Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit 2026

1. April bis 15. Juli

Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) beginnt am 1. April wieder die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Damit gilt auch in Hannovers Wäldern und freien Landschaften eine generelle Anleinpflicht für Hunde.

Für Hunde gilt Leinenpflicht. 

Grundlage der Regelung ist das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Ziel ist es, freilebende Tiere während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vor Störungen zu schützen.

„Gerade jetzt brauchen viele Tierarten Ruhe und sichere Rückzugsräume. Wer seinen Hund anleint, leistet einen direkten Beitrag zum Schutz von Jungtieren und bodenbrütenden Vögeln“, sagt Justin Kirchhoff, Leiter des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover.

Viele Arten besonders gefährdet

Zu den besonders schutzbedürftigen Arten zählen in der freien Landschaft unter anderem Feldlerche, Wachtel, Rebhuhn und Wiesenpieper. In Wäldern sind beispielsweise Zilpzalp, Nachtigall, Rotkehlchen und Zaunkönig auf ungestörte Brutbedingungen angewiesen.

Freilaufende Hunde können durch ihr natürliches Verhalten Tiere aufscheuchen oder Jungtiere gefährden – oft unbemerkt. Bereits kurze Störungen können dazu führen, dass Gelege auskühlen oder aufgegeben werden.

Anleinpflicht bis 15. Juli

Die Anleinpflicht gilt vom 1. April bis 15. Juli im gesamten Stadtgebiet in Wäldern und der freien Landschaft.

Ausnahmen bestehen auf ausgewiesenen Hundeauslaufflächen und -wegen. Dort dürfen Hunde weiterhin frei laufen. Einschränkungen gelten jedoch:

  • auf den Hundeauslaufwegen im Landschaftsraum Kronsberg
  • auf der Hundeauslauffläche im Bornumer Holz

Hier ist die Anleinpflicht zeitweise ebenfalls zu beachten.

Hinweise zum Baum- und Heckenschnitt

Auch bei Rückschnitten von Bäumen und Hecken ist besondere Rücksicht erforderlich. Sofern Maßnahmen nach Baumschutzsatzung und Naturschutzrecht zulässig sind, müssen brütende Vögel geschützt werden.

Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün hat dazu auch ein Merkblatt bereitgestellt, das unterhalb dieser Meldung als Download bereitsteht. 

Merkblatt zum Heckenschutz

Wann darf eine Hecke, Sträucher oder ein Baum eingekürzt werden?

Dateityp: pdf Größe: 106,66 kB

Anleinpflicht für Hunde

Übersichtskarte (Stand: Mai 2024)

Dateityp: pdf Größe: 2 MB

 

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