Gefahrenabwehr

Polizeidirektion Hannover führt Bodycams ein

Bodycams stellen ein sinnvolles Einsatzmittel zur polizeilichen Gefahrenabwehr dar. Diese werden bereits im Einsatz- und Streifendienst der Polizeidirektion Hannover verwendet.

Trageweise mit Außentragehülle

Pilotprojekt: Bodycams sollen Gefahr abwehren

Eine anhaltend hohe Anzahl von Gewaltdelikten gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten ist in den vergangenen Jahren bundesweit in den Blickpunkt der Öffentlichkeit und der Justiz geraten. Im Dezember 2016 wurden bei der PD Hannover im Rahmen eines Pilotprojektes erstmals mobile Videoüberwachungsanlagen, die sogenannten Bodycams, zum Zwecke der Erprobung eingeführt.

Die Geräte sollten dazu beitragen, potenzielle Täter von Angriffen auf Polizeibeamtinnen und -beamte abzuhalten. Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass die Bodycams ein sinnvolles Einsatzmittel zur polizeilichen Gefahrenabwehr darstellen können. Insbesondere im Hinblick auf die Eigensicherung bei Anhalte- und Kontrollsituationen im öffentlichen Raum tragen sie nach den bisherigen Erfahrungen zur Deeskalation bei. Sollte es trotz eines Einsatzes der Kameras zu Angriffen kommen, lässt eine gefertigte Videosequenz eine erheblich verbesserte Beweisführung im anschließenden Strafverfahren erwarten.

Bodycams bereits im Einsatz

Nun wurden die technischen Voraussetzungen geschaffen, dass im Zuständigkeitsbereich der PD Hannover flächendeckend Bodycams eingeführt werden konnten. Die Übergabe der Bodycams sowie weiterer Hardware- und Softwarekomponenten an die Dienststellen der PD Hannover fand im Herbst 2020 statt. Als Grundausstattung wurden 34 Bodycams an alle vier Polizeiinspektionen mit den insgesamt 24 Dienststellen ausgeliefert. Die Geräte werden nach der nunmehr abgeschlossenen Auslieferung und Softwareinstallation bereits im Einsatz- und Streifendienst der PD Hannover verwendet.

Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten wurden sowohl in der technischen und taktischen Anwendung der Kameras als auch über die rechtlichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen umfassend aus- und fortgebildet.

Videoaufzeichnung muss als solche gekennzeichnet sein und angekündigt werden

Die Aufzeichnungen müssen offen erfolgen, also für den Betroffenen in der konkreten Einsatzsituation erkennbar sein. Deshalb tragen die mit einer Bodycam ausgerüsteten Einsatzkräfte ein gut sichtbares Schild mit der Aufschrift "Videoaufzeichnung" an ihrer Uniform. Die Bildaufzeichnung erfolgt nicht permanent, sondern nur anlassbezogen bei Auslösen durch den kameraführenden Polizeibeamten oder der -beamtin. Dafür muss ein Verdacht bestehen, dass die Gesundheit oder das Leben von Menschen in Gefahr sind. Vor der Aktivierung der Aufzeichnung ist diese den betroffenen Personen grundsätzlich mündlich anzukündigen. An der oberen Seite der Bodycams zeigt eine rot leuchtende LED an, dass Bild- und Tonaufnahmen aufgezeichnet werden.

Die rechtlichen Grundlagen für die Datenerhebung durch den Einsatz der Bodycams im öffentlichen Raum sind im Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) verankert sowie bei der Feststellung von Straftaten der Strafprozessordnung (StPO) zu entnehmen.

(Veröffentlicht am 14. Dezember 2020)