LBEG teilt Erlaubnisfeld Hannover-Kleefeld II zu - Hannover.de
Erdwärme
LBEG teilt Erlaubnisfeld Hannover-Kleefeld II zu
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Firma Eavor GmbH das Erlaubnisfeld Kleefeld II zugeteilt. Dies gab das LBEG in einer Pressemitteilung am 3. August 2026 bekannt.
Anlage zur Erdwärmenutzung
Bei dieser Erlaubnis zur gewerblichen Aufsuchung von Erdwärme in einer Tiefe von mehr als 400 Metern handelt es sich um eine Zusammenlegung des Erlaubnisfeldes Buchholz und des verkleinerten Erlaubnisfeldes Kleefeld I, die die Eavor GmbH beide zuvor schon innehatte. Das neue Feld Kleefeld II ist knapp 64,5 Quadratkilometer groß und zieht sich im Nordosten Hannovers von Langenhagen bis Misburg. Die Erlaubnis ist auf drei Jahre befristet bis zum 30. Juni 2029.
Das Erlaubnisfeld Kleefeld II erstreckt sich von Langenhagen bis Misburg.
Mit der Erlaubnis hat die Firma Eavor mit Sitz in Düsseldorf das alleinige Recht, in dem festgelegten Gebiet Erdwärme aufsuchen zu dürfen. Damit sind keine technischen Maßnahmen verbunden, die in gesonderten Betriebsplänen beantragt werden müssen. Vor der Erlaubniszusammenlegung hatte das LBEG die Region und die Landeshauptstadt Hannover sowie die Stadt Langenhagen und die Gemeinde Isernhagen beteiligt.
Weitere Informationen
Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende und ausschließliche Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (zum Beispiel Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
Erdwärme, die aus mehr als 400 Metern Tiefe gewonnen wird, gilt als bergfreier Bodenschatz und fällt damit unter das Bundesbergrecht. Dieser Tiefengeothermie steht die oberflächennahe Geothermie bis zu einer Tiefe von 400 Metern gegenüber, die davon unberührt bleibt.
Das LBEG ist zuständige Bergbehörde für Niedersachsen sowie für Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.
Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.
Dabei unterstreicht das LBEG die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – so zum Beispiel beim Tag der Geothermie am Hauptsitz des LBEG in Hannover, der das nächste Mal 2027 stattfindet.