Bei der Anpassung der Abfallentsorgungsgebühren wurden für Grundstücke im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover einzelnen Entsorgungsleistungen teilweise falsche Beträge zugewiesen. Betroffen sind Grundgebührentatbestände, sodass eine Vielzahl der Abfallgebührenbescheide fehlerhaft ist.
Die Stadtverwaltung plant, voraussichtlich Mitte Februar, neue und korrigierte Bescheide zu den veranlagten Abfallgebühren zu erteilen. Die Korrektur erfolgt von Amts wegen und automatisch. Für die Gebührenzahler*innen ist keine Meldung und kein Rechtsbehelf erforderlich.
Die Straßenreinigungsgebühren sind nicht betroffen. Durch die fehlerhaften Bescheide entstehen den Gebührenzahler*innen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen.
Die ersten Rückmeldungen zu fehlerhaften Bescheiden gingen bei der städtischen Finanzverwaltung am 14. Januar ein. Eine umgehend eingeleitete Fehleranalyse ergab, dass in der eingesetzten Software bei neun von insgesamt 99 Gebührentatbeständen falsche Zahlungsbeträge hinterlegt waren.
Insgesamt sind rund 65.000 von etwa 71.000 Abfallgebührenbescheiden betroffen. In mehr als 99 Prozent der Fälle handelt es sich um Abweichungen von weniger als einem Euro pro Monat.
Die Stadtverwaltung bittet die betroffenen Gebührenzahler*innen um Entschuldigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten.