Heinrich-Peters-Stiftung
30175 Hannover
Ansprechperson
Stiftungszweck
Finanzielle Unterstützung alter, kranker und hilfsbedürftiger Menschen in Niedersachsen, insbesondere im früheren Kreis Springe.
Gemeinnützigkeit
Die Stiftung ist als gemeinnützige Einrichtung der Wohlfahrtspflege anerkannt und berechtigt, Zuwendungsbescheinigungen zu erteilen.
Spenden
sind erwünscht; auf Wunsch werden Zuwendungsbescheinigungen erteilt.
Zustiftungen
sind erwünscht.
Allgemeines
Die Stiftung wurde 1967 aufgrund einer testamentarischen Verfügung des Bürgers Heinrich Peters aus der Stadt Springe vom DRK-Landesverband Niedersachsen e. V. gegründet. Sie hat einen ehrenamtlichen Vorstand, der aus drei Personen besteht, von denen zwei vom DRK-Landesverband und eine von der Industrie- und Handelskammer ernannt werden.
Unterstützungsanträge können von jedem gestellt werden, der meint, unter den Stiftungszweck zu fallen. Um die Bedürftigkeit überprüfen zu können, hat der Antragsteller in einem vertraulich behandelten Fragebogen seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen. Wir empfehlen dazu die sozialen Dienste der DRK-Kreisverbände oder DRK-Ortsvereine,
der Kirchengemeinden oder anderer Einrichtungen der Wohlfahrtspflege in Anspruch zu nehmen. Sie überprüfen die Anträge auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Der Vorstand entscheidet über die Anträge.
Es werden sowohl einmalige Zahlungen für einen bestimmten Zweck als auch laufende Zuschüsse zu den Lebenshaltungskosten geleistet.
Stiftungsvermögen
Wertpapiere und Grundstücke
Jährliches Fördervolumen
ca. 120.000 Euro
Stiftungskonto
Konto-Nr. 101045979
BLZ 250 500 00, NORD/LB
IBAN DE80250500000101045979
BIC NOLADE2HXXX
Fördergebiete
- Niedersachsen
Förderkategorien
- 60+
- Gesundheit
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