Erfolg für Hannovers Beherbergungsteuer: 10,5 Millionen Euro eingenommen, kleine Änderungen geplant

Finanzen

Erfolg für Hannovers Beherbergungsteuer: 10,5 Millionen Euro eingenommen, kleine Änderungen geplant

Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) hat mit der am 1. Januar 2024 eingeführten Beherbergungsteuer im ersten Jahr rund 10,5 Millionen Euro eingenommen. Im kommenden Jahr soll es leichte Änderungen an der Regelung geben.

Die Zahlen für das erste und zweite Quartal des laufenden Jahres bewegen sich auf dem gleichen Niveau, sodass für 2025 ein ähnliches Resultat zu erwarten ist. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Evaluation der Verwaltung. Damit entsprechen die Einnahmen in etwa dem angestrebten Haushaltsansatz von zehn Millionen Euro. Für 2026 schlägt die Stadtverwaltung dem Rat eine leichte Änderung der Beherbergungsteuersatzung vor. Die entsprechende Drucksache steht auf der Tagesordnung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung am 12. November. Die finale Entscheidung trifft der Rat der Stadt.

Beherbergungssteuer hat sich bewährt

„Insgesamt haben sich die Reglungen der Beherbergungsteuersatzung bewährt“, sagt Hannovers Erster Stadtrat und Finanzdezernent Dr. Axel von der Ohe und führt weiter aus: „Die Maßnahme ist ein wirksames und notwendiges Mittel, um vor dem Hintergrund der bedrohlichen Haushaltslage die Einnahmesituation zu verbessern. Zugleich fördern wir mit 30 Prozent der Steuererträge den Kongress-, Messe-, Veranstaltungs-, Kultur- und Tourismusstandort.“

Mit der Beherbergungsteuersatzung hat die LHH als eine der ersten Städte in Niedersachsen die Besteuerung nach einem sogenannten Staffeltarif vollzogen. Zu den von der Verwaltung jetzt vorgeschlagenen Änderungen gehört insbesondere eine Anpassung der Steuerstaffel am unteren und oberen Ende. So sollen Übernachtungen bis zu einem Preis von 25 Euro je Person und Tag vollständig von der Steuer befreit werden. Hingegen soll beim Übernachtungspreis von mehr als 450 Euro gedeckelt werden, sodass dann maximal 12 Euro Beherbergungsteuer erhoben werden. Darüber hinaus schlägt die Verwaltung einzelne Änderungen vor, die der Klarheit dienen, die Abwicklung insgesamt erleichtern und somit dem Bürokratieabbau Rechnung tragen oder bisherige Regelungen ergänzen.

Änderungen führen zu Bürokratieabbau

„Mit dem Verzicht auf die Steuer im niedrigpreisigen Segment entlasten wir einkommensschwächere Personen. Zugleich reduzieren wir Bürokratieaufwand. Dieser Schritt und auch die Deckelung im besonders hochpreisigen Bereich sind zudem aus der Perspektive des Stadthaushalts vertretbar. Beide Maßnahmen zusammen würden nicht dazu führen, dass der Ertrag der Beherbergungsteuer unter zehn Millionen Euro sinkt“, erläutert Axel von der Ohe.

Die Sockelsteuer pro Kopf und Übernachtung wird bislang wie folgt berechnet: 50 Cent bis zum einem Bruttopreis je Person und Übernachtung von 10 Euro. Über 10 bis 25 Euro fallen dann 1,50 Euro an. Über 25 bis 50 Euro sind es 3 Euro. Danach steigt die Steuer im Stufenmodell um je einen Euro pro zusätzlicher 50 Euro Übernachtungspreis je Person. Mit der vorgeschlagenen Änderung würde die ersten beiden Staffelpreise wegfallen und das Tagesmaximum bei 12 Euro liegen.

 

Nach oben