Statt wie bisher bis zu 1 Kubikmeter (m3) pro Tag und Anlieferung können Bürgerinnen und Bürger künftig nur noch maximal 150 Liter kostenlos auf den Wertstoffhöfen abgeben. Diese Maßnahme erfolgt nicht aus Kostengründen, sondern ist eine direkte Reaktion auf verschärfte gesetzliche Vorgaben zum Schutz der Bürgergesundheit und der Umwelt vor Asbest.
Viele Bürger sind sich nicht bewusst, dass Asbest nicht nur in offensichtlichen Materialien wie alten Fensterbänken oder Blumenkästen lauert, sondern auch in unscheinbarem Mischbauschutt – etwa in Fliesenklebern oder Spachtelmassen aus Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden.
„aha handelt als Beschützer der Kundengesundheit und der Umwelt. Die Gesundheit unserer Bürger steht an erster Stelle. Durch die neuen gesetzlichen Vorgaben müssen wir davon ausgehen, dass praktisch jeder mineralische Bau- und Abbruchabfall potenziell Asbest enthält“, erklärt Julia Fürst, Geschäftsführerin von aha. „Eine reine Sichtprüfung ist nicht mehr ausreichend. Diese Unwissenheit über Asbest stellt eine große Gefahr für jeden dar, der mit dem Material in Berührung kommt – ob bei der Entsorgung oder bei der späteren Wiederverwertung.“
Die Reduzierung der kostenfrei angenommenen Menge auf 150 Liter pro Tag ermöglicht es dem Zweckverband, weiterhin einen kostenfreien Entsorgungsweg für Privathaushalte anzubieten. Diese Menge deckt in der Regel Kleinstmengen ab, die bei kleineren Bauvorhaben wie dem Abbruch eines Fliesenspiegels anfallen.
Bei größeren Bau- und Sanierungsvorhaben, die naturgemäß größere Mengen erzeugen, müssen Bürger auf die kostenpflichtige Entsorgung über die Deponiestandorte des Zweckverbands oder entsprechende Fachbetriebe zurückgreifen. Diese größeren Mengen können dann den strengen Prüf- und Entsorgungsvorgaben der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall unterliegen.
Rund 90 Prozent aller mineralischen Bauabfälle werden wiederverwertet, oft als Ersatzbaustoffe für Naturschotter oder Kies, was den hohen Energie- und CO₂-Aufwand der Erstproduktion honoriert. Die 2023 eingeführte Ersatzbaustoffverordnung (EBV) hat die Überprüfung dieser Materialien auf Schadstoffe bereits verschärft. Die nun notwendige Mengenbegrenzung für kostenlose Annahmestellen dient dazu, Asbest strikt von diesem Wertstoffkreislauf fernzuhalten und die Akzeptanz für hochwertige Recyclingmaterialien langfristig zu sichern.
Hintergrund der Anpassung ist die im Mai 2023 novellierte „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA M23).
- Asbest-Verdacht: Die LAGA M23 geht davon aus, dass jedem mineralischen Bau- und Abbruchabfall aus Bauwerken, deren Errichtung vor dem 31. Oktober 1993 begann, ein potenzieller Asbestgehalt unterstellt werden muss.
- Keine Verwertung mehr: Aufgrund dieses Verdachts darf der Bauschutt von den Wertstoffhöfen nicht mehr wie bisher der Verwertung zugeführt werden, sondern muss aufwendig und kostspielig beseitigt bzw. deponiert werden. Das Ziel ist die vollständige Ausschleusung von Asbest aus dem Stoffkreislauf.
Mehr Informationen sind auf der Internetseite von aha zu finden.