Neu kommt seit dem 17. Juni 2020 hinzu, dass das Jobcenter Termine vergibt, wenn die Angelegenheiten anders nicht zu klären sind. "Es gibt Situationen, die können nicht am Telefon gelöst werden. Wenn zum Beispiel sensible Themen im privaten Bereich betroffen sind, hilft nur das persönliche Gespräch, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen", unterstreicht Michael Stier. "Die Wiederaufnahme der persönlichen Beratungen erfolgt Schritt für Schritt und wird sukzessive ausgebaut."
Beim Zugang ins Jobcenter gelten hohe Sicherheitsstandards. "Der Gesundheitsschutz der Menschen, die zu uns kommen und auch der unserer Mitarbeitenden hat für uns oberste Priorität", betont Michael Stier. "Deswegen haben wir für jeden unserer 19 Standorte ein konkretes Schutzkonzept entwickelt." Alle Standorte des Jobcenters dürfen nur mit Mund-Nase-Bedeckung betreten werden. Bei Bedarf erhalten Besucher einen solchen Schutz am Eingang. Vorsprachen und Beratungsgespräche finden in klar gekennzeichneten Bereichen statt. Abstandsregeln sind zu beachten.
Für Anträge oder einzureichende Unterlagen stehen die bewährten Wege über Post, Hausbriefkasten oder E-Mail (Jobcenter-Region-Hannover.Corona-Hilfe@jobcenter-ge.de) weiterhin zur Verfügung. Das Jobcenter hat hierzu auch alle Bedarfsgemeinschaften mit einem gesonderten Anschreiben gezielt informiert.
Vor jedem persönlichen Termin in den Standorten des Jobcenters findet ein Telefonkontakt statt. Hier lässt sich bereits im Vorfeld gemeinsam mit dem Kunden klären, inwieweit das Anliegen telefonisch gelöst oder ob doch ein persönliches Gespräch notwendig ist. Kunden, die ein Anliegen oder einen Gesprächswunsch haben, können sich über die zentrale Rufnummer (0511) 6559-2299 direkt an das Jobcenter wenden.
(Veröffentlicht: 15. Juni 2020)