Landeshauptstadt Hannover

Himmelfahrt: Glasverbot im Maschpark

Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) erlässt wie in den Vorjahren für den Maschpark ein Glasverbot am Himmelfahrtstag: Gemäß einer Allgemeinverfügung ist am 29. Mai (Donnerstag), das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen wie zum Beispiel Flaschen und Gläsern untersagt. Das Verbot gilt in der Zeit von 10 bis 24 Uhr. Daneben gilt auch das ganzjährig bestehende Grillverbot im Maschpark.

„Wir möchten, dass sich auch am Himmelfahrtstag alle Menschen ohne Gefahr, Behinderung oder Belästigung im Maschpark aufhalten und einen schönen Tag verbringen können. In den vergangenen Jahren haben wir die Erfahrung gemacht, dass das Glasverbot dieses Vorhaben unterstützt. Wir appellieren zudem an die gegenseitige Rücksichtnahme, damit alle friedlich feiern können“, sagt der Erste Stadtrat und Ordnungsdezernent Dr. Axel von der Ohe. Sowohl der städtische Ordnungsdienst als auch die Polizei werden verstärkt kontrollieren.

Hintergrund

Den freien Tag an Himmelfahrt nutzen traditionell viele Menschen, um unter freiem Himmel gemeinsam zu feiern. Ein beliebter Ort ist dabei der Maschpark hinter dem Rathaus. In der Vergangenheit kam es dort vor wegen übermäßigen Alkoholkonsums zu Straftaten, Vandalismus und starker Vermüllung. Deshalb gilt seit 2018 an Himmelfahrt das Glasverbot.

Die entsprechende ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung, die das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen im Maschpark am 29. Mai von 10 bis 24 Uhr untersagt, wird am 26. Mai als amtliche Bekanntmachung im Serviceportal der LHH veröffentlicht. 

Geltungsbereich der ordnungsrechtlichen Allgemeinverfügung zur Benutzung des Maschparks am 09. Mai 2024