Finanzen

Stadt legt Satzung zur Beherbergungsteuer vor

Die finanzielle Situation der Landeshauptstadt ist – verstärkt durch die zurückliegenden Krisenjahre -  extrem angespannt. Im Rahmen der notwendigen Haushaltskonsolidierung hat der Rat beschlossen, auch eine sogenannte Beherbergungsteuer einzuführen. Hierdurch sollen rund zehn Millionen Euro Einnahmen erwirtschaftet werden, von denen drei Millionen Euro in eine verbesserte Förderung des Kongress-, Messe-, Veranstaltungs-, Kultur- und Tourismusstandortes fließen. Nun hat die Finanzverwaltung den Ratsgremien eine Beherbergungsteuersatzung zur Beschlussfassung vorgelegt. 

Das Neue Rathaus

Zum vorliegenden Konzept sagt der Erste Stadtrat und Kämmerer der Landeshauptstadt Hannover, Axel von der Ohe: „Die Haushaltslage ist nach wie vor bedrohlich. Wir müssen daher auf der Ausgabenseite konsolidieren und zugleich unsere Einnahmen erhöhen. Die neu einzuführende Beherbergungssteuer wird diesem Anspruch gerecht. Mit ihr wollen wir zudem mehr erreichen als eine Verwaltung des status quo. Wir wollen mit der neuen Steuer zugleich einen Beitrag dazu leisten, Hannover noch besser als Kongress- und Tourismusstandort zu positionieren. Deshalb wird ein Anteil von 30% der Steuererträge zur Standortförderung eingesetzt. Dieser Impuls für Wachstum wäre ohne die Einführung der Beherbergungsteuer nicht möglich.“ 

Wie die Steuer berechnet wird

Die Verwaltung schlägt Folgendes vor: Die Steuer wird pro Kopf und Übernachtung berechnet.  Es soll eine Sockelsteuer von 50 Cent bis zum einem Bruttozimmerpreis von 10 Euro gelten. Über 10-25 € fallen dann 1,50 € an. Über 25 – 50 € sind es 3 €. Danach steigt die Steuer im Stufenmodell um je einen € pro zusätzlicher 50 € Zimmerpreis. 

Kämmerer Dr. von der Ohe: "Reisende Familien werden nicht benachteiligt"

„Ganz überwiegend ist das Übernachtungsgeschäft Hannovers von Geschäftsreisen geprägt. Reisende Familien werden aber nicht benachteiligt. Hannover ist eine kinder- und familienfreundliche Stadt. Wir haben uns deshalb entschieden, die Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre nicht zu besteuern“, so von der Ohe. 

Steuer ab 1. Januar 2024

Die Übernachtungssteuer gilt für alle Arten von Übernachtungen – ob touristisch, privat oder geschäftlich. Sie gelten für alle Übernachtungsmöglichkeiten, etwa Hotels, Campingplätze oder Ferienwohnungen. Die Steuer soll zum Januar 2024 eingeführt werden.