Hitzevorsorge

Stadt Hannover schränkt Bewässerung bei hohen Temperaturen ein

Wenn die Temperaturen steigen, wird Wasser zum wertvollen Gut – besonders in heißen Sommermonaten. Die Landeshauptstadt Hannover setzt deshalb ab Donnerstag, 6. Juni, die Allgemeinverfügung der Region Hannover zur zeitlichen Beschränkung der Nutzung von Beregnungsanlagen und Rasensprengern um und schränkt die Bewässerung öffentlicher und privater Flächen bei vorhergesagten Tagestemperaturen ab 27 Grad Celsius ein. Die Regelung gilt bis zum 30. September.

Benjamin Stahl vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün bei der Bewässerung eines Straßenbaums

Öffentliche Grünflächen: Wässern nur am frühen Morgen

Konkret bedeutet das: Wenn für einen Tag eine Höchsttemperatur von 27 Grad Celsius oder mehr vorhergesagt wird, erfolgt die Bewässerung von Parks, Grünanlagen, Friedhöfen, Wäldern, Landschaftsräumen und Stadtbäumen durch die Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün bevorzugt in den frühen Morgenstunden. Der Arbeitsbeginn erfolgt bereits ab 4 Uhr morgens, um die Pflanzen bis spätestens 11 Uhr zu versorgen.

Zwischen 11 und 17 Uhr ist eine gezielte Bewässerung – beispielsweise mit Gießkanne oder Schlauch – weiterhin erlaubt. Großflächige Beregnungen mit Rasensprengern sind jedoch untersagt, da sie bei hohen Temperaturen zu erheblichem Wasserverlust durch Verdunstung führen, bevor das Wasser in den Boden eindringen und von den Pflanzen aufgenommen werden kann.

Information für Kleingärtner*innen

Auch die Kleingärtner*innen in Hannover sind von der Regelung betroffen. Der Bezirksverband der Kleingärtner Hannover e.V. wurde vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün über die neuen Vorgaben informiert und leitet diese über die jeweiligen Kleingartenvereine an die Mitglieder weiter.

Städtische Friedhöfe

Auf allen städtischen Haupt- und Nebenfriedhöfen wird empfohlen, auf das Gießen von Grabbepflanzungen zwischen 11 und 17 Uhr zu verzichten. Besucher*innen werden durch aktuelle Aushänge an den Friedhofseingängen über die geltenden Einschränkungen informiert. Die Wasserentnahme über die dort vorhandenen Wasserschöpfbecken und Zapfstellen ist wie gewohnt möglich. Auch die externen Friedhofsgärtnereien, die mit der Pflege von Grabstätten betraut sind, wurden entsprechend informiert und beginnen ihre Arbeit ebenfalls bereits ab 6 Uhr morgens.

Was weiterhin erlaubt ist

Von den Einschränkungen nicht betroffen sind moderne, klimaangepasste Bewässerungstechniken in der Landwirtschaft – wie zum Beispiel Tröpfchenbewässerung oder der Einsatz von Düsenwagen. Auch das Gießen mit gesammeltem Regenwasser – etwa aus Zisternen – ist jederzeit möglich, unabhängig von Tageszeit und Temperatur.

Hintergrund

Die Maßnahme dient dem verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser und hilft, Pflanzen besser durch die Sommermonate zu bringen.