Begleitservice

Üstra bietet Fahr­gast­begleit­service an

Seit August 2006 sind in den Stadtbahnen der Üstra-Fahrgastbegleiter unterwegs. Im Frührjahr 2021 wurde der Service auch auf die Fahrzeuge der Regiobus und die Gemeinde Garbsen ausgeweitet. Sie helfen den Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen, bei der Benutzung von Aufzügen und melden Störungen – Fahrscheine verkaufen und kontrollieren sie jedoch nicht.

Fahrgastbegleitservice

Der Fahrgastbegleitservice

Benötigen Fahrgäste eine Begleitung und besondere Unterstützung bei der Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln? Auf Wunsch bringt das Üstra-Personal die Fahrgäste auch zu ihrem Ziel, wenn es im Bereich von etwa 500 Meter um die Haltestelle liegt oder holen sie im 500 Meter-Bereich zur Haltestelle von der Haustür ab.

Sonderregelungen 

Um weiterhin Infektionen mit dem Corona-Virus zu vermeiden, gelten bis auf weiteres folgende Sonderregelungen für den Fahrgastbegleitservice:

Zum Schutz von Mitarbeitenden und Fahrgästen können nur mobilitätseingeschränkte Fahrgäste begleitet werden, die eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Personen, die von der Tragepflicht befreit sind, können leider nicht begleitet werden. Jede Person, die den Fahrgastbegleitservice nutzt, muss einen Begleitzettel unterschreiben.

Tarif

Fahrgäste mit einer Schwerbehinderung können im GVH kostenfrei Busse und Bahnen nutzen, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke besitzen. Die Wertmarke gibt es bei den Versorgungsämtern. Weitere Informationen finden Interessierte auf der Infoseite von Üstra.

Und so geht es

Der Begleitservice kann von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 bis 19:00 Uhr in Anspruch genommen werden. Fahrgäste müssen ihren Wunsch spätestens drei bis vier Tage vorher (montags bis donnerstags von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr, freitags von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr) telefonisch unter der Nummer +49 511 1668 2693 anmelden.

(Veröffentlicht am 9. September 2020, aktualisiert am 8. Dezember 2022)