Verwaltung lässt zu früh plakatierte Wahlplakate entfernen

Kommunalwahl

Verwaltung lässt zu früh plakatierte Wahlplakate entfernen

Für die Kommunalwahl 2026 sind einzelne Wahlplakate zu früh aufgestellt worden. Die Plakatierung ist erst ab dem 17. Juli zulässig.

Beispiel einer Straße in Hannover

Mehrere Parteien haben ihre Wahlplakate zu früh aufgehängt und damit gegen die vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossene Plakatierungssatzung verstoßen. In der Woche ab dem 13. Juli 2026 gingen bei der Verwaltung mehrere Beschwerden über die verfrühte Wahlwerbung ein.

Wahlplakate waren zu entfernen

Die betroffenen Parteien hatten bis Dienstag, 14. Juli, die Gelegenheit, ihre Plakate selbst zu entfernen. Am folgenden Tag erhielten sie die Information, dass die Verwaltung widerrechtlich aufgehängte Plakate am Donnerstag, 16. Juli, entfernt. Die Kosten von bis zu 25 Euro pro Plakat müssen die jeweiligen politischen Parteien, Wählergemeinschaften oder Einzelbewerber*innen tragen. Eine Plakatierung ist ab Freitag, 17. Juli, zulässig.

Die Stadtverwaltung will damit erreichen, dass durch Ratsbeschluss festgelegte Regeln sowie eine Gleichbehandlung aller Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber*innen eingehalten werden.

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