Die Hauptschwerpunkte der Aufgaben des Notars sind
- die Beurkundung von Rechtsgeschäften und
- die Beglaubigung von Unterschriften.
Darüber hinaus berät ein Notar alle Beteiligten juristisch über den Inhalt eines Vertrages oder einer Urkunde. So werden unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt. Der eigentliche Inhalt einer Urkunde oder eines Vertrages wird allerdings von den Beteiligten selbst, oft mithilfe eines Rechtsanwaltes, aufgesetzt.
Aufgrund seiner Aufgabenbeschreibung arbeitet ein Notar vor allem in folgenden Rechtsgebieten:
- Grundstücksrecht (z. B. Beurkundung von Grundstücksübertragungen)
- Erbrecht (z. B. Beurkundung von Testamenten)
- Familienrecht (z. B. Beurkundung von Vorsorgevollmachten oder Eheverträgen) und
- Gesellschaftsrecht (z. B. Beurkundung von Aktiengesellschaften oder Anmeldung im Handels- und Vereinsregister)
Ob ein Notar bei einem Rechtsgeschäft tätig werden muss, ist im deutschen Recht genau festgelegt. Unbedingt notwendig ist eine notarielle Beglaubigung von Urkunden unter anderem bei:
- Grundstückskaufverträgen
- Gesellschaftsgründungsverträgen und
- Erbverträgen
Testamente dagegen können von einem Notar beglaubigt werden, müssen es aber nicht. Um einen möglichen Rechtsstreit über das Erbe zu verhindern, ist eine solche Beglaubigung allerdings sinnvoll.
Neben der notariellen Beglaubigung gehört das Aufbewahren von Wertgegenständen oder Geldern ebenfalls zu den Aufgaben des Notars, auch wenn diese Funktion seltener genutzt wird. Besonders beliebt ist sie bei Grundstücksverkäufen. In diesem Fall richtet der Notar ein sogenanntes "Anderkonto" ein, auf das die Gelder eingezahlt werden. Tritt der Kaufvertrag in Kraft, werden die Gelder an den Verkäufer ausgezahlt. So haben sowohl Käufer als auch Verkäufer die Sicherheit, dass das Geld bei einem Rechtsstreit nicht verloren ist, sondern bis zu einer Entscheidung von einer neutralen Person verwaltet wird.