Online auf EU-Kartenführerschein umstellen - Hannover.de

Hinweis

Online auf EU-Kartenführerschein umstellen

Alte Führerscheine laufen ab: Wer einen Führerschein besitzt, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss diesen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht haben. Dieser wird durch einen neuen EU-Kartenführerschein ersetzt.

Führerscheinangelegenheiten

Einwohner*innen mit Erstwohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover können den Antrag auf die  Führerscheinumstellung bequem von zu Hause aus stellen. Dazu reicht ein Antrag im städtischen ServicePortal (Umtausch alter Führerschein online beantragen).

 

Alte Führerscheine müssen ausgetauscht werden, entscheidend ist dabei das Ausstellungsdatum unter Ziffer 4a.

Was wird benötigt?

Für die Beantragung des EU-Kartenführerschein online ist neben dem Upload eines gültigen Ausweisdokumentes und den jetzigen Führerschein, ein aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich. 

Beim Hochladen des biometrischen Lichtbildes sind folgende Vorgaben zu beachten:

  • Höhe mindestens 466px
  • Breite mindestens 361px
  • im Hochformat mit einer maximalen Dateigröße von 5 MB im Format JPEG (JPG)

Außerdem ist das Abfotografieren/ Scannen der Unterschrift für den neuen EU-Kartenführerschein erforderlich. Hier sind folgende Vorgaben zu beachten:

  • Höhe mindestens 152px
  • Breite mindestens 628px
  • im Querformat mit einer maximalen Dateigröße 5 MB im Format JPEG (JPG)

Nach erfolgreichem Abschluss aller Eingaben sowie erfolgter Zahlung wird eine Bestätigung an die Antragsteller*in per Mail übersandt.

Kein Termin für Abholung erforderlich

Sobald der EU-Kartenführerschein zur Abholung bereit ist, werden die Antragsteller*innen per E-Mail oder SMS benachrichtigt. Die Abholung des EU-Kartenführerscheins erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover während der Öffnungszeiten. Dafür ist kein Termin erforderlich. Bei Abholung des EU-Kartenführerscheins ist der bisherige Führerschein sowie ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen.

Gesetzlicher Hintergrund

Der Umtausch des Führerscheins ist gesetzlich vorgeschrieben. Dabei gibt es Fristen zu beachten, bis wann ein Umtausch erfolgt sein muss. Zum 19.01.2026 müssen Inhaber*innen eines zwischen 1999 und 2001 ausgestellten EU-Kartenführerscheins diesen in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht haben. Dabei ist auf das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite des jetzigen EU-Kartenführerscheins unter Ziffer 4a zu achten.

In den letzten Jahren waren bereits Inhaber*innen, mit Ausnahme von Personen die vor 1953 geboren sind, aufgefordert den rosa- oder graufarbenen Papierführerschein umzutauschen. Jetzt zum 19.01.2026 und in den kommenden Jahren sind Inhaber*innen von EU-Kartenführerscheinen je nach Ausstellungsjahr des EU-Kartenführerscheins aufgefordert diese umzutauschen. Alle Fristen für den Umtausch des Führerscheins sind ebenfalls auf unserer Seite im Serviceportal für Sie hinterlegt.

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