Die Landeshauptstadt Hannover passt zum 1. Juni 2025 erstmals seit über einem Jahrzehnt die Verwaltungsgebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr an.
Neuregelung für Arbeitsstellen mit und ohne Tiefbau
Die Neuregelung betrifft zunächst alle Arbeitsstellen mit Tiefbau sowie alle Arbeitsstellen ohne Tiefbau. Das sind beispielsweise Lagerflächen für
- Baumaterialien
- Baugerüste
- Autokräne und
- Arbeitsbühnen.
Gebühren an Nutzungsdauer gekoppelt
Eine der größten Änderungen ist, dass Gebühren für sogenannte Baustelleneinrichtungsflächen an die genehmigte Nutzungsdauer gekoppelt sind. Das betrifft beispielsweise Flächen für die Lagerung von Baumaterialien. Damit will die Straßenverkehrsbehörde die Dauer der Inanspruchnahme öffentlicher Flächen auf das zwingend notwendige Maß reduzieren. Insbesondere für Bereiche mit knappem Parkraum spielt das eine große Rolle. Gleichzeitig soll die Gebührenerhebung gerecht gestaltet sein.
Die Gebührenanpassung erfolgt vor dem Hintergrund eines kontinuierlich steigenden Verwaltungsaufwands bei der Bearbeitung entsprechender Anträge. Damit soll der aktuelle Qualitätsstandard, insbesondere im Hinblick auf die zügige Bearbeitung, gehalten und perspektivisch weiter verbessert werden.
Vereinheitlichung innerhalb der Region Hannover
Die Maßnahme ist Teil einer regional abgestimmten Vereinheitlichung der Verwaltungsgebühren im Bereich Straßenverkehr. Zahlreiche Kommunen in der Region Hannover haben ihre Gebühren bereits angepasst oder planen dies in Kürze.
Nicht betroffen von der Anpassung sind die Sondernutzungsgebühren für die Flächeninanspruchnahme selbst sowie Parkerleichterungen für Hebammen, Ärzte und Anwohnende. Die Gebühren für Ausnahmegenehmigungen wie mobile Haltverbote, Containerstellungen und Handwerkerparkausweise werden gesondert geregelt und zu einem späteren Zeitpunkt angepasst.
Die Verwaltung wird alle Antragsteller*innen im Vorfeld proaktiv über die neuen Gebührenregelungen informieren. Die Änderungen gelten für alle Anträge, die ab dem 1. Juni 2025 gestellt werden.