Stadt plant zeitliche Ausweitung des Waffenverbots auf 24 Stunden täglich

Waffenverbotszone

Stadt plant zeitliche Ausweitung des Waffenverbots auf 24 Stunden täglich

Das geltende Waffenverbot zwischen Steintor, Kröpcke und Raschplatz soll künftig 24 Stunden am Tag gelten – das sieht ein Entwurf für eine Neufassung der entsprechenden Verordnung vor, den die Stadtverwaltung am 6. Oktober den Ratsgremien vorgelegt hat. Bislang gilt die Waffenverbotszone in den meisten Bereichen von 21 bis 6 Uhr und nur im Hauptbahnhof rund um die Uhr.

Die Waffenverbotszone wird von verschiedenen Ordnungskräften durchgesetzt.

Onay: Das Sicherheitsgefühl insgesamt erhöhen

„Die Stärkung der Sicherheit in der Innenstadt ist uns ein wesentliches Anliegen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, Waffen aller Art nicht im öffentlichen Raum zu dulden. Die zeitliche Ausweitung auf 24 Stunden ist ein guter Schritt, weil Menschen, die Messer und andere gefährliche Gegenstände mit sich führen, ungeachtet der Uhrzeit dazu neigen können, sie einzusetzen. Und jeder Einsatz erhöht das Risiko, dass Menschen lebensgefährlich verletzt oder gar getötet werden. Das müssen wir verhindern. Deshalb ist es wichtig, nach der räumlichen Ausweitung im Vorjahr, dass die Verbotszone künftig rund um die Uhr wirkt“, betont Oberbürgermeister Belit Onay.

Axel von der Ohe, Hannovers Erster Stadtrat und Ordnungsdezernent, unterstreicht: „Die bestehenden Waffenverbotszonen haben unsere Stadt sicherer gemacht. Das Verbot jetzt zeitlich durchgängig zu gestalten, ist im Sinne des Schutzes von Leben und Gesundheit richtig. Denn auch wenn sich Gewaltdelikte mit gefährlichen Gegenständen insbesondere in den Abend- und Nachtstunden häufen, ereignen sie sich auch über den restlichen Tagesverlauf. Dem begegnen wir mit der neuen Verbotsverordnung und ebenso mit einer Fortsetzung der durch die Polizei durchgeführten Kontrollen in diesen Bereichen. Denn jedes Verbot ist nur so wirksam wie die Kontrollen, die es begleiten. Im Sinne des Schutzes von Leben und Gesundheit ist eine zeitlich durchgängige Verbotszone zu rechtfertigen.“

Zudem will die Stadtverwaltung mit flankierenden Maßnahmen wie sichtbaren Beschilderungen, begleitenden Kontrollen und Öffentlichkeitsarbeit das Sicherheitsgefühl in diesem Areal verbessern.

Pfefferspray künftig auch verboten

Mit der beabsichtigten Neufassung der „Verordnung über die Einführung einer Verbotszone über das Führen von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen“ sollen nach Vorschlag der Verwaltung Reizstoffsprühgeräte und Tierabwehrsprays (sogenannte Pfeffersprays) – wie in anderen Städten auch – nicht mehr vom Verbot ausgenommen werden. Grund ist, dass die Polizei grundsätzlich vom Tragen jeglicher Waffen abrät. Gemäß Erfahrung der Behörde bieten auch Abwehrsprays keine Sicherheit, sondern können die Gefahr sogar erhöhen, insbesondere, wenn sie zweckentfremdet gegen Menschen eingesetzt werden. Durch Sprays dieser Art können, insbesondere in Bereichen mit größeren Menschenmengen, wie dem räumlichen Geltungsbereich der Verordnung, schnell unbeteiligte Personen getroffen werden und schwerwiegende gesundheitliche Folgen auslösen. Zudem besteht die Gefahr, dass das Spray entwendet und gegen die Besitzerin oder den Besitzer eingesetzt wird – oder unbeabsichtigt gegen die tragende Person selbst wirktwirkt.

Taschenalarm als Alternative zum Spray

Als Alternative zum Abwehrspray bietet sich ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm) an, der nach Auslösen Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht und den*die Täter*in angesichts möglicher Zeug*innen von der Tat abbringen kann. 

Politische Beratung noch nicht abgeschlossen

Der Gleichstellungsausschuss hat die Beschlussdrucksache in seiner Sitzung am 6. Oktober von der Tagesordnung genommen und die Entscheidung vertagt. Am 8. Oktober steht die Drucksache auf der Tagesordnung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung. Die finale Entscheidung trifft die Ratsversammlung.

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