Lichtkontrollwochen in der Polizeiinspektion Burgdorf
Seit Oktober hat die Polizeiinspektion Burgdorf Lkw, Pkw und Fahrräder auf die Funktionstüchtigkeit der Fahrzeugbeleuchtung kontrolliert. Über die Hälfte der dabei überprüften Fahrzeuge wies Mängel auf.
Da bei der nun früher einsetzenden und länger anhaltenden Dunkelheit die korrekte Funktion von Scheinwerfern und Lichtern maßgeblich zur Unfallverhütung beiträgt, kontrolliert die PI Burgdorf seit Anfang Oktober gezielt Fahrzeuge, um den Zustand der Beleuchtungen zu überprüfen.
Von 581 kontrollierten Fahrzeugen wiesen 323 eine nicht ordnungsgemäße Beleuchtung auf. An 175 motorisierten Fahrzeugen und 148 Fahrrädern waren Mängel zu finden. Im Rahmen der Kontrollen wurde ein besonderer Fokus auf die Aufklärung über die Wichtigkeit der Beleuchtung beziehungsweise die Gefahren bei Mängeln gelegt. Das Verwarngeld von 20 Euro wurde nur in wenigen Fällen erhoben, öfter wurde den Kontrollierten die Auflage gegeben, die Beleuchtung instand setzen zu lassen und das Fahrzeug anschließend bei der Polizei vorzuführen.
Gefahren mangelhafter Beleuchtung
Auch hier weist die Polizei nochmals auf die Gefahren mangelhafter Beleuchtung hin:
- Defekte, verschmutzte Beleuchtungen erschweren die eigene Erkennbarkeit und Sicht im Dunkeln und können dadurch das Unfallrisiko erhöhen. Achtung! Nebelscheinwerfer dürfen nicht als Ersatz genutzt werden, sondern nur, wenn durch Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich eingeschränkt wird.
- Ebenso erhöht sich das Unfallrisiko durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer, wodurch der Gegenverkehr oder vorausfahrende Fahrzeugführende geblendet werden. Die richtige Einstellung kann z.B. in der Werkstatt überprüft werden.
- Auch die neueren vorderen Scheinwerfer von Fahrrädern und Pedelecs sind häufig zu hoch eingestellt. Dadurch werden andere Verkehrsteilnehmende geblendet. Tipp: Der Lichtkegel sollte circa 5 Meter vor dem Rad auf den Boden treffen. Hinweise, wie man die richtige Einstellung überprüfen kann, findet man u.a. im Internet.
- Krafträder müssen auch tagsüber, unabhängig von den Sichtverhältnissen, Tagfahrlicht oder Abblendlicht eingeschaltet haben.
(Veröffentlicht am 12. November 2021)