Höhere Zuschüsse für Photovoltaikanlagen auf großen Dächern

Klimaschutz

Verbesserte Förderung für Photovoltaikanlagen auf großen Dächern

Die Landeshauptstadt Hannover verbessert die Förderung von Photovoltaikanlagen auf großen Bestandsdächern: Die erforderliche Mindestleistung sinkt von bisher 100 auf 75 Kilowatt-Peak (kWp). Gleichzeitig sind Zuschüsse von bis zu 80.000 Euro möglich. Damit sollen weitere Dachflächen im Stadtgebiet für die Solarstromerzeugung erschlossen werden.

„Mit den verbesserten Förderbedingungen wollen wir einen noch stärkeren Anreiz setzen, die Solarstromerzeugung gerade auf großen Dächern von Gewerbebetrieben voranzubringen. So kann klimafreundlicher Strom erzeugt werden, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln", erläutert Wirtschafts- und Umweltdezernentin Anja Ritschel.

Die Förderung gilt ausschließlich für Vorhaben im Stadtgebiet Hannover. Sie ist Teil der Klimaschutzstrategie der Landeshauptstadt und soll dazu beitragen, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzubringen.

Förderung jetzt auch für bestimmte Wohnheime

Gefördert werden Photovoltaikanlagen auf bestehenden Nichtwohngebäuden, insbesondere auf Gewerbe- und Industriegebäuden. Neu berücksichtigt werden zudem Wohnheime für Studierende, Senior*innen oder andere besondere Personengruppen. Übrige Wohngebäude sind von der Förderung ausgeschlossen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Photovoltaik-Leichtbauweisen. Ritschel: „Ein besonderer Fokus liegt auf sogenannten Photovoltaik-Leichtbauweisen für Bestandsdächer, die statisch keine hohen Zusatzlasten aufnehmen können. Auf diese Weise können auch Dächer für die Solarstromerzeugung genutzt werden, die bislang als ungeeignet galten.“

Bis zu 80.000 Euro Zuschuss

Die Förderung kann ab sofort beantragt werden. Bei konventionellen Photovoltaikanlagen beträgt der Zuschuss 100 Euro je kWp, bei Leichtbauanlagen 400 Euro je kWp. Die Förderung ist auf 70 Prozent der anrechenbaren Kosten begrenzt.

Je Hausanschrift können für konventionelle Photovoltaikanlagen Zuschüsse von bis zu 40.000 Euro gewährt werden. Bei Leichtbauanlagen sind bis zu 80.000 Euro möglich.

Voraussetzungen für die Förderung

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen und langfristig Nutzende der Gebäude sowie Contracting-Firmen. Förderfähig sind ausschließlich marktübliche, neue Photovoltaikanlagen, die noch nicht beauftragt oder begonnen wurden und durch anerkannte Fachfirmen installiert werden.

Nicht gefördert werden Dächer von Neubauten, Photovoltaikanlagen, die der Solarpflicht gemäß Niedersächsischer Bauordnung unterliegen, sowie der Ersatz bestehender Anlagen. Die Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage um mindestens 35 kWp ist dagegen förderfähig.

Informationen und Antrag

Weitere Informationen, die Förderrichtlinie sowie das Online-Antragsverfahren gibt es unter hannover.de/pv-dachförderung-lhh.

Nach oben