Das gilt es zu beachten
Wildunfallgefahr steigt im Herbst
Die Gefahr von Wildunfällen steigt mit der Winterzeit wieder deutlich an. Was es jetzt zu beachten gilt und wie man sich nach einem Unfall verhält – ein Überblick.
Die Gefahr von Wildunfällen steigt mit der Winterzeit wieder deutlich an. Was es jetzt zu beachten gilt und wie man sich nach einem Unfall verhält – ein Überblick.
Im Herbst steigt die Gefahr eines Wildunfalls deutlich an.
Wenn die Winterzeit beginnt, macht sich das auf den Straßen vor allem für die Pendler bemerkbar: Während es morgens früher hell wird, fällt der abendliche Berufsverkehr in die Dämmerung. In dieser Zeit ist auch das Wild unterwegs, das weder Sommer- noch Winterzeit kennt. Viele Wildtiere sind dämmerungsaktiv und legen im Herbst auf der Suche nach Futter längere Wege zurück. Dabei kreuzen sie häufig die Straßen und bleiben teilweise regungslos stehen, wenn sie geblendet werden. Rund 13 Prozent mehr Unfälle wurden in den vergangenen Jahren in diesem Zeitraum verzeichnet.
Der Wildwechsel gehört außerhalb geschlossener Ortschaften zu den Unfallursachen Nummer eins. Allein im Jahr 2019 hat es in Niedersachsen 32.692 Wildunfälle gegeben, das sind über 4.500 mehr als im Vorjahr. Am häufigsten – zu rund 90 Prozent – kommt es zu Kollisionen mit Rehwild.
Für Autofahrer heißt es ab sofort wieder: Wachsam sein - besonders in der Dämmerung und dort, wo die Wildwechselschilder stehen. Lieber etwas langsamer fahren, um im Ernstfall noch rechtzeitig bremsen zu können. Sollte es dafür zu spät sein, auf keinen Fall ausweichen. Damit bringt man nur sich und andere in Gefahr.
Wer folgende Tipps befolgt, kommt trotz Wildwechsel sicher an:
Kommt es doch zu einem Unfall, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern. Das gilt auch, wenn das Tier verletzt geflüchtet ist. Anschließend die Polizei verständigen und, wenn möglich, das tote Tier an den Randstreifen ziehen, damit keine Folgeunfälle passieren. Wegen eventueller Tollwutgefahr auf jeden Fall Handschuhe anziehen und vorsichtig sein, weil verletzte Tiere auskeilen könnten.
Das angefahrene Wild darf übrigens nicht vom Unfallort entfernt werden, sonst droht eine Anzeige wegen Wilderei. Das kann eine saftige Strafe nach sich ziehen. Dasselbe gilt auch für die Mitnahme verendeter Tiere für den eigenen Verzehr. Das darf nur der Jagdpächter.
(Veröffentlicht am 22. Oktober 2020)
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