außerdem entspricht sie der neuen Gesetzgebung, nach der zum Beispiel seit dem 1. Januar das dritte Geschlecht im Personenstandsregister geführt wird.
"Vielfalt ist unsere Stärke – diesen Grundgedanken des städtischen Leitbilds auch in unserer Verwaltungssprache zu implementieren, ist ein wichtiges Signal und ein weiterer Schritt, alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht anzusprechen", erklärt Oberbürgermeister Stefan Schostok.
Verbindliche Empfehlung für den Schriftverkehr
Die neue Empfehlung ist für sämtlichen Schriftverkehr der Verwaltung verbindlich. Sie wird schrittweise in E-Mails, Präsentationen, Broschüren, Presseartikeln, Drucksachen, Hausmitteilungen, Flyern, Briefen, Formularen und Rechtstexten umgesetzt. Die wichtigste Grundregel ist, überall da, wo es möglich ist, geschlechtsumfassende Formulierungen zu verwenden.
Erst in zweiter Linie, wenn eine solche Formulierung nicht möglich ist, wird das sicherlich auffälligste Mittel – der "Gender Star" – eingesetzt. Das Sternchen* zwischen der maskulinen und femininen Endung soll in der Schriftsprache als Darstellungsmittel aller sozialen Geschlechter und Geschlechtsidentitäten dienen und hebt gezielt den Geschlechterdualismus auf. Beim Vorlesen wird der Gender Star durch eine kurze Atempause gekennzeichnet. Er ersetzt das bisher verwendete Binnen-I.
Geschlechtsumfassende Formulierungen und der "Gender Star" helfen, die häufig umständlich anmutenden Formulierungen in der Paarform zu kürzen – und gewährleisten gleichzeitig die Ansprache aller Geschlechter, auch jenseits der Kategorien Frau oder Mann.
Verpflichtung, den Gleichstellungsgrundsatz umzusetzen
Mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene hat sich die Landeshauptstadt verpflichtet, den Gleichstellungsgrundsatz innerhalb ihres Hoheitsgebiets umzusetzen. Im Gleichstellungsaktionsplan der Landeshauptstadt wurde das Ziel verankert, eine diskriminierungsfreie und den Geschlechtern gerecht werdende Sprache umzusetzen. Bei der vorliegenden Empfehlung wurden die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen bezogen auf Sprache und auf die Geschlechterforschung berücksichtigt. Die Empfehlung enthält praktische Beispiele für die Anwendung geschlechtsumfassender Formulierungen oder des Sternchens.
Mit Zustimmung des Oberbürgermeisters und der Dezernent*innenkonferenz wird mit diesen neuen Regelungen die aus dem Jahr 2003 stammende "Empfehlung für eine zeitgemäße, Frauen und Männer angemessen berücksichtigende Verwaltungssprache" abgelöst.
Die neue Empfehlung wurde unter Beteiligung des Gesamtpersonalrates, der Personalentwicklung, des Referates für Frauen und Gleichstellung, der Beauftragten für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, des Bereiches Kommunikation sowie mit der Unterstützung von Verena Balve, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Flensburg, erarbeitet.
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