Der außergewöhnliche Wintereinbruch führt in Verbindung mit kurzen Tauperioden am Tag und anschließendem Überfrieren zu einer massiven Glättegefahr. Zwar dient das Verbot von Tausalz dem wichtigen Schutz der Umwelt, insbesondere der Vegetation und des Grundwassers. In der aktuellen Extremsituation überwiegt jedoch das Interesse am Schutz von Leib und Leben der Verkehrsteilnehmenden. Die zeitlich beschränkte Befreiung vom Salzverbot gilt zunächst bis zum 23. Januar.
„Die Stadtreinigung von aha leistet seit Tagen verstärkten Einsatz im Winterdienst. Wir wollen, dass alle sicher durch die Stadt kommen. Da die Sicherheit an manchen Stellen trotz aller Anstrengungen allein mit mechanischen Mitteln nicht flächendeckend garantiert werden kann, haben wir das Tausalzverbot befristet aufgehoben. Ich bitte dennoch alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsbewusst mit dieser Ausnahme umzugehen und Tausalz nur dort einzusetzen, wo es zur Gefahrenabwehr zwingend erforderlich ist“, erklärt Belit Onay, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover. Wo eine mechanische Räumung oder abstumpfende Mittel (wie Splitt oder Sand) ausreichen, sollten diese im Sinne des Umweltschutzes weiterhin bevorzugt werden.
„Der Schutz der Umwelt bleibt für uns wichtig. Die aktuelle Wetterlage ist jedoch eine Ausnahmesituation, in der die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität hat“, betont Julia Fürst, Geschäftsführung von aha. „Deshalb setzen wir Tausalz gezielt und so sparsam wie möglich ein, um gefährliche Glätte zu vermeiden.“