Die Stadt fördert Schallschutzfenster - Hannover.de

Lärmschutz

Die Stadt fördert Schallschutzfenster

Mit einer neuen Förderung für Schallschutzfenster will die Landeshauptstadt Hannover die Wohnqualität in besonders stark von Verkehrslärm belasteten Gebäuden verbessern. Zunächst lässt sich die Förderung für einen Bereich der Podbielskistraße beantragen.

Wohnen an stark befahrenen Straßen: Schallschutzfenster reduzieren Verkehrslärm erheblich.

Mehr Ruhe in den eigenen vier Wänden: Die Landeshauptstadt Hannover startet im Juni 2026 ein neues Schallschutzfensterprogramm für besonders stark vom Straßenverkehrslärm betroffene Wohngebäude. Die Förderung gilt zunächst für die Podbielskistraße zwischen Lister Platz und Im Kreuzkampe und kann ab sofort beantragt werden. Eigentümer*innen können Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern und weitere Lärmschutzmaßnahmen erhalten. Hierfür stehen in den Jahren 2026 bis 2028 jährlich 500.000 Euro zur Verfügung.

Wohnqualität an besonders belasteten Straßen verbessern

Das Programm ist Teil der Lärmaktionsplanung der Landeshauptstadt Hannover. Es kommt dort zum Einsatz, wo andere Maßnahmen zur Lärmminderung nicht ausreichen. Ziel ist es, die Wohnqualität für Anwohner*innen an besonders belasteten Straßen zu verbessern.

„Wer an einer stark befahrenen Straße wohnt, ist oft rund um die Uhr Lärm ausgesetzt. Mit dem Schallschutzfensterprogramm unterstützen wir die Menschen dort, wo andere Maßnahmen allein nicht ausreichen. So verbessern wir die Wohn- und Lebensqualität ganz konkret vor Ort“, sagt Oberbürgermeister Belit Onay.

Antragsberechtigt sind Haus- und Wohnungseigentümer*innen sowie Erbbauberechtigte von Wohngebäuden, bei denen der berechnete Außenlärmpegel tagsüber mindestens 70 dB(A) oder nachts mindestens 60 dB(A) beträgt. Die maßgeblichen Beurteilungspegel werden von der Stadtverwaltung regelmäßig aktualisiert.

„Verkehrslärm zählt zu den größten Umweltbelastungen in Städten. Mit dem Schallschutzfensterprogramm setzen wir einen weiteren Baustein unserer Lärmaktionsplanung um. Die Förderung hilft dabei, die Belastungen in besonders betroffenen Gebäuden wirksam zu reduzieren“, erklärt Stadtbaurat Thomas Vielhaber.

Fördergebiet in der Podbielskistraße

Ob ein Gebäude im Fördergebiet „Podbielskistraße“ liegt, lässt sich in der Karte „Verkehr/Schallschutzfensterprogramm“ im Hannover-GIS unter https://www.hannover-gis.de/GIS/index.action?thema=90 sehen.

Gefördert werden schalldämmende Fenster und Balkontüren in Aufenthaltsräumen wie Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmern sowie Wohnküchen. Ebenfalls förderfähig sind Rollläden, sofern diese im Zusammenhang mit dem Austausch der Fenster oder Balkontüren ersetzt werden müssen. Zusätzlich wird in Schlaf- und Kinderzimmern der Einbau schallgedämmter Lüftungsanlagen gefördert.

Die Förderung beträgt für Fenster und Balkontüren der Schallschutzklasse 4 bis zu 400 Euro pro Quadratmeter, für Elemente der Schallschutzklasse 5 bis zu 500 Euro pro Quadratmeter. Für Rollladenkästen können bis zu 250 Euro und für schallgedämmte Lüftungsanlagen bis zu 300 Euro pro Raum gewährt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro je Wohneinheit.

Förderung nur für Fenster an der Gebäudeseite mit Verkehrslärm

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Baugenehmigung für das betreffende Gebäude vor dem 01.07.2008 erteilt wurde. Gefördert werden ausschließlich Fenster an der dem Verkehrslärm zugewandten Gebäudeseite. Zudem darf vor der Bewilligung weder mit dem Einbau begonnen noch ein Vertrag über die Ausführung der Arbeiten abgeschlossen worden sein.

Die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Antragsunterlagen. Abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln könnten in den kommenden Jahren weitere Straßenzüge in das Programm aufgenommen werden.

Information und Kontakt

Informationen zur Förderung sowie die Antragsunterlagen sind über den untenstehenden Link zu finden bzw. unter www.Hannover.de/LHH-Schallschutzfenster sowie im ServicePortal der Landeshauptstadt Hannover unter Förderung für Schallschutzfenster | Stadt Hannover.

Zuständige Stelle bei der Landeshauptstadt Hannover ist das Sachgebiet Mobilitätsplanung im Fachbereich Planen und Stadtentwicklung.

Für Rückfragen steht das beauftragte Gutachterbüro AMT Ingenieurgesellschaft mbH zur Verfügung: Telefon: +49 5136 87862090, E-Mail: Schallschutzfensterprogramm-hannover@amt-ig.de

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