Ganztagsbetreuung ab 2026: Stadt Hannover stellt Übergangsmodell vor

Grundschulkinder

Ganztagsbetreuung ab 2026: Stadt Hannover stellt Übergangsmodell vor

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt bundesweit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Die Landeshauptstadt Hannover sorgt dafür, dass alle Erstklässler*innen ab August 2026 ein verlässliches Betreuungsangebot erhalten. Mit dem Modell „GanztagsBrückenHannover“ (GBH) wird dies auch an einigen Schulstandorten gewährleistet, an denen der reguläre Ganztagsbetrieb noch nicht realisiert werden kann.
 

v.l.n.r.: Die niedersächsische Kultusministerin Julia Willie Hamburg, Oberbürgermeister Belit Onay, Bildungs- und Kulturdezernentin Eva Bender und Leiterin des Fachbereichs Schule, Christine Oldenburg. 

Der Rechtsanspruch gilt ab August 2026 zunächst für alle Erstklässler*innen. In den Folgejahren wird er jahrgangsweise erweitert, bis ab August 2029 alle Grundschulkinder einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben – acht Stunden, an fünf Werktagen, einschließlich der Ferien mit einer maximalen Schließzeit von vier Wochen im Jahr.

„Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ist ein wichtiger Schritt für Familien und für mehr Bildungsgerechtigkeit. Wir sorgen dafür, dass er in Hannover verlässlich eingelöst wird. Eltern können sich darauf verlassen, dass es für jedes Grundschulkind 2026 ein gutes Betreuungsangebot gibt – auch dort, wo der Ganztagsausbau noch nicht abgeschlossen ist“, sagt Oberbürgermeister Belit Onay.

Hannover ist gut vorbereitet 

Schon jetzt sind 48 der 62 städtischen Grundschulen Ganztagsschulen – das sind rund 77 Prozent. Ergänzend stehen rund 2.700 Hortplätze und weitere Betreuungsangebote zur Verfügung.

Fast 80 Prozent der Kinder an Ganztagsgrundschulen nehmen das Angebot bereits in Anspruch, die Nachfrage steigt seit Jahren.

Die Ganztagsbetreuung organisiert die Stadt gemeinsam mit elf Trägern der Jugendhilfe. Partner*innen aus Kultur, Sport und Bewegung ergänzen das Angebot – so entsteht ein vielfältiger Ganztag, der Bildung, Betreuung und Freizeit verbindet. Die Stadt berät und unterstützt Schulen bei der Umsetzung passender Ganztagskonzepte.  

Übergangslösung: GanztagsBrückenHannover

Weil nicht alle Schulstandorte rechtzeitig zu Ganztagsschulen ausgebaut werden können, entwickelt die Stadt bestehende Betreuungsmodelle weiter: Mit „GanztagsBrückenHannover“ entsteht ein Übergangsmodell, das sich in Qualität und Umfang am regulären Ganztag orientiert. An den derzeit 14 Grundschulen ohne Ganztagsbetrieb ist an 12 Grundschulen ein schon jetzt alternatives Betreuungsmodell im Einsatz. Mit GBH schafft die Stadt zusätzlich 500 neue Betreuungsplätze an verschiedenen Schulstandorten. Insgesamt stehen damit rund 975 Plätze zur Verfügung.

Gleichzeitig verbessert die Stadt die Qualität des Angebots – geplant sind qualifiziertes pädagogisches Personal, Ferienbetreuung und ein Zuschuss zum Mittagessen. Außerdem prüft die Stadt je nach Schulstandort den Einsatz mobiler Raumeinheiten oder die Anmietung geeigneter Räume, etwa für die Mittagessenversorgung. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit den Schulen vor Ort. Die Angebote enden jeweils, sobald eine Schule in den regulären Ganztagsbetrieb übergeht.

„GanztagsBrückenHannover ist ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Übergangsangebot. Wichtig ist uns, dass Kinder und Familien in dieser Phase keine Abstriche machen müssen – weder in der Betreuungszeit noch bei der pädagogischen Qualität“, sagt Bildungs- und Kulturdezernentin Eva Bender.

Finanzierung 

Um den Rechtsanspruch umzusetzen und die Qualität der Ganztagsbetreuung weiter auszubauen, erhöht die Landeshauptstadt ihre Ausgaben deutlich. In diesem Jahr steigen die Kosten auf insgesamt rund 38,7 Millionen Euro. 

Das Land Niedersachsen beteiligt sich aktuell mit rund 6,5 Mio. Euro jährlich und entlastet damit den städtischen Haushalt. Bis zum Schuljahr 2029/30 erhöht sich der Betrag sukzessive jährlich um 620.000 Euro.

Die notwendigen Beschlussvorlagen werden jetzt in die Gremien eingebracht. Der Start der neuen Angebote ist für das Schuljahr 2026/27 geplant und wird parallel zur stufenweisen Einführung des Rechtsanspruchs weiterentwickelt.

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