Elektromobilität

enercity: E-Autos laden nicht mehr kostenfrei

Seit dem 1. Mai ist das Laden von Elektroautos an den Ladestationen von enercity nicht mehr kostenfrei. Aktuell betreibt enercity 21 E-Ladestationen an 14 Standorten im eigenen Netzgebiet.

E-Tankstelle Langenhagen

Gut fünf Jahre gab es in Stadt und Region den umweltfreundlichen enercity-Ladestrom kostenlos. Jetzt hat enercity bekanntgegeben, dass ab dem 1. Mai 2016 beim Laden an den eigenen E-Tankstellen eine Gebühr zu entrichten ist.

Einführungsphase beendet

Nachdem die Einführungsphase beendet sei und praktikable und marktreife Betriebs- wie auch Abrechnungssysteme vor liegen, wird sich die enercity Contracting GmbH nach eigenen Angaben zukünftig auf den Betrieb und den bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur konzentrieren und den Strom nicht mehr kostenfrei abgeben.

Zwei Preisklassen

Entlang der beiden Ladesäulentypen wird es zwei Preisklassen geben:

  • an Wechselstrom-Ladestationen (Mennekes-Säulen): 3,50 Euro je Stunde (brutto/inkl. MwSt.)
  • an Gleichstrom-Schnellladestationen (ABB-Säulen): 5,00 Euro je Stunde (brutto/inkl. MwSt.)

Die Preise sollen jeweils minutengenau abgerechnet werden. An den enercity-Ladestationen auf öffentlichen Parkflächen kann für die ersten zwei Stunden kostenfrei geparkt werden (eine Parkscheibe ist einzulegen; darüber hinaus genutzte Parkzeit muss an den jeweils vorhandenen Parkscheinautomaten bezahlt werden).

Abrechnung über Partnerunternehmen

Die Abrechnung wird vom Partnerunternehmen "The New Motion" (TNM) abgewickelt. Neben dem Ladedauer-Nutzungsentgelt ist für die ersten 20 Ladevorgänge im Monat eine TNM-Verrechnungsgebühr in von 35 Cent (inkl. MwSt.) pro Ladevorgang fällig. Über TNM als europaweit größtem Ladenetzwerk können rund 25.000 Ladestationen über eine Ladekarte genutzt werden – davon bereits über 4.500 in Deutschland. Die Ladekarte ist kostenlos und kann direkt bei The New Motion bestellt werden: http://www.thenewmotion.com/de/produkte/ladekarte

Abrechnung nach Kilowattstunden geplant

Für die Wechselstrom-Ladestationen (AC-Ladung) werden im Kontext der an der Ladedauer orientierten Abrechnung derzeit differenzierte Preise entwickelt, da an der 16 A-Anschluss-Seite häufig Fahrzeuge mit geringer Ladeleistung laden. Hierzu zählt u. a. der Twizy mit lediglich zwei kW Ladeleistung. Solche Kleinfahrzeuge sollen auch von einer fairen Preisgestaltung profitieren. Parallel zu der zum 1. Mai eingeführten Preisstruktur werden in Zusammenarbeit mit dem Eichamt Hannover zukünftige Lösungen entwickelt, die Ladevorgänge zukünftig auch nach Kilowattstunden abrechnen zu können. Derzeit gibt es noch keine bundesweit gültigen Standards, den in Anspruch genommenen Ladestrom eichkonform abzurechnen.

(Veröffentlicht: 29. April 2016)