Gerichtsentscheid

Marktkirche darf Reformationsfenster einbauen

Die Marktkirche darf das seit Jahren umstrittene Reformationsfenster einbauen. Das Landgericht Hannover entschied, dass das kirchliche Selbstbestimmungsrecht schwerer wiegt als das Urheberrecht des Marktkirchenarchitekten Dieter Oesterlen. Dies teilte der Stadtkirchenverband Hannover am 14. Dezember 2020 mit.

Kirchenvorsteher Reinhard Scheibe, Marktkirchenpastorin Hanna Kreisel-Liebermann und der damalige Stadtsuperintendent Hans- Martin Heinemann (v.li.) bei der Vorstellung des Entwurfs des "Reformationsfensters" im Jahr 2018

Der Stiefsohn und Erbe Oesterlens, Georg Bissen, hatte im vergangenen Jahr gegen den Einbau des Fensters geklagt. Er sah den Eindruck des schlicht gehaltenen Innenraums der Kirche durch das modern gestaltete Fenster zerstört. Damit ist eine mehrjährige Auseinandersetzung um das Buntglasfenster des Künstlers Markus Lüpertz vorerst beendet. Das Reformationsfenster ist ein Geschenk des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder an die Marktkirche. Der Anlass der Schenkung war das 500. Reformationsjubiläum im Jahr 2017. Der Kläger kann innerhalb eines Monats Berufung gegen das Urteil einlegen.

Stimmen aus der Kirchenverwaltung

"Wir freuen uns sehr, dass die Entscheidung zu unseren Gunsten ausgegangen ist“, sagte Reinhard Scheibe, Vorsitzender des Kirchenvorstands der Marktkirche, nach der Urteilsverkündung im Landgericht. "Die Begründung des Gerichts ist sehr eindrucksvoll und wegweisend." Das Fenster sei ein wichtiges Zeichen für eine neue Sicht auf die Reformation und den Reformator Martin Luther. Es sei zwar bereits weitgehend fertiggestellt, doch vor einem Einbau werde noch die Entscheidung des Klägers über eine Berufung abgewartet. Auch Marktkirchenpastorin Hanna Kreisel-Liebermann zeigte sich nach dem Urteil "froh und erleichtert". "Kirchen sind keine Museen sind, sondern durchbetete Orte, die man auch verändern können muss", betonte Stadtsuperintendent Rainer Müller-Brandes. "Kirchenfenster sind in Glas gesetzte Predigten und Buntglasfenster gehören einfach zu unserer Kirche."  

Gericht: Kirche bleibt zu 90 Prozent wie sie ist

Das Gericht verwies in seiner Urteilsbegründung darauf, dass der Einbau des Fensters durchaus den Eindruck des Innenraums der Marktkirche verändern werde. "Doch zu 90 Prozent bleibt die Kirche, wie sie ist", sagte der Vorsitzende Richter Florian Wildhagen. Das im Grundgesetz verankerte kirchliche Selbstbestimmungsrecht gebe den Kirchen gestalterische Freiheit bei der Verkündung des Glaubens. Kunstwerke und Bilder seien für diesen Zweck besonders geeignet. Auch sei das 500. Reformationsjubiläum ein "herausragendes Ereignis und Anlass, ein Denkmal zu setzen“. Wildhagen betonte weiter, dass die Kirchen auch Werbung für ihr Anliegen der Glaubensverkündung machen dürften. "Das Fenster und die kontroversen Auseinandersetzungen darum geben Anlass zum Nachdenken und locken Menschen in die Kirche", fügte er hinzu. Ein Urheber müsse Änderungen seines Werkes hinnehmen, im vorliegenden Falle werde das Werk des Architekten Oesterlen nicht zerstört, sondern bleibe in seinen Grundzügen erhalten.   

Über das Reformationsfenster

Das rund 150 000 Euro teure und 13 Meter hohe Reformationsfenster soll in die Fensterreihe an der Südwand der Kirche eingebaut werden. Es zeigt eine große weiße Figur, die auf Martin Luther verweisen soll. Neben Motiven mit Bezug zur Reformation sind noch fünf große schwarze Fliegen als Symbole des Bösen und der Vergänglichkeit dargestellt. Ihre Abbildung führte zu heftigen Kontroversen, anfänglich auch in der Kirchengemeinde. Der in Tokio lebende Rechtsanwalt Bissen hatte argumentiert, das moderne Fenster passe nicht in die gotisch geprägte Kirche. Sein Stiefvater, der Architekt Dieter Oesterlen, hatte zwischen 1946 und 1952 den Wiederaufbau der Marktkirche geleitet. Der aus dem 14. Jahrhundert stammende Bau gilt als ein Wahrzeichen Hannovers und war im Zweiten Weltkrieg stark zerstört worden. 

(Veröffentlicht am 15. Dezember 2020)