Himmelfahrt
Auflagen zur Nutzung des Maschparks
Die Landeshauptstadt Hannover hat eine Allgemeinverfügung für die Nutzung des Maschparks am 18. Mai (Himmelfahrt) erlassen. Sie untersagt das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen wie zum Beispiel Flaschen und Gläsern im Maschpark in der Zeit von 10 bis 24 Uhr.