Über 2025 hinaus

Stadt will Kleingartenkonzept fortschreiben

Das bis 2025 geltende Kleingartenkonzept der Landeshauptstadt Hannover soll fortgeführt werden. Die Gespräche dazu hat die Stadt jetzt mit dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. aufgenommen. Über diesen Stand und die Absicht der Verwaltung berichtete Wirtschafts- und Umweltdezernentin Anja Ritschel in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen am 8. Mai.

Im Juni 2016 beschloss der Rat der Landeshauptstadt Hannover das Kleingartenkonzept 2016-2025.

„Mit dem seit 2016 geltenden Konzept haben wir den Bestand der Kleingärten erfolgreich gesichert und die Entwicklung in vielen Bereichen vorangetrieben“, betonte die Dezernentin. „Die Fortschreibung soll erneut Grundlage für das Handeln der Verwaltung sein und Planungssicherheit für weitere zehn Jahre bieten.“

2025 wird ein Kleingartenentwicklungsplan erstellt

Die weiteren Ziele des künftigen Konzepts sind unter anderem die Umsetzung weiterer Entwicklungsmaßnahmen sowie den Bestand weiter zu sichern und auszubauen. Nach dem Start der Gespräche mit dem Bezirksverband beginnt nun die Evaluierung und Maßnahmenbestimmung sowohl stadtintern als auch mit dem Bezirksverband. Ab Herbst soll ein externes Büro in die Planung einbezogen werden. Im kommenden Jahr werden die Inhalte erarbeitet und ein Kleingartenentwicklungsplan erstellt. 2025 soll die Drucksache der Politik zur Beratung und Beschlussfassung vorgestellt werden.

Konzept in drei Teilen

Das bisherige Kleingartenkonzept startete 2016 auf Grundlage des vom Rat beschlossenen Handlungsrahmens Teil A: Dieser umfasste die umfangreiche Datenerfassung und Grundlagenaktualisierung, stellte die gesamtstädtische Bedeutung der Kleingärten den konkurrierenden Nutzungsansprüchen gegenüber und zeigte relevante Anforderungen an die Kleingartenentwicklung auf. Hierin sind Ziele und Leitlinien festgelegt sowie Maßnahmen und die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel benannt.

Darauf aufbauend wurden weitere Teile des Konzepts geplant, die Grundlage für die Umsetzung der in Teil A festgelegten Ziele bildeten: Teil B hat die detaillierte Betrachtung der von Umstrukturierungen und Umnutzungen betroffenen Kleingartenflächen, die Planung und Umsetzung der Maßnahmen enthalten und Kosten und Zeitpläne konkretisiert. In Teil C lag der Schwerpunkt auf der Kleingartenaufwertung und den Sanierungsaufgaben in verschiedenen Anlagen mit strukturellen und gestalterischen Ansätzen zur Attraktivitätssteigerung und Aufwertung legen.

Für den Teil B wurden bislang mehr als 1,3 Millionen Euro ausgegeben, für Teil C rund 950.000 Euro. Bis zum Ende der aktuellen Laufzeit ist noch ein prognostizierter Mittelabfluss für u.a. Laubenabrisse, Ersatzgartenherrichtung, Nachverdichtung, Umsetzungsprojekte in Höhe von rund 3,7 Mio. vorgesehen. Ebenso ist im Rahmen der Fortschreibung ein Laubenfonds und eine damit verbundene finanzielle Unterstützung in Höhe von 1,5 Mio. geplant.

Bilanz

Im Rahmen von beanspruchten Kleingartenflächen nach Teil B, wurden vier Vorhaben mit insgesamt 176 betroffenen Kleingärten umgesetzt. Darunter fallen zum Beispiel die Kolonien Friedenau e.V. und Schulenburger Landstraße sowie die Kolonien Kleefeld e.V. und Kleeblatt e.V. mit 106 betroffenen Kleingärten für den geplanten Neubau der MHH. Eine rechtliche Verpflichtung zur Ersatzgartenstellung bestand hier nur für 15 Gärten. Aufgrund des beschlossenen Kleingartenkonzeptes werden jedoch rund 118 Ersatzgärten bis Ende 2023 geschaffen. Im Teil C des Konzeptes wurden unter anderem 11 Projekte von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahem, wie Wegesanierungen, Zaunbau und die Herstellung von Parkplätzen realisiert. Zu nennen sind hier beispielsweise die Kleingartenvereine Steuerndieb, Morgensonne und Bemerode. Maßnahmen vor dem Hintergrund der Vernässung wurden unter anderem in den Vereinen Davenstedt, Rosenhöhe oder Annateich durchgeführt. Bei rund 53 Kolonien wurde die Freileitungsproblematik und Neuverstromung durch unterirdische Leitungsverlegung durch die Verwaltung eng begleitet.

Auch die Änderungsvereinbarung zum Generalpachtvertrag zum 1. Januar 2023 mit der Übernahme von Großbäumen auf den Gemeinschaftsflächen durch die Landeshauptstadt Hannover ist ein Baustein des Kleingartenkonzeptes. In diesem Zusammenhang erstellt die Verwaltung aktuell ein Baumkataster und erfasst gleichermaßen notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen. In dem Zeitraum bis Ende März wurden so schon 1.300 Bäume in 26 Kleingartenanlagen digital erfasst. Ein Pilotprojekt mit Vorzeigecharakter wird derzeit Im Othfelde des KGV Friedenauer Vielfalt umgesetzt. Der erste Bauabschnitt ist soweit fertiggestellt und auch der zweite Bauabschnitt befindet sich in der Umsetzung. Eine Übergabe an den Bezirksverband erfolgt noch in 2023. In Kooperation mit dem Projekt „Städte wagen Wildnis“ wurden Maßnahmen zum Erhalt und Förderung der Biodiversität umgesetzt mit dem Ziel einer ökologischen, zukunftsgerichteten Kleingartenanlage.

Auch im Rahmen des Insektenbündnisses kooperiert die Verwaltung sehr eng mit dem Bezirksverband. Durch die beiderseitige Mitgliedschaft im Insektenbündnis konnten mit starker Unterstützung des Ausbildungsbetriebes des Garten- und Landschaftsbaus des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün Projekte im KGV Davenstedt und Heide Kamp umgesetzt werden. Hierbei wurde nicht nur eine regionale Saatgutmischung ausgebracht, sondern auch bauliche Aufwertungen mit Trockenmauern und Entsiegelungen vorgenommen. Aktuell konzentriert sich die Verwaltung auf die Beseitigung der Gefahrenquellen von übergroßen Lauben sowie die anschließende Herstellung von Ersatzgärten. Bislang wurden 28 dieser Lauben bzw. Behelfsheime abgerissen. Mit einer aktuell im Gremienverlauf befindlichen Beschlussdrucksache zur Herrichtung von Bodenplatten, soll der Bezirksverband in die Lage versetzt werden, vorerst rund 70 neue Bodenplatten mit einem Finanzvolumen von 490.000 € in diversen Anlagen zu errichten, damit eine Verpachtung dieser Ersatzgärten möglich ist.

Da zwar viele Potenzialflächen für die Nutzung als Wohn- und Gewerbeflächen identifiziert wurden, diese aber nicht alle zeitnah entwickelt werden konnten, hatte man sich 2019 auf ein fünfjähriges Moratorium geeinigt, um zunächst die laufenden Baumaßnahmen abzuschließen und den Kleingärtner*innen auf den Potenzialflächen eine gewisse Planungssicherheit zu geben. Die Verwaltung hat bereits angekündigt, das Moratorium bis Ende 2025 laufen zu lassen. Alle diesbezüglich offenen Punkte können dann in der Fortschreibung des Kleingartenkonzeptes Berücksichtigung finden. In Planung befinden sich aktuell weitere 106 Ersatzgärten, zum Beispiel in den Anlagen Vinnhorster Weg, Schweriner Straße, Kleefeld II und III, welche im Rahmen der aktuellen Laufzeit noch umgesetzt werden sollen.

Hintergrund

In der Landeshauptstadt gibt es rund 19.500 Kleingärten, davon 14.539 auf stadteigenen Flächen. Generalpächter ist der Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V., der die Gärten weiterverpachtet. Kleingärten nehmen rund 5,3 Prozent der hannoverschen Stadtfläche von 20.413 Hektar ein.