Stadt stellt Kleingartenentwicklungskonzept vor - Hannover.de

Grüne Oasen der Zukunft

Stadt stellt Kleingartenentwicklungskonzept vor

Mit dem Klein­garten­entwick­lungs­konzept KEK26+ legt die Landeshauptstadt Hannover einen verbindlichen Rahmen für den Erhalt und die behutsame Weiterentwicklung der Kleingärten vor. Das Konzept sichert bestehende Flächen, stärkt ihre ökologische und soziale Bedeutung und schafft klare Regeln für notwendige Veränderungen in den kommenden zehn Jahren.

Kleingärten bieten den Menschen in Hannover wichtige Rückzugsflächen im Grünen. 

Kleingärten sind in Hannover weit mehr als Orte zum Gärtnern. Sie sind grüne Rückzugsräume, Treffpunkte für Nachbar*innen, Lernorte für Kinder und ein wichtiger Baustein für das Stadtklima. Mit dem KEK26+ werden diese Funktionen gezielt gestärkt und langfristig abgesichert.

Anlass und Ziel des neuen Konzepts

Anlass für das neue Konzept ist das Auslaufen des bisherigen Kleingartenkonzepts zum Ende des vergangenen Jahres. Gleichzeitig haben sich die Rahmenbedingungen spürbar verändert: Der Klimawandel stellt neue Anforderungen an Grünflächen, während der Druck auf verfügbare Flächen – insbesondere durch den dringend benötigten Wohnungsbau – weiter zunimmt.

„Nach dem erfolgreichen Abschluss des Kleingartenkonzepts 2016–2025 hat die Verwaltung mit dem KEK26+ ein Anschlusskonzept vorgelegt, das den Bestand absichert und klare Leitlinien für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Kleingartenwesens setzt“, erklärt Hannovers Wirtschafts- und Umweltdezernentin Anja Ritschel.

Bestand sichern und transparent weiterentwickeln

Zentrales Ziel des KEK26+ ist die langfristige Sicherung der bestehenden Kleingartenflächen. Gleichzeitig schafft das Konzept Transparenz darüber, wie mit unvermeidbaren Flächeninanspruchnahmen umgegangen wird. Vorgesehen sind eine verbindliche Steuerung solcher Eingriffe, klare Regelungen zur Bereitstellung von Ersatzgärten sowie Entschädigungen für betroffene Pächter*innen.

Darüber hinaus stärkt das KEK gezielt die ökologische, soziale und stadtklimatische Funktion der Kleingärten. Gerade in dichter werdenden Wohnquartieren leisten sie einen wichtigen Beitrag zum sozialen Ausgleich und zur Lebensqualität.

Bedeutung der Kleingärten für Stadtklima und Biodiversität

Die Bedeutung der Kleingärten zeigt sich auch in ihrem Umfang: In Hannover gibt es rund 19.500 Parzellen auf einer Fläche von etwa 1.043 Hektar. Damit machen sie rund 11,3 Prozent der öffentlichen Grünflächen und etwa 5,1 Prozent der gesamten Stadtfläche aus.

Ökologisch erfüllen sie eine Schlüsselrolle: Als Kaltluftentstehungsgebiete tragen sie zur Frischluftversorgung bei, halten Regenwasser zurück, schützen Böden und bieten Lebensraum für eine hohe Biodiversität. Zudem wirken Gartenböden als Kohlenstoffspeicher und unterstützen damit den Klimaschutz.

Soziale Orte mit hoher Aufenthaltsqualität

Neben ihren ökologischen Funktionen sind Kleingärten wichtige soziale Orte. Sie bieten wohnungsnahe Erholung, fördern Integration und Inklusion und sind bedeutende Lernorte für Umwelt- und Naturbildung. Für viele Menschen – insbesondere in dicht bebauten Stadtteilen – stellen sie einen wichtigen Ausgleich zu beengten Wohnverhältnissen dar.

Das Kleingartenentwicklungskonzept liefert einen verbindlichen Rahmen für die Weiterentwicklung des Kleingartenwesens der Landeshauptstadt Hannover.

Neue Parzellen und Potenziale im Stadtgebiet

Ein weiterer Schwerpunkt des KEK26+ liegt auf der Schaffung neuer Kleingartenparzellen auf stadteigenen Flächen. Vorgesehen sind unter anderem:

  • die Teilung sehr großer Gärten mit mehr als 500 Quadratmetern,
  • die Umwandlung bislang ungenutzter Flächen in Pachtflächen,
  • die Überführung von Grabelandparzellen in reguläre Kleingärten.

Insgesamt besteht im Stadtgebiet ein Potenzial von rund 1.400 zusätzlichen Parzellen.

Klare Regeln für notwendige Umnutzungen

Gleichzeitig benennt das KEK auch Standorte, an denen Umnutzungen notwendig sind. An vier Flächen sollen Kleingartenareale aus dem bisherigen Bestand herausgelöst werden. Davon betroffen sind rund 29 Hektar beziehungsweise etwa 650 Parzellen.

Verbindlich geregelt ist dabei, dass Ersatzgärten vor der Inanspruchnahme bereitgestellt werden und betroffene Pächter*innen eine angemessene Entschädigung erhalten. „Gerade bei diesen sensiblen Prozessen ist Verlässlichkeit entscheidend“, betont Anja Ritschel. „Das Konzept schafft dafür klare und faire Regeln.“

Kosten und Umsetzung

Die Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzepts ist mit Kosten von rund 21,1 Millionen Euro verbunden. Die Nutzung geeigneter Förderprogramme ist vorgesehen und wird im weiteren Verlauf geprüft. Kosten, die durch konkrete Flächeninanspruchnahmen entstehen, sind nicht Bestandteil des KEK und werden jeweils im Rahmen der einzelnen Projektplanungen ermittelt.

Zusammenarbeit mit dem Bezirksverband der Kleingärtner*innen

Erarbeitet wurde das Konzept in enger Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün und dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e. V., der als wichtiger Vermittler zwischen Verwaltung und Kleingartenvereinen fungiert.

Reinhard Martinsen, Präsident des Bezirksverbands, betont: „Für den Bezirksverband und die angeschlossenen Vereine ist das Konzept eine wichtige Grundlage, weil es Planungssicherheit für die kommenden zehn Jahre bietet.“ Entscheidend sei nun, „dass die vorgesehenen Maßnahmen auch konsequent umgesetzt und die Belange der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner dabei weiterhin ernst genommen werden“.

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