Alko­hol­kon­sum­ver­bot am Haupt­bahn­hof Han­no­ver - Hannover.de

Raschplatz bis Kröpcke

Alko­hol­kon­sum­ver­bot am Haupt­bahn­hof Han­no­ver

Die Deutsche Bahn (DB) führt im Schulterschluss mit der Hannover Region Grund­stücks­ge­sell­schaft mit beschränkter Haftung HRG & Co. – Passerelle KG (HRG) und der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG ein Alkoholkonsumverbot im und um den Hauptbahnhof Hannover ein. Dieses Verbot gilt seit dem 1. Mai 2026.

Hauptbahnhof Hannover

Seit dem 1. Mai ist es nicht mehr erlaubt, alkoholische Getränke im Bahnhof sowie im direkten Umfeld zu konsumieren. Die DB und ihre Partner reagieren damit auf Rückmeldungen von Reisenden und Besuchenden, die sich ein ruhigeres und sichereres Umfeld wünschen.

Welche Bereiche sind von dem Alkohol­kon­sum­ver­bot betroffen?

Zu den Alkoholkonsumverbotszonen zählen:

  • Das Parkhaus am Hauptbahnhof,
  • der darunterliegende Kiss & Ride Parkplatz, 
  • der Raschplatz 
  • sowie die gesamthafte Niki-de-Saint-Phalle-Promenade bis zum Kröpcke.

Ebenso darf auf allen ober- und unterirdischen Üstra-Stadtbahn-Stationen kein Alkohol konsumiert werden. 

Welche Ausnahmen gibt es?

Ausgenommen sind alkoholische Getränke, die beispielsweise aus einem Einkauf stammen und verschlossen nach Hause gebracht werden. 

Auch in den Lokalen innerhalb des Bahnhofs und der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade darf weiterhin Alkohol konsumiert werden. 

Hinweise und Verstöße

Das neue Verbot wird mit Augenmaß umgesetzt. Zunächst informieren die Sicherheits- und Ordnungsdienste der DB und Partner über die geänderte Hausordnung. Zudem weisen Durchsagen, Aushänge und Piktogramme an den Zugängen darauf hin. 

Bei Verstößen kann ein Platzverweis erfolgen oder im Wiederholungsfall auch ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Deutsche Bahn und Partner

Jörn Tunat, Bahnhofsmanager der DB InfraGO für Hannover: „Wir wollen, dass sich Reisende und Gäste im und um den Hauptbahnhof sicher und wohl fühlen. Mit unseren Partnern ziehen wir bei diesem Modellprojekt gemeinsam an einem Strang. Dabei setzen wir das Verbot mit Information, Dialog und Augenmaß konsequent um. Ein weiterer, wichtiger Schritt für unsere Kunden zusätzlich zum Sofortprogramm für mehr Sicherheit und Sauberkeit an Bahnhöfen das Reiseerlebnis spürbar zu verbessern.“ 

Ingo Ralfs, Geschäftsführer der HRG: „Wir begrüßen die Initiative der Deutschen Bahn, das Alkoholkonsumverbot im Bahnhof und dem Umfeld in ihrer Hausordnung zu verankern. Auch wir als HRG wollen unseren Teil dazu beitragen und die Hausordnung entsprechend anpassen. Zu unseren Alkoholkonsumverbotszonen zählen dabei das Parkhaus am Hauptbahnhof, der darunterliegende Kiss & Ride Parkplatz, der Raschplatz sowie die gesamthafte Niki-de-Saint-Phalle-Promenade bis zum Kröpcke.“ 

Kai Kaminski, Leitung Stabsbereich Strategische Planung & Verkehrsprojekte ÜSTRA: „Mit dem bereits bestehenden Alkoholkonsumverbot auf allen ober- und unterirdischen Stadtbahn-Stationen der ÜSTRA schließt sich nun auch diese Lücke im und um den Hannover Hauptbahnhof. Durch diese Durchgängigkeit lässt sich das Alkoholkonsumverbot besser nachhalten.“ 

(Veröffentlicht am 30. April 2026)

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