Dürre
Allgemeinverfügung zur Bewässerungs-Einschränkung
Seit dem 6. Juli dürfen bei einer Temperatur ab 24 Grad Flächen nur zu bestimmten Zeiten bewässert werden.
Die von der Region Hannover angekündigte Allgemeinverfügung zur zeitlichen Einschränkung der Bewässerung von Flächen zur Tageszeit der höchsten Verdunstung ist am Donnerstag, den 6. Juli 2023, in Kraft getreten.
Ab 24°C: Bewässerungsverbot von 11 bis 18 Uhr
Sie regelt, dass ab einer Temperatur von mehr als 24 Grad Celsius in der Zeit von 11 bis 18 Uhr land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, öffentliche und private Grünflächen wie Parks und Gärten sowie Sportanlagen wie Fußball-, Hockey-, Tennis-, Reit- oder Golfplätze nicht bewässert werden dürfen.
Hintergrund sind die anhaltende außergewöhnliche Trockenheit und die historisch niedrigen Grundwasserstände in der Region Hannover.
Umweltdezernent Jens Palandt begründet die Entscheidung: „Seit Bekanntwerden der Pläne haben wir einen intensiven Austausch zum Beispiel mit dem Landvolk und verschiedenen Sportvereinen und -verbänden geführt. Dabei wurde uns deutlich gemacht, dass die Einschränkungen grundsätzlich akzeptiert werden, aber natürlich auch Veränderungen mit sich bringen. Diese sind aber notwendig und derzeit noch das mildeste Mittel“.
Die Einschränkung der Beregnung, stellt Palandt klar, richte sich ausschließlich gegen die Verschwendung von Wasser. „Wir verbieten niemandem, Pflanzen oder Grünflächen zu bewässern. Aber es ist erwiesen, dass an heißen Tagen mit mehr als 24 Grad in den Mittags- und Nachmittagsstunden mehr als 80 Prozent des Wassers verdunstet und den bewässerten Flächen nicht mehr nützt - das ist Verschwendung, die wir uns nicht leisten können.
Regionspräsident Steffen Krach: „Einschränkungen machen niemandem Spaß, das wissen wir. Aber alle Expert*innen sind sich einig, dass großflächige Bewässerungen zur Mittagszeit nicht effizient sind und die Bewässerung besser zu Randzeiten stattfinden sollte. Für uns ist es wichtig, mit den Landwirten und Sportvereinen, die von den Einschränkungen besonders betroffen sind, im Gespräch zu bleiben. Wir müssen alles dafür tun, um die Grundwasserspiegel wieder aufzufüllen.“
Messdaten am Flughafen maßgeblich
Maßgeblich für das Inkrafttreten der Beregnungsbeschränkung sind die Daten der Flughafen-Wetterstation Langenhagen, die unter folgendem Link abgerufen werden können: https://www.dwd.de
Die Allgemeinverfügung wird vorerst bis zum 30. September 2023 gelten, Der komplette Text der Verfügung ist ab sofort einsehbar:

Region Hannover
05.07.2023 Allgemeinverfügung der Region Hannover zur zeitlichen Beschränkung der Nutzung von Bewässerungsanlagen und Rasensprengern im Regionsgebiet
Die Region Hannover erlässt für das gesamte Gebiet der Region Hannover gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), in der derzeit geltenden Fas...
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Die historischen sowie die aktuellen Daten zur Dürre-Situation in der Region Hannover können beim Helmholtz Institut für Umweltforschung unter folgendem Link abgerufen
werden: https://www.ufz.de/index.php?de=37937
Für weitere Informationen steht ein umfangreiches FAQ zum Thema Bewässerungs-Einschränkung zur Verfügung:
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Zum Hintergrund
Eine Auswertung der Messdaten des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zeigt einen historisch niedrigen Grundwasserstand in der Region Hannover. Demnach setzt sich die defizitäre Wasserbilanz nach den Trockenjahren 2018, 2019, 2020 auch im Jahr 2022 fort.
Die Region Hannover als zuständige Untere Wasserbehörde hat daher - wie auch einige andere niedersächsischen Landkreise (u.a. Nienburg, Vechta, Peine oder Grafschaft Bentheim) - eine entsprechende Verordnung zum Schutz der Ressource Wasser erlassen.
Auch vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels haben sich die unteren Wasserbehörden in Niedersachsen mit dem Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz darauf verständigt, dass landesweit möglichst einheitliche Regelungen gelten sollen.
Die Allgemeinverfügung der Region Hannover gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können im Einzelfall mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
(Veröffentlicht am 5. Juli, aktualisiert am 18. Juli 2023)