Betroffenen helfen

Ziele von HAIP

Was das Interventionsprogramm gegen Häusliche Gewalt erreichen will.

1. Umfassenden Schutz, Hilfe und Unterstützung für von Häuslicher Gewalt betroffene Menschen anbieten.

Schutz bietet die Polizei (je nach Gefahrenlage) durch Wegweisung/Platzverweis bis zu 10 Tagen oder Ingewahrsamnahme der Verursacher/innen und/oder Vermittlung der Betroffenen in ein Frauenschutzhaus. Auf Wunsch der Betroffenen kann darüber hinaus die Unterbringung und Schutz in einem örtlichen Frauenhaus oder Weitervermittlung aus Sicherheitsgründen in ein Frauenhaus einer anderen Kommune erfolgen.

Es besteht die Möglichkeit mit Hilfe von Mediator/innen gemeinsam mit den (Ehe) Partner/innen vertragliche Vereinbarungen über die Voraussetzungen (Beratung, Training, Therapie) für ein zukünftiges, gewaltfreies Zusammenleben oder Vereinbarungen über eine gütliche Trennung, gegebenenfalls auch über eine Wiedergutmachung zu verhandeln. Die Vereinbarungen werden überprüft.

2. Verursacher/innen zur Verantwortung ziehen und eine Übernahme von Verantwortung und Verhaltensänderung erreichen.

Einzelberatungen/soziale Trainings, in denen die Verursacher/innen mit ihrem Verhalten konfrontiert und zum Umlernen motiviert werden, und/oder Wiedergutmachungsverträge sollen Verhaltensänderungen erwirken.

Auf die Verursacher/innen soll Druck ausgeübt werden, um die Motivation zu steigern, ihr Verhalten zu ändern (Verursacher/innen nehmen erfahrungsgemäß selten Beratung, Therapie oder Verhaltenstraining in Anspruch). Durch die „Berücksichtigung des Nachtatverhaltens im drohenden Strafverfahren“ werden Verursacher/innen entweder zur Teilnahme am „Sozialen Trainingsprogramm“ und/oder zur Einhaltung von vertraglich abgesicherten Vereinbarungen motiviert, welche die individuellen Interessen der Betroffenen berücksichtigen.

3. Häusliche Gewalt durch sinnvoll vernetzte Intervention aller Beteiligten reduzieren und durch längerfristige Begleitung, Beratung und Intervention nachhaltig gestalten.

Die Betroffenen sollen schnell den für sie individuellen Schutz erhalten, um sich kurz- und längerfristig vor den Verursacher/innen zu schützen und ohne lange Irrungen zu weiteren Unterstützungen zu gelangen.

Die effektive Bekämpfung von Häuslicher Gewalt erfordert ein kombiniertes und koordiniertes Zusammenwirken auf interdisziplinärer Ebene – ein Zusammenwirken vor allem von Polizei, Justiz und Unterstützungseinrichtungen für Betroffene.

Die Länge und Intensität der Beratung und Begleitung soll individuell auf die Bedarfe der Betroffenen abgestimmt werden. Neuste Erkenntnisse zeigen, dass die Bewältigung des erlebten Traumas einen wesentlich längeren Zeitraum in Anspruch nimmt als bisher angenommen. Ziel ist eine Selbststärkung der Betroffenen. Sie sollen durch verschiedene, aufeinander abgestimmte Maßnahmen in die Lage versetzt werden, ihr Leben in die Hand zunehmen und den Weg zu einem gewaltfreien Leben zu gehen.

4. Präventions-, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit leisten.

Gewalt in Familie und Partnerschaft ist mit Verabschiedung des Gesetzes zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (GewSchG) seit 2001 ein Strafbestand.

Mythen und Verhaltensmuster sollen enttarnt werden (z. B. das Prinzip „Männer müssen ab und zu mal hart durchgreifen“, „Beruflicher Stress führt dazu, dass Männer mal zuschlagen“, „Die Stärkeren können mit den Schwächeren machen, was sie wollen!“).

5. Öffentlich Position gegen Häusliche Gewalt und zu Geschlechtergerechtigkeit beziehen und eine sich an gesellschaftlichen Entwicklungen und Notwendigkeiten orientierte Arbeit leisten.

Gewalt in Familie und Partnerschaft ist ein gravierendes Thema der inneren Sicherheit und soll als ein solches behandelt werden. Häusliche Gewalt äußert sich z. B. durch neue Medien in anderen Erscheinungsformen, die ebenfalls besonderer Präventions- und Beratungsarbeit bedürfen.