Gründonnerstag bis Samstag

Tanzverbot vor Ostern

Die Landeshauptstadt Hannover weist darauf hin, dass nach den Regelungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes (NFeiertagsG) öffentliche Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag (6. April) bis zum Ablauf des Samstags (8. April) unzulässig sind.

Die Einlasskontrollen in Hannovers Clubs werden überprüft. 

Das Tanzverbot gilt von Gründonnerstag, 5 Uhr, bis Sonntag, 0 Uhr. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind somit für 67 Stunden unzulässig. 

Verbot gilt für öffentliche Tanzveranstaltungen

Als öffentlich gilt eine Veranstaltung, zu der grundsätzlich jede Person Zugang hat, ob gegen Entgelt oder auch ohne. Gegen die in Gaststätten übliche Hintergrundmusik ist am Gründonnerstag und Karsamstag nichts einzuwenden. Am Karfreitag sind darüber hinaus Veranstaltungen mit Konzerten und Bühnendarbietungen lediglich dann erlaubt, sofern sie auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen und auch nur dann, wenn sie ausschließlich in Räumen ohne Schankbetrieb stattfinden.