Wichtigste Klarstellung für die Menschen in der Region Hannover: Die Annahme von Batterien auf den aha-Wertstoffhöfen (WSH) bleibt im bisherigen Umfang (z.B. Gerätebatterien kleiner 500g) erhalten. Die zusätzliche Annahmepflicht für die neuen LV-Batterien und Gerätebatterien auch über 500g wird jedoch aus Sicherheitsgründen ausschließlich am Sonderabfallzwischenlager (SZL) des Abfallbehandlungszentrums Lahe erfüllt. Eine Abgabe von LV-Batterien und Gerätebatterien über 500g ist auf den regulären Wertstoffhöfen ist nicht möglich.
„Die getrennte Sammlung ist weiterhin essenziell, aber die Sicherheit hat höchste Priorität. Akkus aus E-Bikes und E-Scootern sind aufgrund ihrer Masse von über 500 Gramm als Hochenergiebatterien klassifiziert. Ihr erhöhtes Gefährdungspotenzial bei Beschädigung erfordert eine spezialisierte, kontrollierte Annahme“, erläutert Julia Fürst, Geschäftsführerin der Abfallwirtschaft Region Hannover (aha), die Notwendigkeit dieser zentralen Lösung. „Deshalb bündeln wir diese neue Pflicht zentral im Sonderabfallzwischenlager Lahe. Die Wertstoffhöfe bleiben die Anlaufstelle für Kleingerätebatterien und Akkus unter 500 Gramm. Für die großen Geräte- und LV-Batterien schaffen wir so einen sicheren Annahmeweg, der die Brandgefahr minimiert.“
1. Die neue Annahmestelle für E-Bike-Akkus und Gerätebatterien auch über 500g
- LV-Batterien (E-Bike, E-Scooter) und Gerätebatterien: Diese Hochenergiebatterien (Masse > 500g) müssen seit dem 1. Januar 2026 ausschließlich im Sonderabfallzwischenlager des Abfallbehandlungszentrums Lahe abgegeben werden.
- Keine Annahme auf Wertstoffhöfen: Alle aha Wertstoffhöfe in der Region Hannover können die neue Annahmepflicht für LV-Batterien und große Gerätebatterien über 500g aufgrund der Sicherheitsanforderungen und des erhöhten Gefährdungspotenzials nicht erfüllen.
- Abgabe anderer Batterien: Die Annahme von Gerätebatterien (z.B. aus Fernbedienungen, Taschenlampen, kleiner 500g) auf den WSH bleibt im bisherigen Umfang erhalten.
2. Pflichten des Handels und gesicherte Sammlung
- Rücknahmepflicht des Handels: Das BattDG stärkt die Herstellerverantwortung (EPR). Alle Händler, auch der Onlinehandel, haben die Rücknahmepflicht für die Batteriekategorien, die sie verkaufen. Der Fach- und Internethandel bleibt damit eine wichtige Rückgabestelle für Akkus, insbesondere für LV-Batterien.
- Sicherheit ist Pflicht: Es besteht weiterhin die Pflicht zur getrennten Sammlung. Alle Batterien dürfen nicht in den Hausmüll. Die Pole von defekten oder beschädigten Lithium-Akkus müssen beim Transport zur Sammelstelle unbedingt gesichert werden (z.B. durch Abkleben der Pole).
aha hat Vorkehrungen für die notwendige Logistik und die spezielle Lagerung getroffen. Für die Kreislaufwirtschaft ist die getrennte Sammlung von großer Bedeutung: aha wird die angenommenen Batterien zukünftig in acht bis zehn verschiedene Fraktionen zur weiteren Sortierung und hochwertigeren Verwertung weitergeben, um kritische Rohstoffe effizient zurückzugewinnen.
aha ruft die Menschen in der Region Hannover dazu auf, die neuen Regeln zu beachten und durch die korrekte Entsorgung von Lithium-Batterien aktiv zur Sicherheit der Abfallwirtschaft in der Region beizutragen.
Batterien dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Darauf weist die Abfallwirtschaft Region Hannover hin und bittet alle Kunden, alte Batterien und Akkus nicht im normalen Hausmüll zu entsorgen, sondern auf einem der Wertstoffhöfe in der Region Hannover abzugeben.
Viele Verbraucher wissen nicht, dass jede dieser Batterien durch Beschädigung zum gefährlichen Brandauslöser werden kann. Ein Lithium-Ionen-Akku läuft, anders als etwa eine Alkali-Batterie, bei einer Beschädigung nicht einfach aus, sondern kann eine enorme Hitze verbreiten. Versuche haben gezeigt, dass auch speziell abgeschirmte Akkus dabei Temperaturen von über 1.000 Grad Celsius entwickeln können. Um dies zu verhindern, müssen diese Geräte nach ihrem Gebrauch in Batteriesammelbehältern im Einzelhandel oder auf Wertstoffhöfen mit abgeklebten Polen gesondert gesammelt und anschließend speziell behandelt werden.
In der Praxis stellt sich die Situation jedoch anders dar. Da landen Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus oftmals aus Unachtsamkeit oder Unwissen zur Entsorgung in der Restabfalltonne. Die unsachgemäße Entsorgung bringt die Beschäftigten von Entsorgungsbetrieben in Gefahr und verhindert außerdem, dass die in den Batterien enthaltenen Materialien recycelt werden können.
Allgemeine Sicherheitsregeln
- Batterien dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden.
- Der Endverbraucher ist zur Rückgabe verbrauchter Batterien verpflichtet.
- Alt-Batterien separat lagern.
- Sicherung gebrauchter Lithium-Batterien durch Abkleben der beiden Batteriepole mit einem Klebestreifen gegen Kurzschluss.