Himmelfahrt

Auflagen zur Nutzung des Maschparks

Die Landeshauptstadt Hannover hat eine Allgemeinverfügung für die Nutzung des Maschparks am 18. Mai (Himmelfahrt) erlassen. Sie untersagt das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen wie zum Beispiel Flaschen und Gläsern im Maschpark in der Zeit von 10 bis 24 Uhr.

Im Maschpark lässt es sich bei gutem Wetter bestens aushalten.

Die Allgemeinverfügung erfolgte vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus Vorjahren, in denen es wiederholt zu missbräuchlicher Nutzung und zu erheblichen Verschmutzungen gekommen ist. In diesem Zusammenhang wird auch auf das ganzjährig bestehende Grillverbot im Maschpark hingewiesen sowie daran erinnert, dass sich auch an diesem Tag jede*r so zu verhalten hat, dass andere Personen nicht gefährdet, behindert oder belästigt werden. 

Geltungsbereich der ordnungsrechtlichen Allgemeinverfügung zur Benutzung des Maschparks am 18. Mai 2023